Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) Gebäudereinigungsleistungen für 1 Objekt in Sigmaringen in 4 Losen (VOEK 314-18)
Im Objekt WE 138086 in der Schmeierstraße 15 in 72488 Sigmaringen sind folgende unterschiedlichen Leistungen (Unterhalts-, Glasreinigungs-, Hotel- und Wäscheservicedienstleistungen ausgeschrieben: Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen 26 306,74 qm Grundfläche 3 175 798,12 qm Jahresreinigungsfläche Los 2 Glasreinigungsleistungen 12 789,36 qm Grundfläche 23 059,82 qm Jahresreinigungsfläche Die Flächen sind jeweils einseitig auf gemessen und doppelseitig zu reinigen. Los 3 Hotelserviceleistungen Für ca. 3 300 Betten im Jahr komplett sowie ca. 500 x Beziehen von Matratzen Los 4 Wäscheserviceleistungen Wäsche Abholen, Waschen, Zurückbringen – 2 x pro Woche 365 Tage Ca. 30 Tonnen Wäsche pro Jahr (Küchentücher, Frotteewäsche, Kissen- und Bettbezüge Einziehdecken und -kissen, Judoanzüge, Trainingslaibchen etc.)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Referenznummer: VOEK 314-18
Kurze Beschreibung:
Im Objekt WE 138086 in der Schmeierstraße 15 in 72488 Sigmaringen sind folgende unterschiedlichen Leistungen (Unterhalts-, Glasreinigungs-, Hotel- und Wäscheservicedienstleistungen ausgeschrieben:
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen 26 306,74 qm Grundfläche 3 175 798,12 qm Jahresreinigungsfläche
Los 2 Glasreinigungsleistungen 12 789,36 qm Grundfläche 23 059,82 qm Jahresreinigungsfläche
Die Flächen sind jeweils einseitig auf gemessen und doppelseitig zu reinigen.
Los 3 Hotelserviceleistungen
Für ca. 3 300 Betten im Jahr komplett sowie ca. 500 x Beziehen von Matratzen
Los 4 Wäscheserviceleistungen
Wäsche Abholen, Waschen, Zurückbringen – 2 x pro Woche 365 Tage
Ca. 30 Tonnen Wäsche pro Jahr (Küchentücher, Frotteewäsche, Kissen- und Bettbezüge
Einziehdecken und -kissen, Judoanzüge, Trainingslaibchen etc.)
Im Objekt WE 138086 in der Schmeierstraße 15 in 72488 Sigmaringen sind folgende unterschiedlichen Leistungen (Unterhalts-, Glasreinigungs-, Hotel- und Wäscheservicedienstleistungen ausgeschrieben:
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-15 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 033-074443
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Freiwillige Ortsbesichtigungen sind nach Absprache vorgesehen.
Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Die Angebotsabgabe per Fax ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
— elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
Elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren. Auch eine Angebotsabgabe per Fax oder per Post ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Für das Angebot ist das jeweilige Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (Anlagen 4.1-4.7 bzw. 4 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird.
Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 18.3.2019; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Freiwillige Ortsbesichtigungen sind nach Absprache vorgesehen.
Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Die Angebotsabgabe per Fax ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
— elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
Elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren. Auch eine Angebotsabgabe per Fax oder per Post ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Für das Angebot ist das jeweilige Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (Anlagen 4.1-4.7 bzw. 4 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird.
Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 18.3.2019; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Objekt WE 138086 in der Schmeierstraße 15 in 72488 Sigmaringen sind folgende unterschiedlichen Leistungen (Unterhalts-, Glasreinigungs-, Hotel- und Wäscheservicedienstleistungen ausgeschrieben:
Die Flächen sind jeweils einseitig auf gemessen und doppelseitig zu reinigen.
Los 3 Hotelserviceleistungen
Für ca. 3 300 Betten im Jahr komplett sowie ca. 500 x Beziehen von Matratzen
Los 4 Wäscheserviceleistungen
Wäsche Abholen, Waschen, Zurückbringen – 2 x pro Woche 365 Tage
Ca. 30 Tonnen Wäsche pro Jahr (Küchentücher, Frotteewäsche, Kissen- und Bettbezüge
Einziehdecken und -kissen, Judoanzüge, Trainingslaibchen etc.)
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen als Dauerleistung gemäß fester Vorgaben und zusätzlich noch Einzelleistungen auf 26 306,74 qm Grundfläche insgesamt 3 175 798,12 qm Jahresreinigungsfläche
Beschreibung der Verlängerungen:
Wenn die AG einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten oder die AN von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von sechs Monaten und von der AN von neun Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätest. am 31.7.2025.
Wenn die AG einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten oder die AN von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von sechs Monaten und von der AN von neun Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätest. am 31.7.2025.
