Offenes Verfahren zur Vergabe von Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsleistungen von Sonnenschutzanlagen für das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bonn; (VOEK 180-19)
Wartungs-, Instandsetzungs-, u Reinigungsleistungen der Innenfensterseiten v Sonnenschutzanlagen Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören: — Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige, — die aufgrund öffentlichrechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur- und Wartungsdienste
Referenznummer: VOEK 180-19
Kurze Beschreibung:
Wartungs-, Instandsetzungs-, u Reinigungsleistungen der Innenfensterseiten v Sonnenschutzanlagen
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige,
— die aufgrund öffentlichrechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Wartungs-, Instandsetzungs-, u Reinigungsleistungen der Innenfensterseiten v Sonnenschutzanlagen
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige,
— die aufgrund öffentlichrechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-17 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 136-335401
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Zu III.1.3:
11. Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
„Für die Angebotsabgabe ist die in der 32. Kalenderwoche (5.8.2019 bis 9.8.2019) und 33. Kalenderwoche (12.08. bis 16.8.2019) stattfindende Objektbesichtigung zwingend vorgeschrieben.
Mit dem Angebot ist die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmebestätigung einzureichen. Die Nichtvorlage der Teilnahmebestätigung führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Terminanmeldung für die 32. Kalenderwoche ist bis spätestens 1.8.2019, 15.00 Uhr möglich.
Die Terminanmeldung für die 33. Kalenderwoche ist bis spätestens 8.8.2019, 15.00 Uhr möglich.
Dabei sind maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Geburtsortes sowie des Geburtsdatums per E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de anzumelden. Die Zuordnung der Termine erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Zur Vorort-Besichtigung ist ein gültiger Personalausweis mitzuführen.“
Bieteranfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 23.8.2019, 12.00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
„Für die Angebotsabgabe ist die in der 32. Kalenderwoche (5.8.2019 bis 9.8.2019) und 33. Kalenderwoche (12.08. bis 16.8.2019) stattfindende Objektbesichtigung zwingend vorgeschrieben.
Mit dem Angebot ist die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmebestätigung einzureichen. Die Nichtvorlage der Teilnahmebestätigung führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Terminanmeldung für die 32. Kalenderwoche ist bis spätestens 1.8.2019, 15.00 Uhr möglich.
Die Terminanmeldung für die 33. Kalenderwoche ist bis spätestens 8.8.2019, 15.00 Uhr möglich.
Dabei sind maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Geburtsortes sowie des Geburtsdatums per E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de anzumelden. Die Zuordnung der Termine erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Zur Vorort-Besichtigung ist ein gültiger Personalausweis mitzuführen.“
Bieteranfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 23.8.2019, 12.00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs-, Instandsetzungs-, u Reinigungsleistungen der Innenfensterseiten v Sonnenschutzanlagen
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige,
— die aufgrund öffentlichrechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
— die aufgrund öffentlichrechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Gebäude A1: Obergeschosse
Hersteller/Typ:
WAREMA, Renkhoff GmbH / Typ: Jal4.25.07
4= Textband aus hochfestem Polyester, 6 mm breit
25= 35 mm Lamellenbreite
07= Sondermotor 24 V
Baujahr: 2007-2009
Technische Daten / Massen: Typ Jal4.35.07 2524 St.
Montagekasten (Aktor, Netzteil) Typ B 342 St.
Montagekasten (Aktor, Netzteil, Relais) Typ A 502 St.
Physikalischer Repeater FTT10-FTT10
Gebäude A2: Obergeschosse
25= 25 mm Lamellenbreite
Baujahr: 2006-2007
Technische Daten / Massen: Typ Jal4.35.07 3287 St.
Montagekasten (Aktor, Netzteil) Typ B 416 St.
Montagekasten (Aktor, Netzteil, Relais) Typ A 662 St.
Gebäude A1 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 172 St.
Gebäude A2 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 205 St.
Gebäude A4, A5 und A6: Erd- und Obergeschosse
Gebäude A4 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 140 St.
Gebäude A5 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A 140 St.
Gebäude A6 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 208 St.
