Beschreibung der Beschaffung
Leistungen des technischen Gebäudemanagements für den BRH in Bonn
Adresse der Liegenschaft: Adenauerallee 81-85, 53113 Bonn
Leistungsumfang:
Zum Leistungsumfang gehören das Betreiben, Bedienen, die Wartung, Instandsetzung und das Störungsmanagement der technischen Anlagen des BRH in Bonn mit dem Ziel, ein qualitativ hochwertiges Gebäudemanagement zu wirtschaftlichen Konditionen sicherzustellen.
Die Leistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, des Gebäudes und der technischen Anlagen erforderlich sind.
Der Auftragnehmer (AN) ist damit unter anderem für die zyklische, termingerechte Wartung sowie zeitnahe und ordnungsgemäße Instandsetzung der technischen Anlagen vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN an 24 Stunden täglich und 365 Tagen/Jahr einen Störungsdienst. Zudem obliegen ihm Leistungen bezüglich des Übernehmens (Start-Up), Übergebens (Vertragsauslaufphase), Entsorgens, Energiemanagements, der Dokumenation und des Berichtswesens, Störungsmanagements, der Auftragsleistungen, Zuschläge und verschiedener Prüfungen.
Näheres regeln die Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis.
Ausführungsbedingung:
Die Auftraggeberin (AG) verfügt derzeit über keine eigene geeignete Gebäudemanagementsoftware (CAFM-Software) für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an ihren Gebäuden und technischen Anlagen.
Der AN muss über eine zeitgemäße CAFM-Software verfügen, welche folgende Mindestfunktion erfüllen muss:
— Webbasierter Zugriff,
— Planung, Überwachung und Dokumentation aller Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen,
— Planung, Überwachung und Dokumentation aller Instandsetzungsmaßnahmen,
— Erfassung, Planung, Überwachung, Dokumentation aller Nutzerstörmeldungen,
— Erfassung und Auswertung von technischen und kaufmännischen Daten aus dem Bereich Gebäudemanagement und Instandhaltung sowie von Verbrauchs- und Zählerdaten,
— Dokumentation und Überwachung aller Herstellergarantien und Gewährleistungen,
— Transparenz über die eingesetzten Ressourcen,
— Vermeidung von Medienbrüchen und Doppelarbeit,
— Integration einer durchgängigen und konsistenten Datenhaltung,
— Dokumentationsfähigkeit,
— Historisierung und Archivierung.
Die Aufwendungen für den Unterhalt des erforderlichen CAFM-Systems des AN (inkl. Kosten für Hardware, Gebühren für Datenleitungen, Softwarewartung und –unterhalt etc.) sind in die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses (Pos. Dokumentation und Berichte) einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Weitere Anforderungen an das CAFM-System sind unter Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung genauer benannt.
Die AG bereitet derzeit die Einführung einer eigenen CAFM-Software vor. Es ist vorgesehen, eigene CAFM-Software in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft einzusetzen. Die AG-eigene CAFM-Software wird zu Leistungsbeginn voraussichtlich noch nicht zur Verfügung stehen. Der AN erklärt sich mit Angebotsabgabe bereit, die CAFM-Software der AG zu nutzen und Datenübergaben über entsprechende Schnittstellen zuzulassen.