Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angaben zu Anzahl der Beschäftigten nach Berufsgruppen und Anzahl der Führungskräfte der jeweils letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise);
2) Angaben zum Bewerber: Name, Sitz des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens;
3) Angabe von unterschiedlichen Referenzen auf je maximal 4 Blatt DIN A4 einseitig bedruckt (zzgl. Bewerbungsbogen und ggf. Bauherrenbescheinigungen) je Referenz mit bildlicher Darstellung (mind. 1 Außen-, 1 Innenansicht), relevanter Plandarstellung sowie Erläuterung.
Die Referenzen sind eindeutig zu nummerieren. Zur Bewertung des Teilnahmeantrages werden die Referenzen Nr. 1, 2 und 3 herangezogen.
Für jede der Referenzen sind folgende Angaben gefordert:
— Objektbezeichnung, Bauherr mit Ansprechpartner, Art der Nutzung, Tag der Inbetriebnahme,
— Gebäudeart gemäß Bauwerkszuordnungskatalog RBBau, Honorarzone gemäß § 35 HOAI,
— erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Kosten KG 300 und KG 400 Brutto,
— Ob das Gebäude Wohnzwecken dient,
— Ob es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude handelt,
— Ob es sich um ein Umbau-/Sanierungsprojekt handelt,
— Ob die Maßnahme bei laufendem Betrieb realisiert wurde,
— Ob die Maßnahme wurde mit Fördermitteln finanziert wurde,
— Ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 98 GWB handelt.
Mindestbedingungen für jede der Referenzen:
— der Bewerber hat mindestens 3 aufeinanderfolgende Leistungsphasen nach HOAI Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 erbracht,
— die Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2011,
— die Referenzen sind mehrgeschossige Gebäude welche nicht Wohnzwecken dienen,
— die Kosten KG 300 und 400 der Referenzen betragen mindestens 700 T EUR Brutto.
Mindestbedingungen aus der Gesamtheit der Referenzen Nr. 1,2 und 3:
— mindestens eine der Referenzen ist in die Honorarzone IV §35 HOAI eingeordnet,
— mindestens eine der Referenzen ist ein Umbau/Sanierung,
— mindestens bei einer Referenz wurden die Leistungen der LP 5-8, § 34 HOAI erbracht.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben zu Nr. 1 bis Nr. 2 für alle Mitglieder einzeln darzulegen.
Hinweise:
Die Überschreitung der Seitenzahl je Referenz (Punkt III.1.3 Nr. 3) führt aus formellen Gründen zum Ausschluss. Unvollständige Angaben zu den Referenzen werden nicht nachgefordert, sondern bei der Wertung entsprechend Punkt II.2.9 mit 0 Punkten bewertet (§ 56 Abs. 2 VgV).