Offene Rahmenvereinbarung über Rabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell, für Blutzuckerteststreifen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) (Rabattverträge) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich hierbei nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag an die KBS gesandt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) (Rabattverträge) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich hierbei nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) (Rabattverträge) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich hierbei nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag an die KBS gesandt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kbs.de📧
Fax: +49 23430486190 📠
URL der Dokumente: https://www.kbs.de/DE/UeberUns/Ausschreibungen/EU/EU_node.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-10 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 110-267812
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse vergabestelle@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) (Rabattverträge) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie z. B. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Die Veröffentlichung dient als Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen. Vertragspartner können unbegrenzt viele Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmern werden. Die Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) (Rabattverträge) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie z. B. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Die Veröffentlichung dient als Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen. Vertragspartner können unbegrenzt viele Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmern werden. Die Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag entweder:
a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder
b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§126 BGB) versehen per E-Mail an vergabestelle@kbs.de an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2019, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.7.2019 bei der KBS eingegangen sind. Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in Ziff. IV.2.2 und Ziff. IV.2.7 der Bekanntmachung genannte Frist der Systematik des Bekanntmachungsformulars geschuldet ist. Die geschlossenen Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2021.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2019, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.7.2019 bei der KBS eingegangen sind. Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in Ziff. IV.2.2 und Ziff. IV.2.7 der Bekanntmachung genannte Frist der Systematik des Bekanntmachungsformulars geschuldet ist. Die geschlossenen Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.2.2019
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den Auftragsunterlagen enthalten)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eigenerklärung zur Qualität (ist in den Auftragsunterlagen enthalten)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 999
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr.76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestellebezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und 160 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
(1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
(2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
(3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung desAuftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung desAuftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
§ 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2286190📞
E-Mail: poststelle@bva.de📧
Fax: +49 2286191870 📠
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 110-267812 (2019-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, für das Bundesland Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, für das Bundesland Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Postanschrift: Wasserstraße 215
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Die geschlossenen Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2021. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2019. Die geschlossenen Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2021. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-05 📅
Name: Aristo Pharma GmbH, STADAPHARM GmbH
Postort: Berlin, Bad Vilbel
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2019/S 149-366896 (2019-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, für das Bundesland Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, für das Bundesland Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Die geschlossenen Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2021. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Die geschlossenen Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2021. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 5.8.2019 unter der Nummer 2019/S 149-366896 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 5.8.2019 unter der Nummer 2019/S 149-366896 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-05 📅
Name: A. Menarini Diagnostics Deutschland
Postort: Berlin
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2019/S 195-473839 (2019-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, für das Bundesland Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, für das Bundesland Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Die geschlossenen Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2021. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Die geschlossenen Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2021. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 5.8.2019 unter der Nummer 2019/S 149-366896 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2019 vom 9.10.2019 unter der Nummer 2019/S 195-473839 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 5.8.2019 unter der Nummer 2019/S 149-366896 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2019 vom 9.10.2019 unter der Nummer 2019/S 195-473839 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-05 📅
Name: Metrado GmbH
Postort: Merchweiler
Land: Neunkirchen
🏙️
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Soziale Sicherung
E-Mail: poststelle@bas.bund.de📧
Quelle: OJS 2020/S 010-019202 (2020-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, für das Bundesland Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, für das Bundesland Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die geschlossenen Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2021. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die geschlossenen Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2021. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 5.8.2019 unter der Nummer 2019/S 149-366896, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2019 vom 9.10.2019 unter der Nummer 2019/S 195-473839 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019202 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 10.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 110-267812 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2019 vom 5.8.2019 unter der Nummer 2019/S 149-366896, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2019 vom 9.10.2019 unter der Nummer 2019/S 195-473839 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2020 vom 15.1.2020 unter der Nummer 2020/S 010-019202 verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-05 📅
Name: Nipro Diagnostics Germany GmbH, aktivmed GmbH
Postort: Ratingen, Rheine
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: https://www.bundesamtsozialesicherung.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 117-283705 (2020-06-16)