Gebäude A3: Erdgeschoss
Hüppe, Fassadensonnenschutz in Ausführung als Tuchbehang
Antrieb: Motorantrieb
Baujahr: Nicht bekannt
Gebäude A3 Typ Jalousie Tuchbehang 16 St.
Gebäude A3:Untergeschoss
Hüppe, Fassadensonnenschutz in Ausführung als Lamellenbehang
Gebäude A3 Typ Jalousie Lamellenbehang 15 St.
Gebäude A7:
Gebäude A7 Typ Jalousie Lamellenbehang 40 St.
2 Pavillons – alle baugleich
Heinemannstr. 2-22, 53175 Bonn
Gebäude 3 Pavillon Typ Jalousie Lamellenbehang 21 St.
Gebäude A1 und A2: jeweils Untergeschoss U1
Gebäude A4, A5 und A6: jeweils Erdgeschoss und Obergeschosse
WAREMA, Notraffstore an Notausgängen mit WREAMA-Behängen vom Typ
Raffstore E80 A6 und E80 A2 (wie oben beschrieben)
Antrieb für Notfunktion: Federantrieb
Auslösung mittels Betätigungshebel an Türrahmen
Über Seilzug zum Entriegelungsmechanismus
Gebäude A1, A2, A4, A5 und A6 Notraffstore mit Federantrieb 13 St.
— die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige,
— die aufgrund öffentlichrechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen.
— die aufgrund öffentlichrechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen.
Bei Bedarf und Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel und die damit Verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung und Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin (Ansprechpartner werden nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben) zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Bei Bedarf und Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel und die damit Verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung und Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin (Ansprechpartner werden nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben) zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2-22
53175 Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft
Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und
§ 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR und Vermögensschäden 500 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR und Vermögensschäden 500 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
5) Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anhang II enthalten)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (z. B. Befähigungsnachweise im Vordruck Anhang II enthalten).
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (z. B. Befähigungsnachweise im Vordruck Anhang II enthalten).
— Eigenerklärung, dass der Bieter den Nachweis von Erfahrungen in der Wartung und Instandsetzung von elektrisch betriebenen, zentral gesteuerten und visualisierten Außensonnenschutzanlagen von mindestens 200 Stück/Wartung in den letzten 3 Jahren (2015-2018) erbringen kann.
— Eigenerklärung, dass der Bieter den Nachweis von Erfahrungen in der Wartung und Instandsetzung von elektrisch betriebenen, zentral gesteuerten und visualisierten Außensonnenschutzanlagen von mindestens 200 Stück/Wartung in den letzten 3 Jahren (2015-2018) erbringen kann.
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?,
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8) Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Wartung/Instandsetzung von elektrisch betriebenen, zentral gesteuerten und visualisierten Außensonnenschutzanlagen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Wartung/Instandsetzung von elektrisch betriebenen, zentral gesteuerten und visualisierten Außensonnenschutzanlagen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
9) Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
„Für die Angebotsabgabe ist die in der 32. Kalenderwoche (5.8.2019 bis 9.8.2019) und 33. Kalenderwoche (12.08. bis 16.8.2019) stattfindende Objektbesichtigung zwingend vorgeschrieben.
Mit dem Angebot ist die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmebestätigung einzureichen. Die Nichtvorlage der Teilnahmebestätigung führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Terminanmeldung für die 32. Kalenderwoche ist bis spätestens 1.8.2019, 15.00 Uhr möglich.
Die Terminanmeldung für die 33. Kalenderwoche ist bis spätestens 8.8.2019, 15.00 Uhr möglich.
Dabei sind maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Geburtsortes sowie des Geburtsdatums per E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de anzumelden. Die Zuordnung der Termine erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Zur Vorort-Besichtigung ist ein gültiger Personalausweis mitzuführen.“
Dabei sind maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Geburtsortes sowie des Geburtsdatums per E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de anzumelden. Die Zuordnung der Termine erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Zur Vorort-Besichtigung ist ein gültiger Personalausweis mitzuführen.“
Bieteranfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 23.8.2019, 12.00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 136-335401 (2019-07-15)
Ergänzende Angaben (2019-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs-, Instandsetzungs-, u Reinigungsleistungen der Innenfensterseiten v Sonnenschutzanlagen
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige,
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Wartungs-, Instandsetzungs-, u Reinigungsleistungen der Innenfensterseiten v Sonnenschutzanlagen
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige,
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Quelle: OJS 2019/S 161-397131 (2019-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs-, Instandsetzungs-, u Reinigungsleistungen der Innenfensterseiten v Sonnenschutzanlagen
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige,
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u. Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Wartungs-, Instandsetzungs-, u Reinigungsleistungen der Innenfensterseiten v Sonnenschutzanlagen
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige,
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u. Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu III.1.3:
11. Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
„Für die Angebotsabgabe ist die in der 36. Kalenderwoche (02.09. bis 6.9.2019) stattfindende Objektbesichtigung zwingend vorgeschrieben.
