Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der Technischen Stellen (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 10 %, bei vollständiger Erfüllung 5 Punkte, bei nicht Erfüllung 0 Punkte);
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3
Nr. 8 VgV. (Wichtung 15 %, Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von 2 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 6 Mitarbeitern);
3) Vorlage einer Referenzliste über 3 früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %, davon 20 % je Referenz).
Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sindReferenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
Mindestanforderungen Referenzen:
— Mindesthonorarzone III Mitte oder höher nach HAOI,
— Leistungen Objektplanung gem. § 34 HOAI und Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2009),
— Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
Zusatzpunkte Referenzen:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
— Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (KGR 300 + 400) gem. § 33 HOAI:
Mindestpunktzahl ab 1,4 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 2,2 Mio. EUR netto.
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am bzw. nach 1.1.2011 (8 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 1.1.2016 (3 Jahre).
Bewerbergemeinschaften:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.