Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter werden aufgefordert, folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung gemäß § 124 GWB, dass kein Insolvenzverfahren über das Vermögen oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (Vordruck siehe Ausschreibungsunterlagen) und
— Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Ausschreibungsunterlagen)
Oder
— der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL, AVPQ. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, AVPQ, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
— weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV
— Referenzliste in Form einer Eigenerklärung mit mind. 2 vergleichbare Referenzprojekten der letzten 3 Jahre (ab 01/2016) mit folgendem Aufbau: Art der Leistung, Referenzobjekt, Umfang der Leistung, Zeitraum der Leistung, Auftraggeber und Kontaktdaten. Die Anlage 11 kann dafür genutzt werden.
Die Nachforderung der o.g. Unterlagen wird zugelassen. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den Nachunternehmen erbracht und mit dem Angebot vorgelegt werden.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise oder Erklärungen als besondere Vertragsbedingung mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung zu §§ 10, 12, 13 LVG LSA „Tariftreue und Entgeltgleichheit, ILO-Kernarbeitsnormen, Nachunternehmereinsatz". (Vordruck siehe Ausschreibungsunterlagen)
— Vereinbarung zu §§ 17, 18 LVG LSA „Kontrollen und Sanktionen (Vordruck siehe Ausschreibungsunterlagen)
— Datenschutzhinweise (Vordruck siehe Ausschreibungsunterlagen)
Die Nachforderung dieser Unterlagen wird als besondere Vertragsbedingung ebenfalls zugelassen. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den Nachunternehmen erbracht und mit dem Angebot vorgelegt werden.