Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Postanschrift: Wasserstraße 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de🌏
E-Mail: openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de📧
URL der Dokumente: https://www.kbs.de/DE/UeberUns/Ausschreibungen/EU/EU_node.html🌏
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de
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Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Febuxostat (ATC-Code: M04AA03)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Febuxostat (ATC-Code: M04AA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Febuxostat (ATC-Code: M04AA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.5.2019, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.4.2019 per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.3.2021. In jedem Fall enden die Verträge am 30.4.2021.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.5.2019, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.4.2019 per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.3.2021. In jedem Fall enden die Verträge am 30.4.2021.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Abacavir (ATC-Code: J05AF06)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Abacavir (ATC-Code: J05AF06)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Abacavir (ATC-Code: J05AF06)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Naltrexon (ATC-Code: N07BB04)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Naltrexon (ATC-Code: N07BB04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Naltrexon (ATC-Code: N07BB04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Voriconazol, Darreichungsform: FTA (ATC-Code: J02AC03)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Voriconazol, Darreichungsform: FTA (ATC-Code: J02AC03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Voriconazol, Darreichungsform: FTA (ATC-Code: J02AC03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Voriconazol, Darreichungsform: PIF, PSE (ATC-Code: J02AC03)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Voriconazol, Darreichungsform: PIF, PSE (ATC-Code: J02AC03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Voriconazol, Darreichungsform: PIF, PSE (ATC-Code: J02AC03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Nevirapin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: J05AG01)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Nevirapin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: J05AG01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Nevirapin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: J05AG01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge per E-Mail (openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de) an die KBS gesandt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.6.2018;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den Auftragsunterlagen enthalten);
c) Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (ist in den Auftragsunterlagen enthalten).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 999
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: openhouse.rabattvertrag2019-2@kbs.de
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr.76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und 160 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
(1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
(2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und;
(3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2286190📞
E-Mail: poststelle@bva.de📧
Fax: +49 2286191870 📠
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 058-134113 (2019-03-19)
Ergänzende Angaben (2019-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215
Kontakt
Fax: +49 23430486190 📠
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung der Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung der Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-05 📅
Name: Zentiva Pharma GmbH, betapharm Arzneimittel GmbH, ratiopharm GmbH, Hexal AG, 1 A Pharma GmbH, Berlin-Chemie AG, Medical Valley Invest AB, TAD Pharma GmbH, Accord Healthcare B.V.
Postort: Berlin, Augsburg, Ulm, Holzkirchen, Oberhaching, Berlin, Höllviken (Schweden),Cuxhaven,Utrecht (NL)
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Hexal AG
Postort: Holzkirchen
Name: neuraxpharm Arzneimittel GmbH
Postort: Langenfeld
Name: Zentiva Pharma GmbH, PUREN Pharma GmbH & Co. KG, betapharm Arzneimittel GmbH, Aristo Pharma GmbH, ratiopharm GmbH, STADAPHARM GmbH, Denk Pharma GmbH & Co. KG, 1 A Pharma GmbH
Postort: Berlin, München, Augsburg, Berlin, Ulm, Bad Vilbel, München, Oberhaching
Name: Zentiva Pharma GmbH, ratiopharm GmbH, STADAPHARM GmbH
Postort: Berlin, Ulm, Bad Vilbel
Name: Aurobindo Pharma GmbH, Hormosan Pharma GmbH, betapharm Arzneimittel GmbH, Hexal AG
Postort: München, Frankfurt, Augsburg, Holzkirchen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
1
8
3
4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dez. IX.1.1 Vergabestelle
Internetadresse: www.kbs.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-05 📅
Name: AbZ Pharma GmbH, Mylan dura GmbH
Postort: Ulm, Bad Homburg v.d. Höhe
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Quelle: OJS 2019/S 099-239573 (2019-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.03.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung der Berichtigung vom 08.04.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.03.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung der Berichtigung vom 08.04.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2019 vom 24.04.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2019 vom 23.05.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2019 vom 24.04.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2019 vom 23.05.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-05 📅
Name: PUREN Pharma GmbH & Co. KG, Glenmark Arzneimittel GmbH
Postort: München, Gröbenzell
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Quelle: OJS 2019/S 121-296410 (2019-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-05 📅
Name: Aristo Pharma GmbH
Postort: Berlin
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Quelle: OJS 2019/S 139-341984 (2019-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341984 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341984 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Name: ALIUD PHARMA GmbH
Postort: Laichingen
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Quelle: OJS 2019/S 155-382368 (2019-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341984 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom…
… 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382368 verwiesen.
… 13.08.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382368 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-05 📅
Name: MPA Pharma GmbH
Postort: Trittau
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Quelle: OJS 2019/S 176-428380 (2019-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341984, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom…
… 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382368 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2019 vom 12.9.2019 unter der Nummer 2019/S 176-428380 verwiesen.
… 13.08.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382368 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2019 vom 12.9.2019 unter der Nummer 2019/S 176-428380 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-05 📅
Name: Amomed Pharma GmbH
Postort: Wien
Land: Österreich 🇦🇹
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Quelle: OJS 2019/S 196-475636 (2019-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341984, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382368, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2019 vom 12.9.2019 unter der Nummer 2019/S 176-428380 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2019 vom 10.10.2019 unter der Nummer 2019/S 196-475636 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341984, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382368, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2019 vom 12.9.2019 unter der Nummer 2019/S 176-428380 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2019 vom 10.10.2019 unter der Nummer 2019/S 196-475636 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-05 📅
Name: ELPEN Pharma GmbH
Land: Berlin
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Soziale Sicherung
E-Mail: poststelle@bas.bund.de📧
Quelle: OJS 2020/S 033-077379 (2020-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341984, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382368, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2019 vom 12.9.2019 unter der Nummer 2019/S 176-428380, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2019 vom 10.10.2019 unter der Nummer 2019/S 196-475636 verwiesen und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077379 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341984, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382368, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2019 vom 12.9.2019 unter der Nummer 2019/S 176-428380, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2019 vom 10.10.2019 unter der Nummer 2019/S 196-475636 verwiesen und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077379 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.03.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung der Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.03.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung der Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-05 📅
Name: ALIUD Pharma GmbH
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Quelle: OJS 2020/S 182-437713 (2020-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341984, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382368, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2019 vom 12.9.2019 unter der Nummer 2019/S 176-428380, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2019 vom 10.10.2019 unter der Nummer 2019/S 196-475636 verwiesen, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077379 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437713 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191751, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239573, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341984, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382368, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2019 vom 12.9.2019 unter der Nummer 2019/S 176-428380, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2019 vom 10.10.2019 unter der Nummer 2019/S 196-475636 verwiesen, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077379 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437713 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-05 📅
Name: STADAPHARM GmbH
Postort: Bad Vilbel
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.3.2019 unter der Referenznummer 2019/S 058-134113 sowie deren Berichtigung vom 8.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 069-163336 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2021.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.bundesamtsozialesicherung.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 227-557274 (2020-11-17)