Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig)
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
6) Angabe Art d. Bewerbung
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuld. Haftung
8) Angaben Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt
9) Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt
10) Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. Eine MFB ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
12) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1)
13) Bauvorlageberechtigung gem. Pkt. III 1.1)
14) Mindesthonorarumsatz OPL gem. Pkt. III.1.2)
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
16) Mindestreferenz gem. Pkt. III.1.3)
17) Bestätigung der Erfüllung der geforderten Mindeststandards für das Projektteam (Einreichung Unterlagen erst mit Angebotsabgabe)
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1) Mindestref. A – OPL Neubau eines Gebäudes mit Neuerrichtung Schwimmbecken; 40 %, davon:
1.a) erbrachte LPH 8 %, 1.b Bauwerkskosten (BWK) (KG 300 + 400) in EUR brutto; 12 %, 1.c Gesamtwasserfläche in qm; 12 %, 1.d öffentlicher AG 8 %;
2) Referenzen aus zusätzl. Referenzliste; 60 %, davon:
2.a) Referenz Z.1 Erfahrung. Verwendg. v. Fördermitteln; 10 %
2.b) Referenz Z.2 Erfahrung. mit öffentlichem Vergaberecht; 15 %
2.c) Referenz Z.3 Erfahrung im Neubau oder Umbau/Sanierung einer Sauna mit öffentlicher Nutzung; 15 %
2.d) Referenz Z.4 Erfahrungen bei der Planung für die Errichtung einer Wasserrutsche von mind. 20 m Rutschenlänge im Innen- oder Außenbereich; 10 %
2.e) Referenz Z.5 Erfahrungen mit den Abbruchplanung von Gebäuden in Stahlbetonbauweise (mind. Wände); BGF mind. 600 m2, 10 %
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Pkt.) können der beigefügten Bewertungsmatrix (Sonstiges) entnommen werden.