Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Objektleiter:
— Eigenerklärung, dass der Bieter zur Leistungserfüllung über mindestens 2 Mitarbeiter (1×Stammpersonal+ 1×Vertreter) verfügt, die als Objektleiter bzw. Vertretung zur Verfügung stehen und ab der Start-Up-Phase (20.11.2019) einsetzbar sind,
— Eigenerklärung, dass der Objektleiter und sein Vertreter über einen Abschluss mind. als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, Technischen Gebäudeausrüstung bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
Der Bieter ist verpflichtet, die Nachweise über die Qualifikationen des Objektleiters und seines Vertreters mit seinem Angebot vorzulegen.
— Eigenerklärung, dass der Objektleiter und sein Vertreter über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (mit vergleichbaren Aufgaben und Verantwortungsbereich) verfügen.
Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin eine mind. 5-jährige Berufserfahrung anhand eines Projektlebenslaufs (für die letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Aufgaben und Verantwortungsbereich) je Objektleiter und Vertreter nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Haustechniker:
— Eigenerklärung, dass der Bieter zur Leistungserfüllung über mindestens 2 Mitarbeiter (1×Stammpersonal+ 1×Vertreter) verfügt, die als Haustechniker eingesetzt werden können und ab der Start-Up-Phase einsetzbar sind,
— Eigenerklärung, dass ein Haustechniker über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Ausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Elektrotechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung verfügt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin den Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Ausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Elektrotechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung für den Haustechniker nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
— Eigenerklärung, dass der Vertreter des Haustechnikers über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Ausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Installations-/Sanitär-/Versorgungstechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung verfügt.
Der Bieter ist verpflichtet, den Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Ausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Installations-/Sanitär-/Versorgungstechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung für die Vertretung des Haustechnikers auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
— Eigenerklärung, dass die Haustechniker mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position haben.
Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin eine mind. 5-jährige Berufserfahrung der Haustechniker anhand eines Projektlebenslaufs, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen, nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
— Eigenerklärung, dass der Haustechniker vor Ort eine beauftragte Person für Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung ist.
Der Bieter ist verpflichtet, entsprechenden Nachweis mit seinem Angebot einzureichen.
Oder
— Eigenerklärung, dass der Haustechniker vor Ort bereit ist, sich zur beauftragten Person für Aufzugsanlagen mit Berechtigung zur Personenbefreiung befähigen zu lassen,
— Eigenerklärung, dass das einzusetzende Personal zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen befähigt ist.
Der Bieter ist verpflichtet, einen Nachweis über eine Unterweisung des einzusetzenden Personals zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen mit seinem Angebot vorzulegen.