Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Los 2:
— Eigenerklärung, dass zwei Haustechniker über einen Meisterabschluss eines versorgungstechnischen Gewerkes in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltberechtigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen technischen Anlagen) oder eine vergleichbare Qualifikation (entsprechend DQRQualifikationsniveau 4) verfügen,
— Eigenerklärung, dass der dritte und vierte Haustechniker über einen Meisterabschluss in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltberechtigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen technischen Anlagen) oder in einem Gewerk der Versorgungstechnik der Installations-/Sanitär-/Versorgungstechnik (Wasser, Heizung, Sanitär) oder eine vergleichbare Qualifikation (entsprechend DQR-Qualifikationsniveau 4) verfügen,
— Eigenerklärung, dass der Vertreter der Haustechniker über einen Meisterabschluss eines versorgungstechnischen Gewerkes in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltberechtigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen technischen Anlagen) oder in einem Gewerk der Versorgungstechnik der Installations-/Sanitär-/Versorgungstechnik (Wasser, Heizung, Sanitär) oder eine vergleichbare Qualifikation (entsprechend DQR-Qualifikationsniveau 4) verfügt.
Der Bieter ist verpflichtet, den Nachweis über die oben genannten
Meisterabschlüsse für die Haustechniker und ihren Vertreter auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
— Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Haustechniker und ihr Vertreter jeweils eine mind. 3-jährige Berufserfahrung in vergleichbarer Position besitzen. Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin eine mind. 3-jährige Berufserfahrung anhand eines Projektlebenslaufs je
Haustechniker und Vertreter nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
— Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Haustechniker bereit sind, sich die Befähigung zur Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen anzueignen. Der Bieter ist verpflichtet, 5 Haushandwerker und einen Vertreter mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen,
— Eigenerklärung, dass ein Haushandwerker über einen Facharbeiterabschluss in der Fachrichtung Elektrotechnik oder eine vergleichbare Qualifikation (entsprechend DQR-Qualifikationsniveau 4) verfügt,
— Eigenerklärung, dass ein Haushandwerker über einen Facharbeiterabschluss in der Fachrichtung Metallbau oder eine vergleichbare Qualifikation (entsprechend DQR-Qualifikationsniveau 4) verfügt,
— Eigenerklärung, dass 2 Haushandwerker über einen Facharbeiterabschluss in der Fachrichtung Elektrotechnik oder Installations-/Sanitär-/Versorgungstechnik oder eine vergleichbare Qualifikation (entsprechend DQRQualifikationsniveau.
4) verfügen.
— Eigenerklärung, dass ein Haushandwerker über einen handwerklichen Facharbeiterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation (entsprechend DQRQualifikationsniveau 4) verfügt,
— Eigenerklärung, dass der Vertreter über einen Facharbeiterabschluss in der Fachrichtung Metallbau oder Elektrotechnik oder Installations-/Sanitär-/Versorgungstechnik oder eine vergleichbare Qualifikation (entsprechend DQRQualifikationsniveau 4) verfügt. Der Bieter ist verpflichtet, den Nachweis über
Einen technischen oder handwerklichen Ausbildungsabschluss (entsprechend DQR-Qualifikationsniveau 4) bei allen Haushandwerkern und dem Vertreter auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
— Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Haushandwerker jeweils eine mind. 3-jährige Berufserfahrung in vergleichbarer Position besitzen. Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin eine mind. 3-jährige Berufserfahrung anhand eines Projektlebenslaufs je Haushandwerker
Nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.