Bezeichnung des Loses: Glasreinigungsleistungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Glasreinigungsleistungen inklusive Zusatzleistungen an 12 789,36 qm Grundfläche, insgesamt 23 059,82 qm Jahresreinigungsfläche
Die Flächen sind jeweils einseitig aufgemessen und doppelseitig zu reinigen.
Bezeichnung des Loses: Hotelserviceleistungen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Betten abziehen, beziehen, auf Verschmutzungen überprüfen, Innenreinigung der Schränke und Handtuchwechsel sowie Matratzenbeziehen für ca. 3 300 Betten im Jahr komplett sowie ca. 500 x Beziehen von Matratzen
Bezeichnung des Loses: Wäscheservice
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
ca. 30 Tonnen Wäsche pro Jahr (Küchentücher, Frotteewäsche, Kissen- und Bettbezüge
Einziehdecken und -kissen, Judoanzüge, Trainingslaibchen etc.
ca. 30 Tonnen Wäsche pro Jahr
Beschreibung der Verlängerungen:
Wenn die AG einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten oder die AN von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von sechs Monaten und von der AN von neun Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätest. am 31.8.2025.
Wenn die AG einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten oder die AN von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von sechs Monaten und von der AN von neun Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätest. am 31.8.2025.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AB24
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schmeierstraße 15
72488 Sigmaringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft:
2.1) Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten);
2.1) Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten);
2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Für die Lose 1 bis 3: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. EUR, Sachschäden 2 Mio. EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR und Schlüsselschäden 250 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Lose 1 bis 3: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. EUR, Sachschäden 2 Mio. EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR und Schlüsselschäden 250 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
Für das Los 4 gilt: Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für das Los 4 gilt: Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen;
5) Eigenerklärung zum Umsatz:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anhang II enthalten);
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn gemäß Leistungsbeschreibung das ausreichend qualifizierte Persona, dass zu einer mündlichen Verständigung in deutscher Sprache fähig und für eine gründliche und fachgerechte Reinigung in der Lage ist, sowie die erforderlichen Arbeitskräfte und das für eine ordnungsgemäße Kontrolle erforderliche Aufsichtspersonal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung zu beschäftigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn gemäß Leistungsbeschreibung das ausreichend qualifizierte Persona, dass zu einer mündlichen Verständigung in deutscher Sprache fähig und für eine gründliche und fachgerechte Reinigung in der Lage ist, sowie die erforderlichen Arbeitskräfte und das für eine ordnungsgemäße Kontrolle erforderliche Aufsichtspersonal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung zu beschäftigen.
Dem Unternehmen stehen bei Leistungsbeginn die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände (Leitern, Wägen, Anhänger und Fahrzeuge) zur Verfügung, die dem aktuellen Stand der Technik und der Hygiene entsprechen. Die elektrischen Reinigungsgeräte werden mit einem VDE/GS-Zeichen oder einem gleichwertigen versehen sein und sich einschließlich Zubehör in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand befinden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Dem Unternehmen stehen bei Leistungsbeginn die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände (Leitern, Wägen, Anhänger und Fahrzeuge) zur Verfügung, die dem aktuellen Stand der Technik und der Hygiene entsprechen. Die elektrischen Reinigungsgeräte werden mit einem VDE/GS-Zeichen oder einem gleichwertigen versehen sein und sich einschließlich Zubehör in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand befinden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es sind die besonderen Leistungsanforderungen zusätzlich für die Lose 1, 2 und 3 zu beachten:
Sämtliches Personal, das auf dem Gelände einsetzten wird, hat eingewilligt, vor dem Einsatz ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis im Original – nicht älter als sechs Monate – einzuholen. Reinigungskraft (-kräfte) werde ich innerhalb von einer Woche ohne zusätzliche Kosten für die Auftraggeberin durch solche zu ersetzen, die keine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis haben. Der Objektleiter muss mindestens ein bei der IHK oder gleichwertig geprüfter Facharbeiter sein und dies mit einer Abschlussurkunde als Geselle im Handwerksbereich der Gebäudereiniger oder eine äquivalente Ausbildung bzw. Ausbildungs- und Schulungsbestätigungen 2 Wochen vor Leistungsbeginn nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sämtliches Personal, das auf dem Gelände einsetzten wird, hat eingewilligt, vor dem Einsatz ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis im Original – nicht älter als sechs Monate – einzuholen. Reinigungskraft (-kräfte) werde ich innerhalb von einer Woche ohne zusätzliche Kosten für die Auftraggeberin durch solche zu ersetzen, die keine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis haben. Der Objektleiter muss mindestens ein bei der IHK oder gleichwertig geprüfter Facharbeiter sein und dies mit einer Abschlussurkunde als Geselle im Handwerksbereich der Gebäudereiniger oder eine äquivalente Ausbildung bzw. Ausbildungs- und Schulungsbestätigungen 2 Wochen vor Leistungsbeginn nachweisen.
