Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 15 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend;
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge;
11) Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
12) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitgliedes;
13) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
14) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenzen A+B+C gem. Pkt. III.1.3);
17) Nachweise berufl. Qualifikation PL (OPL)/stellv. PL (OPL)/OÜ (OPL)/PL (FA) gem. Pkt. III.1.3);
18) Berufserfahrung (BE) PL (OPL)/stellv. PL (OPL)/OÜ (OPL)/PL (FA) gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A Referenzen (Ref.) mit 50 %, davon:
1) Mindestref. A – Objektplanung (OPL) für Neubau öffentliches Gebäude; 20 %, davon:
1.a) erbrachte LPH, 10 %
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG300+400) in Euro brutto, 10 %
2) Mindestref. B - OPL für Neubau o. Erweiterung Gebäude; 17 % davon:
2.a) erbrachte LPH, 10 %
2.b) BWK (KG300+400) in Euro brutto, 7 %
3) Mindestref. C - Freianlagenplanung für realisierte Freianlage; 13 % davon:
3.a) erbrachte LPH, 8 %
3.b) Herstellkosten (KG500) in Euro brutto, 5 %
B Qualifikation Projektteam; 50 %, davon:
4) Erfahrungen Projektteam OPL; 39 %, davon:
4.a) Persönl. Ref. PL (OPL), 10 %
4.b) BE PL (OPL), 5 %
4.c) Persönl. Ref. stellv. PL (OPL), 6 %
4.d) BE stellv. PL (OPL), 5 %
4.e) Persönl. Ref. OÜ, 8 %
4.f) BE OÜ, 5 %
5) Erfahrungen Projektteam FA; 11 %, davon:
5.a) Persönl. Ref. PL(FA), 6 %
5.b) BE PL (FA), 5 %
Z. Zusatzpunkte; 30 %, davon:
Ref. Z.1: Auszeichnung/Preis o. realisierter Wettbewerbserfolg Neubau für selbst realisiertes Projekt, 10 %
Ref. Z.2: OPL Neubau Sporthalle o. Mehrzweckhalle o. vergleichbares Bauwerk, 5 %
Ref. Z.3: Erfahrungen mit öffentl. Vergaberecht, 5 %
Ref. Z.4: Erfahrungen Verwendung Fördermittel/Zuarbeit FMA u./o. VWN, 5 %
Ref. Z.5: Nachweis Referenzprojekt Barrierefreies Planen und Bauen, 5 %