Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber vier Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend allgemeine Hochbauprojekte [hiervon 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts, sowie 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung). Mindestens zwei der angegebenen Referenzen müssen die Sanierung eines Objektes beinhalten, davon muss mindestens eine Sanierung für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts durchgeführt worden sein] in den letzten 5 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2014) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme und Leistungsumfang), der Projektgesamtkosten (KGR200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit und der vollständigen Adresse einschließlich Telefonnummer des Auftraggebers mit Benennung des zuständigen Ansprechpartners zu nennen.
Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Auftragnehmers.
Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte, nämlich zwei (2) allgemeine Hochbauprojekten (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber des Vergaberechts und zwei (2) allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung). Mindestens zwei der angegebenen Referenzen müssen die Sanierung eines vergleichbaren Objektes beinhalten, davon muss mindestens eine Sanierung für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts durchgeführt worden sein. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 60 Punkte):
(1) (2) allgemeine Hochbauprojekte (Sanierung), davon mindestens eines (1) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200 – 700 > 2,5 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
— Leistungsphasen (3-9: max. 5 Punkte).
(2) ein (1) allgemeines Hochbauprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts (Neubau oder Sanierung).
— Projektvolumen (KGR 200 – 700 > 2,5 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
— Leistungsphasen (3-9: max. 5 Punkte).
(3) ein (1) weiteres allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung).
— Projektvolumen (KGR 200 – 700 >2,5 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
— Leistungsphasen (3-9: max. 5 Punkte).
Geringere Projektvolumina und Leistungsumfänge werden bei der Bewertung linear interpoliert, jedoch auf-bzw.abgerundet auf 0,25 Punkte.
Je Referenzprojekt können somit max. 10 Punkte, bei max. 4 zu wertenden Referenzprojekten max. 40 (4 x 10 Punkte) Punkte erreicht werden.
10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines der als Referenz genannten Projekte eine öffentliche Versammlungsstätte i. S. d. § 1 VStättV (oder einer entsprechenden Regelung) darstellt.
Weitere 10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn bei einem als Referenz genannten Projekt auch die Innenraumplanung einschließlich der losen Möblierung durch den Bieter durchgeführt wurde.
Damit können insgesamt max. 60 Punkte erreicht werden.
Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid.