Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Postanschrift: Wasserstraße 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de🌏
E-Mail: openhouse.rabattvertrag2019-3@kbs.de📧
URL der Dokumente: https://www.kbs.de/DE/UeberUns/Ausschreibungen/EU/EU_node.html🌏
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2019-3@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung handschriftlich unterschrieben per Post an die KBS oder falls mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: openhouse.rabattvertrag2019-3@kbs.de
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2019-3@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung handschriftlich unterschrieben per Post an die KBS oder falls mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: openhouse.rabattvertrag2019-3@kbs.de
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Infliximab (ATC-Code: L04AB02)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Infliximab (ATC-Code: L04AB02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Infliximab (ATC-Code: L04AB02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder
b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2019-3@kbs.de an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.6.2019, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.5.2019 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.4.2021. In jedem Fall enden die Verträge am 31.5.2021.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.6.2019, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.5.2019 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.4.2021. In jedem Fall enden die Verträge am 31.5.2021.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Alprostadil (ATC-Code: C01EA01)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Alprostadil (ATC-Code: C01EA01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Alprostadil (ATC-Code: C01EA01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.06.2019, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.05.2019 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.04.2021. In jedem Fall enden die Verträge am 31.05.2021.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.06.2019, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.05.2019 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.04.2021. In jedem Fall enden die Verträge am 31.05.2021.
Bezeichnung des Loses: Nebivolol (ATC-Code: C07AB12)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Nebivolol (ATC-Code: C07AB12)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Nebivolol (ATC-Code: C07AB12)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Benazepril (ATC-Code: C09AA07)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Benazepril (ATC-Code: C09AA07)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Benazepril (ATC-Code: C09AA07)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Levothyroxin (ATC-Code: H03AA01)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Levothyroxin (ATC-Code: H03AA01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Levothyroxin (ATC-Code: H03AA01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Paricalcitol (ATC-Code: H05BX02)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Paricalcitol (ATC-Code: H05BX02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Paricalcitol (ATC-Code: H05BX02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Cefixim (ATC-Code: J01DD08)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Cefixim (ATC-Code: J01DD08)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Cefixim (ATC-Code: J01DD08)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Pantoprazol, Darreichungsform: PIJ (ATC-Code: A02BC02)
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Pantoprazol, Darreichungsform: PIJ (ATC-Code: A02BC02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Pantoprazol, Darreichungsform: PIJ (ATC-Code: A02BC02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Flunarizin (ATC-Code: N07CA03)
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Flunarizin (ATC-Code: N07CA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Flunarizin (ATC-Code: N07CA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Pioglitazon hydrochlorid (ATC-Code: A10BG03)
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Pioglitazon hydrochlorid (ATC-Code: A10BG03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Pioglitazon hydrochlorid (ATC-Code: A10BG03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Epoetin zeta (ATC-Code: B03XA01)
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Epoetin zeta (ATC-Code: B03XA01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Epoetin zeta (ATC-Code: B03XA01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Diazepam, Darreichungsform: TEI (ATC-Code: N05BA01)
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Diazepam, Darreichungsform: TEI (ATC-Code: N05BA01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Diazepam, Darreichungsform: TEI (ATC-Code: N05BA01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Treprostinil (ATC-Code: B10AC21)
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Treprostinil (ATC-Code: B10AC21)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Treprostinil (ATC-Code: B10AC21)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Fentanyl, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: N02AB03)
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Fentanyl, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: N02AB03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Fentanyl, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: N02AB03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Carbamazepin, Darreichungsform: RET (ATC-Code: N03AF01)
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Carbamazepin, Darreichungsform: RET (ATC-Code: N03AF01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Carbamazepin, Darreichungsform: RET (ATC-Code: N03AF01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Desmopressin, Darreichungsform: LOE, NAS, NDS (ATC-Code: H01BA02)
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Desmopressin, Darreichungsform: LOE, NAS, NDS (ATC-Code: H01BA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Desmopressin, Darreichungsform: LOE, NAS, NDS (ATC-Code: H01BA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Lormetazepam, Darreichungsform: KAP, TAB (ATC-Code: N05CD06)
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Lormetazepam, Darreichungsform: KAP, TAB (ATC-Code: N05CD06)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Lormetazepam, Darreichungsform: KAP, TAB (ATC-Code: N05CD06)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Methylprednisolon, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: H02AB04)
Losnummer: 18
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Methylprednisolon, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: H02AB04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Methylprednisolon, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: H02AB04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Primidon, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: N03AA03)
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Primidon, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: N03AA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Primidon, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: N03AA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Bezeichnung des Loses: Triamcinolon acetonid, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D07AB09)
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Triamcinolon acetonid, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D07AB09)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Triamcinolon acetonid, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D07AB09)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.9.2018;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den Auftragsunterlagen enthalten);
c) Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (ist in den Auftragsunterlagen enthalten).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 999
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2019-3@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung handschriftlich unterschrieben per Post an die KBS oder falls mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: openhouse.rabattvertrag2019-3@kbs.de
Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung handschriftlich unterschrieben per Post an die KBS oder falls mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: openhouse.rabattvertrag2019-3@kbs.de
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr.76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und 160 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
(1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
(2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und;
(3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2286190📞
E-Mail: poststelle@bva.de📧
Fax: +49 2286191870 📠
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 078-187193 (2019-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215
Kontakt
Fax: +49 23430486190 📠
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen.
