Beschreibung der Beschaffung
Auszug aus der Leistungsbeschreibung (die vollständige LB finden Sie in den Anlagen).
Für die Liegenschaft des Landesamts für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) in der Reideburger Straße 47 in 06116 Halle (Saale) sind Leistungen im Bereich Objektschutz zu vergeben.
Vertragsbeginn ist der 01. Juli 2020. Der Vertrag wird zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr, längstens jedoch bis 30. Juni 2025 vereinbart.
Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um 1 Jahr, längstens jedoch bis 30. Juni 2025. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende.
Die Rechnungslegung erfolgt monatlich in einer Rechnung an das Landesamt für Umweltschutz, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale).
Preisanpassungen auf Grund geänderter Tarifverträge oder andere für das Sicherheitsgewerbe verbindliche Regelungen sind unter Nachweis der Änderungen und nur zum Zeitpunkt des Eintritts der jeweiligen Änderung möglich.
Es ist die Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung vorzulegen.
Von den Wachkräften erwarten wir ein gepflegtes Erscheinungsbild (Dienstkleidung) und gute umgangssprachliche Deutschkenntnisse.
(1) Besetzung der Pforte zu folgenden Zeiten:
Montags bis Donnerstags von 5.45 Uhr bis 20.00 Uhr;
Freitags und am Vortag vor gesetzlichen Feiertagen von 5.45 Uhr bis 17.30 Uhr;
(2) Öffnen der Liegenschaft montags bis freitags um 5.45 Uhr;
(3) Verschließen der Liegenschaft montags bis donnerstags um 20.00 Uhr;
(4) Verschließen der Liegenschaft freitags und am Vortag vor gesetzlichen Feiertagen 17.30 Uhr;
(5) Überprüfung und Herstellung der Verschlusssicherheit der Gebäude und Einrichtungen (Fenster, Türen und Tore) bis 20.00 bzw. bis 17.30 Uhr.*;
(6) Verwaltung des Schlüsselkastens im Pförtnerraum — Schlüssel für Garagen oder Technikräume u. ä., Transponder für Reinigungspersonal oder Dienstleister werden vom Pförtner ausgegeben und entgegengenommen*;
(7) Kontrolle und Überwachung des Ein- und Auslassdienstes im Fahrzeugverkehr*;
(8) Dienstkraftfahrzeuge und Dienstfahrräder.
— Aufgaben des Pförtners bei Dienstkraftfahrzeugen:
1. Aushändigen der Fahrzeugmappe an den Fahrer (Schlüssel, Fahrtenbuch, Tankkarte, Zulassung) auf der Grundlage des aktuell vorzulegenden Fahrauftrages;
2. Fahrer trägt sich in das beim Pförtner hinterlegte Kontrollbuch ein;
3. Übernahme der vollständigen Fahrzeugmappe vom Fahrer nach dessen Rückkehr, erneute Eintragung in das Kontrollbuch;
— Aufgaben des Pförtners bei Dienstfahrrädern:
1. Abgleich der Reservierungen im Kalender über das Intranet;
2. Aushändigen der Fahrradschlüssel/Garagenschlüssel an den Mitarbeiter;
3. Vorlage des Kontrollbuches zur Eintragung durch den Mitarbeiter;
4. Entgegennahme der Fahrradschlüssel/Garagenschlüssel nach Rückkehr des Mitarbeiters, erneute Eintragung in das Kontrollbuch;
(9) Besucherservice: Führen eines Besucherbuches;
(10) Entriegeln und Verschließen geschalteter Bereiche nach Anweisung bzw. Gefahrenaufklärung;
(11) bei Notwendigkeit Auslösung der Alarmanlage bei Gefahrensituationen (siehe Vorlage Bedienerpult, innerbehördliche Anweisungen);
(12) Meldung von Havarien und Schadensereignissen während der Arbeitszeit an die festgelegten Mitarbeiter des Hauses, unaufschiebbare Havarien und Schadensereignisse außerhalb der Arbeitszeit an die im Havarieplan festgelegten Firmen;
(13) Telefonvermittlung;
(14) Überwachung der Alarmanlage vom Standort des Dienstleisters, bei Erfordernis der Kontrolle der Liegenschaft;
(15) Beflaggung der Dienststelle nach Erfordernis — teilweise auch an Wochenenden und Feiertagen (Plan zur Beflaggung stellt das LAU).
Hinweis: Das Hissen erfolgt in der Regel um 6.00 Uhr. Das Einholen erfolgt in der Regel bei Sonnenuntergang.
(16) Absicherung der Zugänglichkeit des Dienstgebäudes an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen und außerhalb der regulären Öffnungszeiten bei Erfordernis nach vorheriger Anmeldung und zeitlichen Vorgaben.
Bei * ist immer eine Dokumentation im Kontrollbuch vorzunehmen!