Objektplanung (Gebäude) für den Neubau eines Dorfsaals in der Gemeinde Missen-Wilhams ab Leistungsphase 3 nach § 34 HOAI. Zweck der Baumaßnahme ist der Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit einem Saal, der für verschiedene Veranstaltungen genutzt werden kann. Das Vorhaben wird staatlich gefördert. Der AN hat seine Leistungen unter Beachtung und Einhaltung der Förderbedingungen und – auflagen zu erbringen. Die Planungsleistungen sind auf der Grundlage einer bereits vorhandenen Entwurfsplanung (Stand Sept. 2019) zu erbringen. Besondere Leistung: Brandschutznachweis für bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Objektplanung (Gebäude) für den Neubau eines Dorfsaals in der Gemeinde Missen-Wilhams ab Leistungsphase 3 nach § 34 HOAI. Zweck der Baumaßnahme ist der Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit einem Saal, der für verschiedene Veranstaltungen genutzt werden kann.
Das Vorhaben wird staatlich gefördert. Der AN hat seine Leistungen unter Beachtung und Einhaltung der Förderbedingungen und – auflagen zu erbringen.
Die Planungsleistungen sind auf der Grundlage einer bereits vorhandenen Entwurfsplanung (Stand Sept. 2019) zu erbringen.
Besondere Leistung: Brandschutznachweis für bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung.
Objektplanung (Gebäude) für den Neubau eines Dorfsaals in der Gemeinde Missen-Wilhams ab Leistungsphase 3 nach § 34 HOAI. Zweck der Baumaßnahme ist der Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit einem Saal, der für verschiedene Veranstaltungen genutzt werden kann.
Das Vorhaben wird staatlich gefördert. Der AN hat seine Leistungen unter Beachtung und Einhaltung der Förderbedingungen und – auflagen zu erbringen.
Die Planungsleistungen sind auf der Grundlage einer bereits vorhandenen Entwurfsplanung (Stand Sept. 2019) zu erbringen.
Besondere Leistung: Brandschutznachweis für bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung.
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektplanung (Gebäude) für den Neubau eines Dorfsaals in der Gemeinde Missen-Wilhams ab Leistungsphase 3 nach § 34 HOAI. Zweck der Baumaßnahme ist der Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit einem Saal, der für verschiedene Veranstaltungen genutzt werden kann.
Objektplanung (Gebäude) für den Neubau eines Dorfsaals in der Gemeinde Missen-Wilhams ab Leistungsphase 3 nach § 34 HOAI. Zweck der Baumaßnahme ist der Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit einem Saal, der für verschiedene Veranstaltungen genutzt werden kann.
Das Vorhaben wird staatlich gefördert. Der AN hat seine Leistungen unter Beachtung und Einhaltung der Förderbedingungen und – auflagen zu erbringen.
Die Planungsleistungen sind auf der Grundlage einer bereits vorhandenen Entwurfsplanung (Stand Sept. 2019) zu erbringen.
Besondere Leistung: Brandschutznachweis für bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung.
Geschätzter Gesamtwert: 275 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe Ziffer II.1.4).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 275 000 EUR 💰
Dauer: 22 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Abschluss des Vertrages werden die (Rest-) leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig);
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO einer für die Leistungserbringung verantwortlichen Person (z. B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Jahren;
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 Jahren;
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindeststandards:
Zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechen-den Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2012 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Gebäude), die baufertiggestellt sind. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2012 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Gebäude), die baufertiggestellt sind. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a) Art und Nutzung des Gebäudes;
b) Art der Maßnahme (Neubau/Umbau/Sanierung etc.);
c) Honorarzone;
d) Leistungsumfang;
e) Leistungszeit/Baufertigstellung;
f) Baukosten (KG 300-400 netto);
g) raumakustische Anforderungen;
h) Catering(Küchen/Ausschank) bereich für mehr als 50 Personen, i) Auftraggeber.
B) Angabe der durchschnittlichen Anzahl an Dipl.–Ing. (oder vergleichbare Abschlüsse) und Architekten in den Jahren 2016 – 2018 und heute, einschließlich Büroinhaber;
C) Bescheinigungen und Zertifikate über Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphasen 8 ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen.
Mindeststandards:
Zu A): Es muss mindestens 1 Referenzprojekt mit Honorarzone III und 1 Referenzprojekt mit Baukosten über 3 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400) und ein Referenzprojekt mit einem Catering(Küchen/Ausschank) bereich für mehr als 50 Personen angegeben werden. Diese Anforderungen können in einem oder in verschiedenen Referenzprojekten erfüllt wer-den. Es müssen außerdem mindestens einmal die Leistungsphasen 4 – 8 und eine Brand-schutznachweis für einen Sonderbau erbracht worden sein. Das gilt nicht für jede Referenz, sondern für die Summe aller angegeben Referenzen;
Zu A): Es muss mindestens 1 Referenzprojekt mit Honorarzone III und 1 Referenzprojekt mit Baukosten über 3 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400) und ein Referenzprojekt mit einem Catering(Küchen/Ausschank) bereich für mehr als 50 Personen angegeben werden. Diese Anforderungen können in einem oder in verschiedenen Referenzprojekten erfüllt wer-den. Es müssen außerdem mindestens einmal die Leistungsphasen 4 – 8 und eine Brand-schutznachweis für einen Sonderbau erbracht worden sein. Das gilt nicht für jede Referenz, sondern für die Summe aller angegeben Referenzen;
Zu B): Es müssen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre und heute mindestens 2 Dipl.-Ing. (oder vergleichbare Abschlüsse), davon mindestens ein Architekt, angegeben werden können.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss über die Berechtigung zur Bauvorlage nach Art. 61 BayBO verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Referenzen
Für jede von max. 3 Referenzen können nach folgender Verteilung maximal 25 Punkte erreicht werden:
– Honorarzone III oder höher: 5 Punkte,
– Honorarzone II: 2 Punkte,
– Neubau/Erweiterung: 4 Punkte,
– Umbau/Sanierung: 2 Punkte,
– Leistungsphase 4: 2 Punkte,
– Leistungsphase 5: 2 Punkte,
– Leistungsphase 6: 1 Punkt,
– Leistungsphase 7: 1 Punkt,
– Leistungsphase 8: 2 Punkte,
– Brandschutznachweis für Sonderbau: 2 Punkte,
– Catering(Küchen/Ausschank) Bereich zur Versorgung,
2) Anzahl der Dipl.-Ing. (oder vergleichbare Abschlüsse) und Architekten im Durchschnitt der letzte 3 Jahre und heute:
– 2 oder 3 Dipl.-Ing. (o.v.), davon 1 Architekt: 1 Punkt,
– 3 oder 4 Dipl.-Ing. (o.v.), davon 1 Architekt: 2 Punkte,
– 3 oder 4 Dipl.-Ing. (o.v.), davon 2 Architekten: 3 Punkte,
– 5 oder mehr Dipl.-Ing. (o.v.), davon 2 Architekten: 4 Punkte,
– 5 oder mehr Dipl.-Ing. (o.v.), davon mindestens 3 Architekten: 5 Punkte.
3) Zertifikat Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 (o.glw.): 10 Punkte:
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die von den maximal erreichbaren 75 Punkten die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 231-566782 (2019-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 290 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-02 📅
Name: Creaplan Metztler GmbH
Postanschrift: Immenstädter Str. 29
Postort: Blaichach
Land: Deutschland 🇩🇪 Oberallgäu
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 290 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: x
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 047-111670 (2020-03-02)