Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Bundesliegenschaften in Düsseldorf u. a. VOEK 347-18
Gebäudreinigungsleistungen für verschiedene Bundesliegenschaften in Düsseldorf, Ratingen und Neuss: — Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (3 Liegenschaften), — Los 2: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (2 Liegenschaften), — Los 3: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 und 40211 Düsseldorf (2 Liegenschaften), — Los 4: Unterhaltsreinigungsleistungen in 41460 Neuss, 40899, 40468 Düsseldorf (3 Liegenschaften), — Los 5: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40470, 40472 Düsseldorf (3 Liegenschaften), — Los 6: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40210, 40213 Düsseldorf, 40878 Ratingen (3 Liegenschaften), — Los 7: Glasreinigungsleistungen in 40231, 40211 Düsseldorf (7 Liegenschaften), — Los 8: Glasreinigungsleistungen in 40899, 40468, 40210, 40213, 40472, 40470 Düsseldorf, 40878 Ratinen, 41460 Neuss (9 Liegenschaften). Nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen und der Vertragsbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: VOEK 347-18
Kurze Beschreibung:
Gebäudreinigungsleistungen für verschiedene Bundesliegenschaften in Düsseldorf, Ratingen und Neuss:
— Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 2: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (2 Liegenschaften),
— Los 3: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 und 40211 Düsseldorf (2 Liegenschaften),
— Los 4: Unterhaltsreinigungsleistungen in 41460 Neuss, 40899, 40468 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 5: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40470, 40472 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 6: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40210, 40213 Düsseldorf, 40878 Ratingen (3 Liegenschaften),
— Los 7: Glasreinigungsleistungen in 40231, 40211 Düsseldorf (7 Liegenschaften),
— Los 8: Glasreinigungsleistungen in 40899, 40468, 40210, 40213, 40472, 40470 Düsseldorf, 40878 Ratinen, 41460 Neuss (9 Liegenschaften).
Nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen und der Vertragsbedingungen.
Gebäudreinigungsleistungen für verschiedene Bundesliegenschaften in Düsseldorf, Ratingen und Neuss:
— Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 2: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (2 Liegenschaften),
— Los 3: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 und 40211 Düsseldorf (2 Liegenschaften),
— Los 4: Unterhaltsreinigungsleistungen in 41460 Neuss, 40899, 40468 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 5: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40470, 40472 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 6: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40210, 40213 Düsseldorf, 40878 Ratingen (3 Liegenschaften),
— Los 7: Glasreinigungsleistungen in 40231, 40211 Düsseldorf (7 Liegenschaften),
— Los 8: Glasreinigungsleistungen in 40899, 40468, 40210, 40213, 40472, 40470 Düsseldorf, 40878 Ratinen, 41460 Neuss (9 Liegenschaften).
Nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen und der Vertragsbedingungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-05 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 068-159841
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck "Bieterauskunft" zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur "Bieterauskunft" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Aufttraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie duch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft" (Vordruck Anhang II der VU) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eingung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Noch zu Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung:
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen
Der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die "Bieterauskunft" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen
12. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werdern sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die "Bieterauskunft im Vergabeverfahren" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Hinsichtlich Ortsbesichtigungen (für die Lose 1-6 freiwillig und für die Lose 7 und 8 verpflichtend): s. Ausführungen unter Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung ("möglicherweise geforderte Mindeststandards").
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 2.5.2019 (12.00 Uhr).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck "Bieterauskunft" zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur "Bieterauskunft" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Aufttraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie duch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft" (Vordruck Anhang II der VU) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eingung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Noch zu Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung:
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen
Der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die "Bieterauskunft" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen
12. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werdern sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die "Bieterauskunft im Vergabeverfahren" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Hinsichtlich Ortsbesichtigungen (für die Lose 1-6 freiwillig und für die Lose 7 und 8 verpflichtend): s. Ausführungen unter Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung ("möglicherweise geforderte Mindeststandards").
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 2.5.2019 (12.00 Uhr).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäudreinigungsleistungen für verschiedene Bundesliegenschaften in Düsseldorf, Ratingen und Neuss:
— Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 2: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (2 Liegenschaften),
— Los 3: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 und 40211 Düsseldorf (2 Liegenschaften),
— Los 4: Unterhaltsreinigungsleistungen in 41460 Neuss, 40899, 40468 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 5: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40470, 40472 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 6: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40210, 40213 Düsseldorf, 40878 Ratingen (3 Liegenschaften),
— Los 7: Glasreinigungsleistungen in 40231, 40211 Düsseldorf (7 Liegenschaften),
— Los 8: Glasreinigungsleistungen in 40899, 40468, 40210, 40213, 40472, 40470 Düsseldorf, 40878 Ratinen, 41460 Neuss (9 Liegenschaften).
Nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen und der Vertragsbedingungen.
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigungsleistungen in 404231 Düsseldorf
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Er verlängert sich, sofern nicht die AG mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf schriftlich widerspricht, jeweils um 1 weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Max. Vertragsdauer: 6 Jahre (bis 30.9.2025).
Er verlängert sich, sofern nicht die AG mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf schriftlich widerspricht, jeweils um 1 weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Max. Vertragsdauer: 6 Jahre (bis 30.9.2025).
Beschreibung der Optionen:
Neben vertraglich vereinbarten Leistungen können bedarfsabhängig Zusatzleistungen erforderlich werden.
Zu beachten ist, dass es sich beim Leistungsort 2.2. BAMF Erkrather 377-387 in 40231 Düsseldorf um eine Bedarfsposition handelt, die nur bei Anmietung und gleichzeitiger Gebäudenutzung vom Auftrag bzw. der Ausschreibung umfasst ist. Stand 5.3.2019 gibt es noch keine Entscheidung.
Zu beachten ist, dass es sich beim Leistungsort 2.2. BAMF Erkrather 377-387 in 40231 Düsseldorf um eine Bedarfsposition handelt, die nur bei Anmietung und gleichzeitiger Gebäudenutzung vom Auftrag bzw. der Ausschreibung umfasst ist. Stand 5.3.2019 gibt es noch keine Entscheidung.
Darüber hinaus können neben vertraglich vereinbarten Leistungen bedarfsabhängig Zusatzleistungen erforderlich werden.
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigungsleistungen in 30231, 40211 Düsseldorf
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Er verlängert sich, sofern nicht die AG mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf schriftlich widerspricht, jeweils um 1 weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Max. Vertragsdauer: 6 Jahre (bis 30.09.2025).
Er verlängert sich, sofern nicht die AG mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf schriftlich widerspricht, jeweils um 1 weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Max. Vertragsdauer: 6 Jahre (bis 30.09.2025).
Bezeichnung des Loses: Glasreinigungsleistungen in 40231, 40211 Düsseldorf
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Zu beachten ist, dass es sich beim Leistungsort 7.7 BAMF Erkrather 377-387 in 40231 Düsseldorf um eine Bedarfsposition handelt, die nur bei Anmietung und gleichzeitiger Gebäudenutzung vom Auftrag bzw. der Ausschreibung umfasst ist. Stand 5.3.2019 gibt es noch keine Entscheidung.
Zu beachten ist, dass es sich beim Leistungsort 7.7 BAMF Erkrather 377-387 in 40231 Düsseldorf um eine Bedarfsposition handelt, die nur bei Anmietung und gleichzeitiger Gebäudenutzung vom Auftrag bzw. der Ausschreibung umfasst ist. Stand 5.3.2019 gibt es noch keine Entscheidung.
Bezeichnung des Loses: Glasreinigungsleistungen in 40899, 40468, 40210, 40213, 40472, 40470 Düsseldorf, 40878 Ratingen, 41460 Neuss
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen (VU) enthalten): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen (VU) enthalten): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
2.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
2.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Anhang II der VU enthalten)
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II der VU enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II der VU enthalten).
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anhang II der VU enthalten).
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben u. Formalitäten, die erforderl. sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (Vordruck Anhang II der VU).
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (Vordruck Anhang II der VU).
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Vordruck Anhang II der VU).
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Vordruck Anhang II der VU).
8. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (Vordruck Anhang II der VU), insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
8. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (Vordruck Anhang II der VU), insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
9. Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des
Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name Auftraggeber u. Ansprechperson (deutschsprachig) m. Telefonnummer (Vordruck Anhang II der VU). Bei der Angabe eines Angebotes
Für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
10. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anhang IV der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II der VU) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" zu erteilen.
10. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anhang IV der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II der VU) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" zu erteilen.
11. s. Ausführungen unter Ziffer "IV.3) Zusätzliche Angaben“ der Bekanntmachung.
Mindeststandards:
Zudem verpflichtende Ortsbesichtigung für die Lose 7, 8:
Für die Angebotsabgabe der Lose 7 und 8 ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 15.4.2019 bis 26.4.2019 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 24.4.2019. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anhang III der VU) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.
