Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix I) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten
2) Einreichen des vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig)
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
4) Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73 (3) VgV 2016
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen oder beantragt sind
6) Angabe Art d. Bewerbung
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung, falls zutreffend
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt, falls zutreffend
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
12) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitgliedes
13) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1), falls zutreffend
14) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2)
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
16) Mindestreferenzen A + B gem. Pkt. III.1.3)
17) Bestätigung berufl. Qualifikation PL/stellv. PL/OÜ gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
A) Mindestreferenzen mit 60 %, davon:
1. Mindestreferenz A: Objektplanung für die Sanierung eines Gebäudes; 35 %, davon:
1.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 15 %;
1.b Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in EUR brutto, 20 %
2. Mindestreferenz B: Objektplanung für die energetische Sanierung (mind. Fassade und Dach) eines Gebäudes; 25 %, davon:
2.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 10 %;
2.b Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in EUR brutto, 15 %
B) Zusätzliche Referenzen mit 40 %, davon:
3. Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste; 40 %, davon:
3.a Referenz Z.1: Erfahrung bei der Objektplanung für die Sanierung oder den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung; 14 %
3.b Referenz Z.2: Erfahrung bei der Objektplanung für die Sanierung von Plattenbauten in Elementbauweise; 12 %
3.c Referenz Z.3: Erfahrungen bei der Verwendung von Fördermitteln, Nachweis der Zuarbeit zur Erstellung Verwendungsnachweis (VWN); 7 %
3.d Referenz Z.4: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Planung eines oder mehrerer Gebäude; 7 %
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) können der Bewertungsmatrix I entnommen werden.