Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt anhand der Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen Teilnahmeantrages (Bewerbungsformular und entsprechende Anlagen) auf der Vergabe-Plattform (d. h. Ausschluss von Teilnahmeanträgen, die per Post, E-Mail oder Fax o. ü. den Kommunikationsbereich der Plattform eingereicht wurden);
3) Abschlusserklärungen unterschrieben (Textform);
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73(3) VgV;
5) Angabe Art der Bewerbung;
6) bei Bewerbergemeinschaften: im Original gezeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft;
7) Vorlage Organigramm;
8) Angaben zu Nachauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer im Original gezeichnet;
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47(1) VgV,bei Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung d. anderen Unternehmen im Original gezeichnet.
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedl. Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;
11) Bestätigung Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitgliedes;
13) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
14) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenz gem. Pkt. III.1.3), bei öffentlichen Auftraggebern ist Referenzbescheinigung vorzulegen;
17) Nachweise berufl. Qualifikation PL/stellv. PL/ OÜ gem. Pkt. III.1.3);
18) Berufserfahrung PL/ stellv. PL/ OÜ gem. Pkt. III.1.3).
(Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab Datum des geforderten Studienabschlusses bis Fristende zur Einreichung Teilnahmeantrag)
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A Referenzen mit 66 %, davon:
1. Mindestreferenz A- Objektplanung (OPL) für den Neubau, den Umbau o. Sanierung Gebäude mit Neuerrichtung/ Komplettsanierung eines Schwimmbeckens mit Wasserfläche von mind. 50 m2; 36 %, davon:
1.a) erbrachte Lph 8 %,
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in Euro brutto; 10 %;
1.c) Größe Wasserfläche größtes Schwimmbecken; 10 %;
1.d) Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, 8 %.
2) Referenzen aus zusätzl. Referenzliste; 30 %, davon:
2.a) Ref. Z.1 – Erfahrungen bei der Verwendung von Fördermitteln; 5 %;
2.b) Ref. Z.2 – Erfahrung mit öffentl. Vergaberecht nach VOB A §3(1),(2) oder §3 EU (1) oder (2); 5 %;
2.c) Ref. Z.3 – OPL f. Neubau o. Umbau/ Sanierung Sauna m. einer Kapazität von mind. 80 Besuchern gleichzeitig, 10 %;
2.d) Ref. Z.4 – OPL für Umbau/ die Sanierung Gebäude unter laufendem Betrieb, 10 %.
B Qualifikation Projektteam mit 34 %, davon:
3) Erfahrungen des vorgesehenen PL in vergleichbarer Funktion; 17 %, davon:
3.a) Berufserfahrung PL; 7 %;
3.b) Persönliche Referenz PL; 10 %;
4) Erfahrungen des vorgesehenen Objektüberwachers in gleicher Funktion; 17 %, davon:
4.a) Berufserfahrung OÜ; 7 %;
4.b) Persönliche Referenz OÜ; 10 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) können der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.