Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2) zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2) zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Es werden keine Ortsbesichtigungen angeboten:
— elektronische Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) in folgender Form vorgelegt werden: elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur,
— die Angebotsabgabe per Fax oder per E-Mail ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Aufgrund des vorgegebenen Budgets von 115 000 EUR zuzüglich MwSt. werden die Angebote ausschließlich auf der Grundlage der einzureichenden Konzepte gewertet. Mit diesem Budget müssen sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen, gedeckt werden.
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung bedeutsam sein können.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Fragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.10.2019, 12:00 Uhr, über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich selbstständig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Jedes bezuschlagungsfähige Angebot erhält eine Konzeptvergütung in Höhe von 300 EUR brutto.
Jeder Bieter darf nur ein Konzept einreichen. Dieses Konzept muss eine Schönwettervariante und eine Schlechtwettervariante beinhalten.
Mit dem Konzept ist ein Projektplan (Zeitplanung) einzureichen.
Wenn eine der vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt ist, wird das Konzept von der Wertung ausgeschlossen!
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (maximal 109 Punkte).