Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen des technischen Gebäudemanagements auf der Bundesliegenschaft Welckerstraße 11, 53113 Bonn; (VOEK 191-19)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Leistungen des technischen Gebäudemanagements in Bonn

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-18 Auftragsbekanntmachung
2019-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 191-19
Kurze Beschreibung: Leistungen des technischen Gebäudemanagements in Bonn
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: +49 30-31811559 📞
Fax: +49 30-31811560 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=245204 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=245204 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-21 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 057-131820
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden. Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen. Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Ortsbesichtigungen sind nicht vorgesehen. Elektronische Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) in folgender Form vorgelegt werden: elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.4.2019; 12:00 Uhr, der obengenannten Anschrift ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsumfang ist der Liegenschaftsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann durch einseitige schriftliche Erklärung der AG um 4 Jahre verlängert werden. Die Erklärung muss dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrags zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Kein Anspruch des AN auf Verlängerung. Die max. Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027 (ohne gesonderte Kündigung).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.Einzelbieter/Bietergemeinschaft
2.1. Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten)
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2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten)
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
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— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
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— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG)
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 10 Mio. EUR, Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden; Deckungszusage durch den Versicherer für Schäden aus Abwässern, Leitungsschäden, elektrische Schäden) 10 Mio. EUR, Obhut- und Bearbeitungsschäden einschl. Schäden durch das Abhandenkommen von Sachen 250 000 EUR und Schlüsselschäden 125 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
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— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anhang II enthalten).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Objektleiter:
— Eigenerklärung, dass der Bieter zur Leistungserfüllung über mindestens 2 Mitarbeiter (1×Stammpersonal+ 1×Vertreter) verfügt, die als Objektleiter bzw. Vertretung zur Verfügung stehen und ab der Start-Up-Phase (20.11.2019) einsetzbar sind,
— Eigenerklärung, dass der Objektleiter und sein Vertreter über einen Abschluss mind. als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, Technischen Gebäudeausrüstung bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
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Der Bieter ist verpflichtet, die Nachweise über die Qualifikationen des Objektleiters und seines Vertreters mit seinem Angebot vorzulegen.
— Eigenerklärung, dass der Objektleiter und sein Vertreter über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (mit vergleichbaren Aufgaben und Verantwortungsbereich) verfügen.
Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin eine mind. 5-jährige Berufserfahrung anhand eines Projektlebenslaufs (für die letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Aufgaben und Verantwortungsbereich) je Objektleiter und Vertreter nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
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Haustechniker:
— Eigenerklärung, dass der Bieter zur Leistungserfüllung über mindestens 2 Mitarbeiter (1×Stammpersonal+ 1×Vertreter) verfügt, die als Haustechniker eingesetzt werden können und ab der Start-Up-Phase einsetzbar sind,
— Eigenerklärung, dass ein Haustechniker über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Ausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Elektrotechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung verfügt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin den Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Ausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Elektrotechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung für den Haustechniker nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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— Eigenerklärung, dass der Vertreter des Haustechnikers über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Ausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Installations-/Sanitär-/Versorgungstechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung verfügt.
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Der Bieter ist verpflichtet, den Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Ausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Installations-/Sanitär-/Versorgungstechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung für die Vertretung des Haustechnikers auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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— Eigenerklärung, dass die Haustechniker mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position haben.
Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin eine mind. 5-jährige Berufserfahrung der Haustechniker anhand eines Projektlebenslaufs, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen, nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
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— Eigenerklärung, dass der Haustechniker vor Ort eine beauftragte Person für Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung ist.
Der Bieter ist verpflichtet, entsprechenden Nachweis mit seinem Angebot einzureichen.
Oder
— Eigenerklärung, dass der Haustechniker vor Ort bereit ist, sich zur beauftragten Person für Aufzugsanlagen mit Berechtigung zur Personenbefreiung befähigen zu lassen,
— Eigenerklärung, dass das einzusetzende Personal zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen befähigt ist.
Der Bieter ist verpflichtet, einen Nachweis über eine Unterweisung des einzusetzenden Personals zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen mit seinem Angebot vorzulegen.
Mindeststandards:
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anhang II enthalten),
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— Eigenerklärung, dass eine SÜG-Überprüfung (Ü2) beim einzusetzenden Personal nachweislich erfolgreich durchgeführt wurde
Oder
— Eigenerklärung zur Bereitschaft zur SÜG-Überprüfung (Ü2) bei dem einzusetzenden Personal.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten)
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in €+ Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, Leistungszeitraum, Leistungsart+ Benennung Kostengruppe, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Der Nutzer hat sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (Sabotageschutz). Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer über eine Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des SÜG (sog. Ü 2) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt vom Nutzer kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten.
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2. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Diese Erklärung ist jährlich zu wiederholen. Der AN hat der AG Kopien der schriftlichen Verschwiegenheitserklärungen zu überlassen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=245204 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden.
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Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die
zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Ortsbesichtigungen sind nicht vorgesehen.
Elektronische Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) in folgender Form vorgelegt werden: elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur
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Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.4.2019; 12:00 Uhr, der obengenannten Anschrift ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 057-131820 (2019-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Leistungen des technischen Gebäudemanagements in Bonn.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 104-253023
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 057-131820
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden. Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1). Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2) zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen. Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2) zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Ortsbesichtigungen sind nicht vorgesehen. Elektronische Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) in folgender Form vorgelegt werden: elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.4.2019; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-27 📅
Name: SPIE GmbH
Postort: Ratingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Mettmann 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die
zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1). Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2) zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2) zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.4.2019; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Quelle: OJS 2019/S 104-253023 (2019-05-27)