Mit dem Angebot ist die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmebestätigung einzureichen. Die Nichtvorlage der Teilnahmebestätigung führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Terminanmeldung ist bis spätestens 29.8.2019, 12:00 Uhr möglich.
Dabei sind maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Geburtsortes sowie des Geburtsdatums per E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de anzumelden. Die Zuordnung der Termine erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Zur Vorort-Besichtigung ist ein gültiger Personalausweis mitzuführen.“
Bieteranfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 9.9.2019, 12:00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
„Für die Angebotsabgabe ist die in der 36. Kalenderwoche (02.09. bis 6.9.2019) stattfindende Objektbesichtigung zwingend vorgeschrieben.
Mit dem Angebot ist die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmebestätigung einzureichen. Die Nichtvorlage der Teilnahmebestätigung führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Terminanmeldung ist bis spätestens 29.8.2019, 12:00 Uhr möglich.
Dabei sind maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Geburtsortes sowie des Geburtsdatums per E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de anzumelden. Die Zuordnung der Termine erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Zur Vorort-Besichtigung ist ein gültiger Personalausweis mitzuführen.“
Bieteranfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 9.9.2019, 12:00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u. Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u. Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
WAREMA, Renkhoff GmbH/Typ: Jal4.25.07
4 = Textband aus hochfestem Polyester, 6 mm breit
25 = 35 mm Lamellenbreite
07 = Sondermotor 24 V
Technische Daten/Massen: Typ Jal4.35.07 2543 St.
25 = 25 mm Lamellenbreite
Technische Daten/Massen: Typ Jal4.35.07 3287 St.
WAREMA, Renkhoff GmbH/Typ: Raffstore E80 A6 und E80 A2
Technische Daten/Massen:
Gebäude A1 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 161 St.
Gebäude A2 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 227 St.
Gebäude A4 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 238 St.
Gebäude A5 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A 238 St.
Gebäude A6 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 346 St.
Gebäude A3 Typ Jalousie Lamellenbehang 16 St.
Gebäude A1, A2, A4, A5 und A6 Notraffstore mit Federantrieb 25 St.
— die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige,
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen.
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Name: Warema Renkhoff SE
Postort: Marktheidenfeld
Land: Deutschland 🇩🇪 Würzburg, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
„Für die Angebotsabgabe ist die in der 36. Kalenderwoche (02.09. bis 6.9.2019) stattfindende Objektbesichtigung zwingend vorgeschrieben.
Die Terminanmeldung ist bis spätestens 29.8.2019, 12:00 Uhr möglich.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 9.9.2019, 12:00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs-, Instandsetzungs-, u Reinigungsleistungen der Innenfensterseiten v Sonnenschutzanlagen
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Wartungs-, Instandsetzungs-, u Reinigungsleistungen der Innenfensterseiten v Sonnenschutzanlagen
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
— die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE), gesetzl. vorgeschriebene sicherheitstechnische Sachkundigenprüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführen. Bei Bedarf u Notwendigkeit, gehört die Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel u die damit verbundene Abstimmung der Termine für Öffnung, Reinigung u Schließen der Fensteranlagen der Obergeschosse der Gebäude A1 und A2 mit der Auftraggeberin zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Zu III.1.3):
11. Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Un-ternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
„Für die Angebotsabgabe ist die in der 36. Kalenderwoche (02.09. bis 6.9.2019) stattfindende Objektbesichtigung zwingend vorgeschrieben.
Mit dem Angebot ist die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmebestätigung einzureichen. Die Nichtvorlage der Teilnahmebestätigung führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Terminanmeldung ist bis spätestens 29.8.2019, 12.00 Uhr möglich.
