Objektplanungsleistungen (Lph. 1-9 – stufenweise) für den Neubau der Realschule Geisenfeld

Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) für den Neubau der Realschule Geisenfeld inklusive Dreifachsporthalle.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-01 Auftragsbekanntmachung
2020-08-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: PAF: 02/2019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) für den Neubau der Realschule Geisenfeld inklusive Dreifachsporthalle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postanschrift: Hauptplatz 22
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen-hbv@landratsamt-paf.de 📧
Telefon: +49 8441-27-403 📞
Fax: +49 8441-2713-403 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PYWQS/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PYWQS 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-04 📅
Datum des Beginns: 2019-10-09 📅
Datum des Endes: 2023-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 127-310809
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PYWQS

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
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Bauherr ist der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Die Stadt Geisenfeld beteiligt sich finanziell an dem Bau der Dreifachsporthalle. Der Bau der Dreifachsporthalle hängt von der schulaufsichtlichen Genehmigung ab.
Dem Auftraggeber ist es besonders wichtig, dass während der Ausführung der Baumaßnahme die Lärmbelästigung möglichst geringgehalten wird.
Der Auftragnehmer hat über ein elektronisches Postfach (Share Point), den aktuellen Stand der Dokumente in einer angemessenen Struktur gegenüber dem Auftraggeber sowie weiteren Planungsbeteiligten während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
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Im Rahmen einer Voruntersuchung wurden sowohl die Generalsanierung als auch der Neubau eines Schulgebäudes betrachtet. Nach Abstimmung mit der Förderstelle wurde durch den Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Pfaffenhofen entschieden, nur die Variante Neubau unter Einbindung des Erweiterungsbaus Nord aus 2001 als wirtschaftlichere Lösung weiter zu verfolgen.
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Die Maßnahme sieht folgendes vor:
1) Abbruch der Einfachsporthalle des Landkreises Pfaffenhofen zur Baufeldfreimachung im 2. Halbjahr 2020.
2) Neubau Schulgebäude unter Einbindung des Erweiterungsbaus aus 2001. Eine reine Bestandssanierung des Erweiterungsbaus ist nicht vorgesehen. Sofern im Rahmen der neuen Raumplanung Umbaumaßnahmen erforderlich werden, sind diese Bestandteil der Maßnahme.
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3) Abbruch der restlichen Bestandsgebäude (Realschule und Sporthalle der Stadt Geisenfeld) aus den Jahren 1974 bis 1976 nach Nutzungsaufnahme der neuen Räume.
4) Neubau der Dreifachsporthalle im 1. Halbjahr 2023.
Gemäß Raumprogramm des vorgenannten Erläuterungsberichts beläuft sich die Hauptnutzfläche für das künftige Schulgebäude (incl. des zu erhaltenden Erweiterungsbaus Nord aus 2001) auf ca. 5 300 m
Die Maßnahme unterliegt der FAG-Förderung und sieht den Neubau der Schule unter Mitverwendung des o.g. Erweiterungsbaus vor.
Um die notwendigen Räumlichkeiten für zukünftig ca. 900 Schüler zur Verfügung zu stellen, soll der Neubau incl. Erweiterungsbau Nord insgesamt
30 Klassen umfassen. Im mitzuverwendenden Erweiterungsbau befinden sich 6 Klassenzimmer.
Die zum Schuljahr 2018/2019 zusätzlich errichteten Containerbauten (8 Klassenzimmer) zur Deckung des Raumbedarfs entfallen nach Fertigstellung des Neubaus.
Derzeit wird das Schulzentrum (Realschule, Grund- u. Mittelschule und Förderschule sowie dazugehörige Turn- und Mehrzweckhallen) in der Grundlast mit Wärme aus einem extern mit Bioerdgas betriebenen Blockheizkraftwerk versorgt. Spitzenlasten werden mit weiteren Gaskesseln abgedeckt.
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In dem Neubau sind vor allem Klassenräume, Fachräume für Naturwissenschaften und IT zu erstellen.
Terminziele unter Berücksichtigung der Bedingungen für Schulbauten im laufenden Betrieb:
— Beginn der Bauausführung Ende 2020,
— Fertigstellungsziel ist Mitte 2023,
— Inbetriebnahme zum Schulbeginn 2023/2024.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung ber…
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Beschreibung der Optionen:
Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung ber…
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Teilnahmeanträge zunächst auf die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV. Dabei überprüft er die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Teilnahmeantrags und wird diesen gegebenenfalls gemäß § 53, § 57 Abs. 1 und 3 VgV ausschließen. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle geforderten Unterschriften, Angaben und Erklärungen enthalten.
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Im Rahmen der formalen Prüfung werden gemäß § 57 VgV Teilnahmeanträge ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen, insbesondere:
— Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1 VgV),
— Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VgV),
— Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV),
— Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Ferner werden Teilnahmeanträge ausgeschlossen,
— die nicht in deutscher Sprache verfasst sind.
Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
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Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen.
Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat aus dem Katalog des § 123 Abs. 1-3 GWB.
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Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für sonstige Schäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a.-b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber haben daher das Formblatt „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" (Anlage TW4) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung:
a) Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für sonstige Schäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Fachkräfte:
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018) ersichtlich sind.
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Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte (w/m) und Führungskräfte (w/m) anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens zwei (2) Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2016-2018) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
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Die Bewerber haben daher das Formblatt „Technische Fachkräfte" (Anlage TW5) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Referenzprojekte geeignete, mindestens zwei (2) bis maximal fünf (5) Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Objektplanungsleistungen – Leistungsphasen 1 bis 9) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
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— Auftragswerts (des Planerhonorars),
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers
Sowie der
— Name des Referenznehmers,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Mindestanforderung:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings – was die Prüfung des Erbringungszeitpunkts anbelangt – nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase 1 nicht älter als zum 1.1.2010 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
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Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Mindeststandards:
Mindestanforderung „Technische Fachkräfte":
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens zwei (2) Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
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Mindestanforderung „Referenzen":
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings – was die Prüfung des Erbringungszeitpunkts anbelangt – nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase 1 nicht älter als zum 1.1.2010 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
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Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung, dass der Bewerber unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs.3 VgV handeln wird.
Die Bewerber haben das Formblatt „Unabhängigkeitserklärung" (Anlage TW7) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens unverzüglich nach Erteilung des Zuschlags, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technikentsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen.
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Der Projektleiter (w/m/d) muss über mindestes 10 Jahre Berufserfahrung und der stellvertretende Projektleiter (w/m/d) muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zu der Angebots- und Verhandlungsphase werden mindestens drei (3) Bewerber zugelassen, die auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
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Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, mehr als 3 Bewerber zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
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Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts der Referenzprojekte wie folgt:
Auftragswert (netto) des Planerhonorars Punkte
>(=) 400 000 EUR 6 Punkte
>(=) 250 000 EUR < 400 000 EUR 4 Punkte
>(=) 100 000 EUR < 250 000 EUR 2 Punkte
< 100 000 EUR 0 Punkte
Insgesamt können also für die fünf (5) Referenzprojekte bis zu
Maximal 30 Punkte (5 x 6 = 30) erzielt werden.
Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) haben das Formblatt "Referenzprojekte" (Anlage TW6) für die insgesamt mindestens zwei (2) bis maximal fünf (5) Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
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Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1) einseitig bedruckte DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreisfinanzen und kreiseigener Hochbau
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PYWQS/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an…
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Quelle: OJS 2019/S 127-310809 (2019-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 960 225 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 161-391339
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 127-310809
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDZFS

