Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Offenes Verfahren zur Vergabe der Lieferleistungen für Server, Speichererweiterungen und SAN
49_2019”
Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Kurze Beschreibung: Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabe unterlagen zu entnehmen.
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Server
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerspeichereinheiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme und Server📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit – CISPA gGmbH
Stuhlsatzenhaus 5
66123 Saarbrücken”
Beschreibung der Beschaffung: Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen.
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 70
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Speichererweiterungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: San
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-19
10:10 📅
“LV Los 1: Server
Produkt neutrale Ausschreibung, einheitliche technische Umsetzung nach Wahl der Bieter
Alle Positionen dieses Loses müssen systemgebunden...”
LV Los 1: Server
Produkt neutrale Ausschreibung, einheitliche technische Umsetzung nach Wahl der Bieter
Alle Positionen dieses Loses müssen systemgebunden vom selben Hersteller stammen. D. h., es wird dem Bieter überlassen, Produkte welcher Hersteller angeboten werden. Die Bieter können sich einmalig für den Hersteller X oder Y frei entscheiden, müssen dann jedoch für alle Positionen in LOS 1 die Produkte vom selben Hersteller (aus derselben Produktpalette) anbieten. Ein Herstellerwechsel innerhalb desselben Loses 1 ist damit nicht möglich.
Die Beschränkung auf einen Hersteller innerhalb des Loses 1 ist aus vielerlei auftrags- und sachbezogenen Gründen zwingend erforderlich. Ohne diese Einschränkung besteht die konkrete Gefahr von Inkompatibilitäten zwischen den einzelnen Produkten. Im Kontrast dazu muss das CISPA jedoch Server- und Storagesysteme beschaffen, die eine möglichst homogene Infrastruktur bilden können. Dies bringt große verwaltungstechnische und auch wirtschaftliche Vorteile, die jeweils auch (intern dokumentiert sind).
LV Los 2: Speicher-Erweiterung
Produktbezogen Ausschreibung für die Leistungen in LOS 2
Alle Positionen dieses Loses werden produktbezogen ausgeschrieben. Die entsprechenden Gründe sind intern dokumentiert. Alle Positionen stellen insoweit Mindestanforderungen dar.
LV Los 3: SAN
Produktneutrale Ausschreibung, einheitliche technische Umsetzung nach Wahl der Bieter
Alle Positionen dieses Loses müssen systemgebunden vom selben Hersteller stammen. D. h., es wird dem Bieter überlassen, Produkte welcher Hersteller angeboten werden. Die Bieter können sich einmalig für den Hersteller X oder Y frei entscheiden, müssen dann jedoch für alle Positionen in LOS 3 die Produkte vom selben Hersteller (aus derselben Produktpalette) anbieten. Ein Herstellerwechsel innerhalb desselben Loses 3 ist damit nicht möglich.
Die Beschränkung auf einen Hersteller innerhalb des Loses 3 ist aus vielerlei auftrags- und sachbezogenen Gründen zwingend erforderlich. Ohne diese Einschränkung besteht die konkrete Gefahr von Inkompatibilitäten zwischen den einzelnen Produkten. Im Kontrast dazu muss das CISPA jedoch Server- und Storagesysteme beschaffen, die eine möglichst homogene Infrastruktur bilden können. Dies bringt große verwaltungstechnische und auch wirtschaftliche Vorteile, die jeweils auch (intern dokumentiert sind).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYYDP
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeit-punkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen wer-den. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2019/S 158-390115 (2019-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 363384.06 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferleistungen von Servern, Speichererweiterungen und SAN.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 158-390115
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Auftragsvergabe Digital Service
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Digital Service
Postanschrift: Detzelstraße 19
Postort: St. Ingbert
Postleitzahl: 66386
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 689438915-35📞
E-Mail: sgehring@digital-service.de📧
Fax: +49 689438915-90 📠
Region: Saarpfalz-Kreis🏙️
URL: https://www.digital-service.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 299 960 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 33 565 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Auftragsvergabe prego services GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: prego services GmbH
Postanschrift: Neugrabenweg 4
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Telefon: +49 681959431260📞
E-Mail: vertrieb@prego-services.de📧
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
URL: https://www.prego-services.de/🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 29859.06 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYYR8
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit — CISPA gGmbH
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 68130271900📞
E-Mail: vergaben@cispa.saarland📧
Fax: +49 68130271942 📠
URL: https://cispa.saarland/de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 201-488345 (2019-10-14)