… 19.04.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-05 📅
Name: Mundipharma GmbH, Biogen GmbH, Pfizer Pharma PFE GmbH
Postort: Frankfurt am Main, Ismaning, Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Hexal AG, AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
Postort: Holzkirchen, Wiesbaden
Name: Aurobindo Pharma GmbH
Postort: München
Name: Stadapharm GmbH
Postort: Bad Vilbel
Name: Teva GmbH
Postort: Ulm
Name: mibe GmbH Arzneimittel, Hexal AG
Postort: Brehna, Holzkirchen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dez. IX.1.1 Vergabestelle
Internetadresse: www.kbs.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-05 📅
Name: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Postort: Berlin
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Quelle: OJS 2019/S 121-296445 (2019-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-05 📅
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
Postort: Gröbenzell
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Quelle: OJS 2019/S 139-341993 (2019-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird die Aufhebung des Loses 15 – Carbamazepin, Darreichungsform: RET (ATC-Code: N03AF01) der ursprünglichen Veröffentlichung (2019/S 078-187193 vom 19.4.2019) bekanntgemacht.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 verwiesen.
Hiermit wird das Los 15 – Carbamazepin, Darreichungsform: RET (ATC-Code: N03AF01) der ursprünglichen Veröffentlichung (2019/S 078-187193 vom 19.4.2019) aufgehoben.
Quelle: OJS 2019/S 212-519745 (2019-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 und deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 und deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993 verwiesen.
Das Los wurde aufgehoben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-05 📅
Name: ALIUD Pharma GmbH
Postort: Laichingen
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Quelle: OJS 2019/S 220-539349 (2019-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2019 vom 14.11.2019 unter der Nummer 2019/S 220-539349 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2019 vom 14.11.2019 unter der Nummer 2019/S 220-539349 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-05 📅
Name: Aristo Pharma GmbH
Land: Berlin
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Quelle: OJS 2019/S 240-588740 (2019-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-05 📅
Land: Wetteraukreis
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Soziale Sicherung
E-Mail: poststelle@bas.bund.de📧
Quelle: OJS 2020/S 010-019303 (2020-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom…
… 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303 verwiesen.
… 22.07.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-05 📅
Land: Alb-Donau-Kreis
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Quelle: OJS 2020/S 033-077481 (2020-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1. ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3. aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1. ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1. ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3. aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1. ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4. und Ziffer VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 und deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4. und Ziffer VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 und deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-05 📅
Name: axicorp Pharma GmbH
Postort: Friedrichsdorf
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.bundesamtsozialesicherung.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 075-177983 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983 verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-05 📅
Name: Celltrion Healthcare Hungary Kft.
Postort: Budapest
Land: Ungarn 🇭🇺
Budapest
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Quelle: OJS 2020/S 118-286293 (2020-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1. ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3. aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1. ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1. ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3. aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1. ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom…
… 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 19.6.2020 unter der Nummer 2020/S 118-286293 verwiesen.
… 227.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 19.6.2020 unter der Nummer 2020/S 118-286293 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4. und Ziffer VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 und deren Berichtigung vom 04.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4. und Ziffer VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 und deren Berichtigung vom 04.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-05 📅
Name: CC Pharma GmbH
Postort: Densborn
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Quelle: OJS 2020/S 158-385487 (2020-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom…
… 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 19.6.2020 unter der Nummer 2020/S 118-286293 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385487 verwiesen.
… 2207.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 19.6.2020 unter der Nummer 2020/S 118-286293 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385487 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-05 📅
Name: EMRAmed Arzneimittel GmbH, Abacus Medicine A/S, Originali B. V.
Postort: Trittau, Kopenhagen (Dänemark), Amsterdam (Niederlande)
Name: Tillomed Pharma GmbH
Postort: Ahrensburg
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Quelle: OJS 2020/S 182-437775 (2020-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 19.6.2020 unter der Nummer 2020/S 118-286293, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385487 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437775 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 19.6.2020 unter der Nummer 2020/S 118-286293, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385487 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437775 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 und deren Berichtigung vom 04.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 und deren Berichtigung vom 04.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2019 vom 22.07.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2020 vom 15.01.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 17.02.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 19.06.2020 unter der Nummer 2020/S 118-286293, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385487 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437775 verwiesen.
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2019 vom 22.07.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2020 vom 15.01.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 17.02.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 19.06.2020 unter der Nummer 2020/S 118-286293, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385487 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437775 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Quelle: OJS 2020/S 227-557101 (2020-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2019 vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239565, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.19 vom 26.6.19 unter der Nummer 2019/S 121-296445, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn…
… 1.8.2019 vom 22.7.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 19.6.2020 unter der Nummer 2020/S 118-286293, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385487, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437775 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557101 verwiesen.
… 01.08.2019 vom 22.07.2019 unter der Nummer 2019/S 139-341993, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2020 vom 12.12.2019 unter der Nummer 2019/S 240-588740, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2020 vom 15.01.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019303, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 17.02.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077481, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177983, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 19.06.2020 unter der Nummer 2020/S 118-286293, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385487, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437775 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557101 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-05 📅
Name: Abacus Medicine A/S
Postort: Kopenhagen
Land: Dänemark 🇩🇰
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 19.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 078-187193 sowie deren Berichtigung vom 4.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 212-519745 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2021.