Es sind die besonderen Leistungsanforderungen zusätzlich für das Lose 1 zu beachten – siehe Mindeststandards:
(im Vordruck Anhang II enthalten).
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (im Vordruck Anhang II enthalten), insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (im Vordruck Anhang II enthalten), insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Mindeststandards:
9) Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhalts-reinigung und/oder Glasreinigung, Hotelservice und Wäscheservice) aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm/Bettenanzahl/Tonnen Waschleistung, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhalts-reinigung und/oder Glasreinigung, Hotelservice und Wäscheservice) aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm/Bettenanzahl/Tonnen Waschleistung, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Im Los 1:
Der Fachvorarbeiter wird nicht mit operativen Reinigungsleistungen betraut. Der Fachvorarbeiter bzw. dessen Vertretung muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Geselle oder eine diesem sehr nahe kommenden europäischen Facharbeiterabschlüssen im Gebäudereiniger-Handwerk besitzen. Die Qualifikation kann ich gegenüber der Auftraggeberin 2 Wochen vor Leistungsbeginn nachzuweisen. Dem Unternehmen steht bei Leistungsbeginn für die Reinigung der Boden-, Decken- und Wände in Gebäude F ein Sicherheitsstaubsauer der Staubklasse H mit der Zusatzprüfung „Asbest“ (gem. TRGS 519) zur Verfügung. Bei Leistungsbeginn müssen die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel und die Reinigungstechniken dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Es werden nur unschädliche, keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung enthaltende, umweltfreundliche und insbesondere formaldehyd-freie Materialien und Reinigungsmittel verwendet. Für die eingesetzten Produkte werden der Auftraggeberin die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH) ehemals Richtlinie 91/155 EWG vorgelegt. Bei Leistungsbeginn ist das 5-Farbsystem Farbensystem (verschiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher- und –mittel) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 1.7 einzusetzen.
Der Fachvorarbeiter wird nicht mit operativen Reinigungsleistungen betraut. Der Fachvorarbeiter bzw. dessen Vertretung muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Geselle oder eine diesem sehr nahe kommenden europäischen Facharbeiterabschlüssen im Gebäudereiniger-Handwerk besitzen. Die Qualifikation kann ich gegenüber der Auftraggeberin 2 Wochen vor Leistungsbeginn nachzuweisen. Dem Unternehmen steht bei Leistungsbeginn für die Reinigung der Boden-, Decken- und Wände in Gebäude F ein Sicherheitsstaubsauer der Staubklasse H mit der Zusatzprüfung „Asbest“ (gem. TRGS 519) zur Verfügung. Bei Leistungsbeginn müssen die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel und die Reinigungstechniken dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Es werden nur unschädliche, keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung enthaltende, umweltfreundliche und insbesondere formaldehyd-freie Materialien und Reinigungsmittel verwendet. Für die eingesetzten Produkte werden der Auftraggeberin die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH) ehemals Richtlinie 91/155 EWG vorgelegt. Bei Leistungsbeginn ist das 5-Farbsystem Farbensystem (verschiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher- und –mittel) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 1.7 einzusetzen.
(im Vordruck Anhang II enthalten).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
10) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebs-haftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebs-haftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
11) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungs-erklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschluss-gründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungs-erklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschluss-gründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
12) Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Mindeststandards:
Beifügen folgender Unterlagen:
13) Das Angebotsschreiben unterschrieben (Anhang 0);
14) Das Preisblatt (Anlage 2_0 zum Vertrag (Anhang Ia)) unter Beachtung der Anlage 2_1 „max Leistungswerte";
15) Formblatt „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Tabellenblätter der Anlage 2_0 – im Preisblatt enthalten);
Folgende Minimalwerte gelten für Los 3 (Anlage_3_1):
Position – mind. Richtleistung in Minuten/Einheit/Reinigungskraft
2.1 – 15,00 Minuten / Zimmer / Reinigungskraft
2.2.1 – 11,00 Minuten / Zimmer / Reinigungskraft
2.2.2 – 11,00 Minuten / Zimmer / Reinigungskraft
2.3 – 2,00 Min. Innenreinigung der ausgeräumten Schränke von 9,2 qm
2.4 – 3,00 Min. Innenreinigung der ausgeräumten Schränke von 13,0 qm
2.5 – 10,00 Min. Austausch eines Fensterbehangs
2.6 – 3,00 Min. Austausch eines Duschvorhangs
2.7 – 5,00 Min. Austausch Einziehkopfkissen inkl. -decke
2.8 – 5,00 Min. Matratzenbezüge abziehen und neu beziehen
2,9 – 0,5o Min. Austausch Handtücher in den Dusche
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden.