Dabei sind maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Geburtsortes sowie des Geburtsdatums per E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de anzumelden. Die Zuordnung der Termine erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Zur Vorort-Besichtigung ist ein gültiger Personalausweis mitzuführen.“
Bieteranfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 9.9.2019, 12.00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Un-ternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
„Für die Angebotsabgabe ist die in der 36. Kalenderwoche (02.09. bis 6.9.2019) stattfindende Objektbesichtigung zwingend vorgeschrieben.
Mit dem Angebot ist die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmebestätigung einzureichen. Die Nichtvorlage der Teilnahmebestätigung führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Terminanmeldung ist bis spätestens 29.8.2019, 12.00 Uhr möglich.
Dabei sind maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Geburtsortes sowie des Geburtsdatums per E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de anzumelden. Die Zuordnung der Termine erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Zur Vorort-Besichtigung ist ein gültiger Personalausweis mitzuführen.“
Bieteranfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 9.9.2019, 12.00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
— Warema, Renkhoff GmbH/Typ: Jal4.25.07;
— 4= Textband aus hochfestem Polyester, 6 mm breit;
— 25= 35 mm Lamellenbreite;
— 07= Sondermotor 24 V.
— Technische Daten/Massen: Typ Jal4.35.07, 2 543 St.;
— Montagekasten (Aktor, Netzteil) Typ B 342 St.;
— Montagekasten (Aktor, Netzteil, Relais) Typ A 502 St.;
— Physikalischer Repeater FTT10-FTT10;
— Gebäude A2: Obergeschosse.
— 25= 25 mm Lamellenbreite;
— Technische Daten/Massen: Typ Jal4.35.07, 3 287 St.;
— Montagekasten (Aktor, Netzteil) Typ B 416 St.;
— Montagekasten (Aktor, Netzteil, Relais) Typ A 662 St.;
— LON Sensorkoppler II VT-Einbau 1 St.;
— Physikalischer Repeater FTT10-FTT10 10 St.;
— Gebäude A1 und A2: Untergeschoss U1.
— Warema, Renkhoff GmbH/Typ: Raffstore E80 A6 und E80 A2;
— Antrieb: Motorantrieb Geiger Typ 5610 10 Nm;
— Baujahr: 2009.
— Gebäude A1 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 161 St.
— Gebäude A2 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 227 St.
— Gebäude A4, A5 und A6: Erd- und Obergeschosse
— Gebäude A4 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 238 St.;
— Gebäude A5 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A 238 St.;
— Gebäude A6 Typ Raffstore E80 A6 und E80 A2 346 St.;
— Gebäude A3: Erdgeschoss.
— Hüppe, Fassadensonnenschutz in Ausführung als Tuchbehang;
— Antrieb: Motorantrieb;
— Baujahr: Nicht bekannt;
— Gebäude A3 Typ Jalousie Tuchbehang 16 St.;
— Gebäude A3:Untergeschoss.
— Hüppe, Fassadensonnenschutz in Ausführung als Lamellenbehang;
— Gebäude A3 Typ Jalousie Lamellenbehang 16 St.;
— Gebäude A7:
— Gebäude A7 Typ Jalousie Lamellenbehang 40 St.
— Gebäude 3 Pavillon Typ Jalousie Lamellenbehang 21 St.;
— Gebäude A1 und A2: jeweils Untergeschoss U1;
— Gebäude A4, A5 und A6: jeweils Erdgeschoss und Obergeschosse.
— Warema, Notraffstore an Notausgängen mit WREAMA-Behängen vom Typ;
— Raffstore E80 A6 und E80 A2 (wie oben beschrieben);
— Antrieb für Notfunktion: Federantrieb;
— Auslösung mittels Betätigungshebel an Türrahmen;
— Über Seilzug zum Entriegelungsmechanismus.
— Gebäude A1, A2, A4, A5 und A6 Notraffstore mit Federantrieb 25 St.
— die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu III.1.3):
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Un-ternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Un-ternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Die Terminanmeldung ist bis spätestens 29.8.2019, 12.00 Uhr möglich.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 9.9.2019, 12.00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen.