Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Bundesliegenschaften in Düsseldorf u. a. VOEK 347-18
Gebäudreinigungsleistungen für verschiedene Bundesliegenschaften in Düsseldorf, Ratingen und Neuss:
— Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 2: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (2 Liegenschaften),
— Los 3: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 und 40211 Düsseldorf (2 Liegenschaften),
— Los 4: Unterhaltsreinigungsleistungen in 41460 Neuss, 40899, 40468 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 5: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40470, 40472 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 6: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40210, 40213 Düsseldorf, 40878 Ratingen (3 Liegenschaften),
— Los 7: Glasreinigungsleistungen in 40231, 40211 Düsseldorf (7 Liegenschaften),
— Los 8: Glasreinigungsleistungen in 40899, 40468, 40210, 40213, 40472, 40470 Düsseldorf, 40878 Ratinen, 41460 Neuss (9 Liegenschaften).
Nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen und der Vertragsbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: VOEK 347-18
Kurze Beschreibung:
“Gebäudreinigungsleistungen für verschiedene Bundesliegenschaften in Düsseldorf, Ratingen und Neuss:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-05 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 068-159841
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen,...”
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck "Bieterauskunft" zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur "Bieterauskunft" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Aufttraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
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Quelle: OJS 2019/S 068-159841 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gebäudreinigungsleistungen für verschiedene Bundesliegenschaften in Düsseldorf, Ratingen und Neuss”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen,...”
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft" zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Aufttraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
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Quelle: OJS 2019/S 157-388309 (2019-08-12)