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die…
… zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
… Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Freiwillige Ortsbesichtigungen sind nach Absprache vorgesehen.
Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Die Angebotsabgabe per Fax ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
— elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
Elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren. Auch eine Angebotsabgabe per Fax oder per Post ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Für das Angebot ist das jeweilige Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (Anlagen 4.1-4.7 bzw. 4 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird.
Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 18.3.2019; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 18.3.2019; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 033-074443 (2019-02-13)
Ergänzende Angaben (2019-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Objekt WE 138086 in der Schmeierstraße 15 in 72488 Sigmaringen sind folgende unterschiedlichen Leistungen (Unterhalts-, Glasreinigungs-, Hotel- und Wäscheservicedienstleistungen ausgeschrieben:
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen
26 306,74 qm Grundfläche 3 175 798,12 qm Jahresreinigungsfläche
Los 2 Glasreinigungsleistungen
12 789,36 qm Grundfläche 23 059,82 qm Jahresreinigungsfläche
Die Flächen sind jeweils einseitig aufgemessen und doppelseitig zu reinigen.
Los 3 Hotelserviceleistungen
Für ca. 3 300 Betten im Jahr komplett sowie ca. 500 x Beziehen von Matratzen
Los 4 Wäscheserviceleistungen
Wäsche Abholen, Waschen, Zurückbringen – 2 x pro Woche 365 Tage
ca. 30 Tonnen Wäsche pro Jahr (Küchentücher, Frotteewäsche, Kissen- und Bettbezüge,
Einziehdecken und -kissen, Judoanzüge, Trainingslaibchen etc.).
Im Objekt WE 138086 in der Schmeierstraße 15 in 72488 Sigmaringen sind folgende unterschiedlichen Leistungen (Unterhalts-, Glasreinigungs-, Hotel- und Wäscheservicedienstleistungen ausgeschrieben:
ca. 30 Tonnen Wäsche pro Jahr (Küchentücher, Frotteewäsche, Kissen- und Bettbezüge,
Einziehdecken und -kissen, Judoanzüge, Trainingslaibchen etc.).
Quelle: OJS 2019/S 037-084011 (2019-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Objekt WE 138086 in der Schmeierstraße 15 in 72488 Sigmaringen sind folgende unterschiedlichen Leistungen (Unterhalts-, Glasreinigungs-, Hotel- und Wäscheservicedienstleistungen ausgeschrieben:
— Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen
26 306,74 qm Grundfläche 3 175 798,12 qm Jahresreinigungsfläche
— Los 2 Glasreinigungsleistungen
12 789,36 qm Grundfläche 23 059,82 qm Jahresreinigungsfläche
Die Flächen sind jeweils einseitig aufgemessen und doppelseitig zu reinigen.
— Los 3 Hotelserviceleistungen
Für ca. 3 300 Betten im Jahr komplett sowie ca. 500 x Beziehen von Matratzen
— Los 4 Wäscheserviceleistungen
Wäsche Abholen, Waschen, Zurückbringen – 2 x pro Woche 365 Tage
Ca. 30 Tonnen Wäsche pro Jahr (Küchentücher, Frotteewäsche, Kissen- und Bettbezüge,
Einziehdecken und -kissen, Judoanzüge, Trainingslaibchen etc.).
Im Objekt WE 138086 in der Schmeierstraße 15 in 72488 Sigmaringen sind folgende unterschiedlichen Leistungen (Unterhalts-, Glasreinigungs-, Hotel- und Wäscheservicedienstleistungen ausgeschrieben:
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Freiwillige Ortsbesichtigungen sind nach Absprache vorgesehen.
Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Die Angebotsabgabe per Fax ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
— Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
Elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren. Auch eine Angebotsabgabe per Fax oder per Post ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Für das Angebot ist das jeweilige Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (Anlagen 4.1-4.7 bzw. 4 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird.
Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 18.3.2019; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Freiwillige Ortsbesichtigungen sind nach Absprache vorgesehen.
Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Die Angebotsabgabe per Fax ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
— Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
Elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren. Auch eine Angebotsabgabe per Fax oder per Post ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Für das Angebot ist das jeweilige Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (Anlagen 4.1-4.7 bzw. 4 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird.
Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 18.3.2019; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen
— Los 2 Glasreinigungsleistungen
— Los 3 Hotelserviceleistungen
— Los 4 Wäscheserviceleistungen
Ca. 30 Tonnen Wäsche pro Jahr (Küchentücher, Frotteewäsche, Kissen- und Bettbezüge,
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen als Dauerleistung gemäß fester Vorgaben und zusätzlich noch Einzelleistungen
Auf 26 306,74 qm Grundfläche insgesamt 3 175 798,12 qm Jahresreinigungsfläche.