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauherr ist der Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die Stadt Geisenfeld beteiligt sich finanziell an dem Bau der Dreifachsporthalle. Der Bau der Dreifachsporthalle hängt von der schulaufsichtlichen Genehmigung ab.
1. Abbruch der Einfachsporthalle des Landkreises Pfaffenhofen zur Baufeldfreimachung im 2. Halbjahr 2020.
2. Neubau Schulgebäude unter Einbindung des Erweiterungsbaus aus 2001. Eine reine Bestandssanierung des Erweiterungsbaus ist nicht vorgesehen. Sofern im Rahmen der neuen Raumplanung Umbaumaßnahmen erforderlich werden, sind diese Bestandteil der Maßnahme.
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3. Abbruch der restlichen Bestandsgebäude (Realschule und Sporthalle der Stadt Geisenfeld) aus den Jahren 1974 bis 1976 nach Nutzungsaufnahme der neuen Räume.
4. Neubau der Dreifachsporthalle im 1. Halbjahr 2023.
Um die notwendigen Räumlichkeiten für zukünftig ca. 900 Schüler zur Verfügung zu stellen, soll der Neubau incl. Erweiterungsbau Nord insgesamt 30 Klassen umfassen. Im mitzuverwendenden Erweiterungsbau befinden sich 6 Klassenzimmer.
— Beginn der Bauausführung Ende 2020;
— Fertigstellungsziel ist Mitte 2023;
Beschreibung der Optionen:
Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung ber.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Kosten- und Terminsicherungskonzept
Schulungskonzept
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-10 📅
Name: Delta ImmoTec
Postort: Geisenhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Landshut, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 960 225 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 161-391339 (2020-08-15)