Für die Angebotsabgabe der Lose 7 und 8 ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 15.4.2019 bis 26.4.2019 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 24.4.2019. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anhang III der VU) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Terminanmeldung muss per E-Mail an die in den VU benannte Person verbindlich angekündigt werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
Die Terminanmeldung muss per E-Mail an die in den VU benannte Person verbindlich angekündigt werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
Freiwillige Ortsbesichtigungen für die Lose 1-6:
Ortsbesichtigungen für die Lose 1-6 sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson (s. VU) zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen für die Lose 1-6 können nur im Zeitraum vom 8.4.2019 bis 30.4.2019 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 24.4.2019 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
Ortsbesichtigungen für die Lose 1-6 sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson (s. VU) zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen für die Lose 1-6 können nur im Zeitraum vom 8.4.2019 bis 30.4.2019 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 24.4.2019 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck "Bieterauskunft" zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur "Bieterauskunft" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Aufttraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck "Bieterauskunft" zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur "Bieterauskunft" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Aufttraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie duch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie duch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft" (Vordruck Anhang II der VU) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft" (Vordruck Anhang II der VU) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eingung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Noch zu Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung:
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen
Der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die "Bieterauskunft" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen
Der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die "Bieterauskunft" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen
12. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werdern sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die "Bieterauskunft im Vergabeverfahren" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
12. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werdern sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die "Bieterauskunft im Vergabeverfahren" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Hinsichtlich Ortsbesichtigungen (für die Lose 1-6 freiwillig und für die Lose 7 und 8 verpflichtend): s. Ausführungen unter Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung ("möglicherweise geforderte Mindeststandards").
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 2.5.2019 (12.00 Uhr).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Quelle: OJS 2019/S 068-159841 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäudreinigungsleistungen für verschiedene Bundesliegenschaften in Düsseldorf, Ratingen und Neuss
— Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 2: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 Düsseldorf (2 Liegenschaften),
— Los 3: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40231 und 40211 Düsseldorf (2 Liegenschaften),
— Los 4: Unterhaltsreinigungsleistungen in 41460 Neuss, 40899, 40468 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 5: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40470, 40472 Düsseldorf (3 Liegenschaften),
— Los 6: Unterhaltsreinigungsleistungen in 40210, 40213 Düsseldorf, 40878 Ratingen (3 Liegenschaften),
— Los 7: Glasreinigungsleistungen in 40231, 40211 Düsseldorf (7 Liegenschaften),
— Los 8: Glasreinigungsleistungen in 40899, 40468, 40210, 40213, 40472, 40470 Düsseldorf, 40878 Ratinen, 41460 Neuss (9 Liegenschaften)
Nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen und der Vertragsbedingungen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft" zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Aufttraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft" (Vordruck Anhang II der VU) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Einigung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Noch zu Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung:
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen
Der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen
12. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Hinsichtlich Ortsbesichtigungen (für die Lose 1-6 freiwillig und für die Lose 7 und 8 verpflichtend): s. Ausführungen unter Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung („möglicherweise geforderte Mindeststandards").
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 2.5.2019 (12:00 Uhr).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft" zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Aufttraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft" (Vordruck Anhang II der VU) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Einigung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Noch zu Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung:
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen
Der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen
12. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Hinsichtlich Ortsbesichtigungen (für die Lose 1-6 freiwillig und für die Lose 7 und 8 verpflichtend): s. Ausführungen unter Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung („möglicherweise geforderte Mindeststandards").
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 2.5.2019 (12:00 Uhr).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäudreinigungsleistungen für verschiedene Bundesliegenschaften in Düsseldorf, Ratingen und Neuss
— Los 8: Glasreinigungsleistungen in 40899, 40468, 40210, 40213, 40472, 40470 Düsseldorf, 40878 Ratinen, 41460 Neuss (9 Liegenschaften)
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen
1.1) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Erkrather Straße 343-349, 40231 Düsseldorf, WE 140477
1.2) Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Düsseldorf Erkrather Straße 345-349, 40231 Düsseldorf, WE 126418
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
40899
40468 Düsseldorf
40210
40213 Düsseldorf
40231
40211 Düsseldorf
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-12 📅
Name: Winkels Servicegesellschaft mbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Reinigungsteam Baggeler e.K.
Postort: Sankt Augustin
Land: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
10
2
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft" zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Aufttraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft" zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Aufttraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft" (Vordruck Anhang II der VU) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft" (Vordruck Anhang II der VU) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Einigung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen
Der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen
12. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
12. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Vordruck Anhang II der VU). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V der VU). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren" mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Hinsichtlich Ortsbesichtigungen (für die Lose 1-6 freiwillig und für die Lose 7 und 8 verpflichtend): s. Ausführungen unter Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung („möglicherweise geforderte Mindeststandards").
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 2.5.2019 (12:00 Uhr).