Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inkl. Vertretung folgende Unterlagen zur Verfügung stellt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort; Nachweise über die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualifikationen; unterschriebene Verschwiegenheitserklärung; Muster der Dienstausweise und Namens-/Kennnummernschilder gemäß § 18 BewachV vom 3.5.2019.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn den Nachweis zur Qualifikation der Objektleitung, des Schichtleiters, für den Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst und für den Veranstaltungs-/Aufsichtsdienst vorlegt.
Eigenerklärung, dass das Personal sich bereit erklärt, einer Sicherheitsüberprüfung sowie eine Bundeszentralregister-Überprüfung, zu unterziehen;
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anhang II der Vergabeunterlagen);
3) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechpartner mit Telefonnummer (Anhang II der Vergabeunterlagen);
5) Angaben und Eigenerklärungen zu Bietergemeinschaften (Anhang II der Vergabeunterlagen): Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV der Vergabeunterlagen) zu verwenden;
6) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Auf gesonderte Anforderung der AG ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und die Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Anhang V) vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ (Anhang II der Vergabeunterlagen) und etwaige Nachweise vorzulegen;
7) Eigenerklärung, dass für die Erbringung der Leistungen keine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Falls ja sind die Aspekte zu nennen, auf die die Eignungsleihe sich bezieht. Auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang V der Vergabeunterlagen).