Dienstleistungen im Bereich des Winterdienstes für insgesamt 4 Liegenschaften:
Los 1:
Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundeslliegenschaften in Frankurt(Oder) und
Los 2:
Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in Guben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Offenes Verfahren zur Vergabe von Winterdienst in Frankfurt(Oder) und Guben aufgeteilt in 2 Losen – VOEK 199-19
VOEK 199-19”
Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦
Produkte/Dienstleistungen: FF01
📦
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistungen im Bereich des Winterdienstes für insgesamt 4 Liegenschaften:
Los 1:
Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2...”
Kurze Beschreibung
Dienstleistungen im Bereich des Winterdienstes für insgesamt 4 Liegenschaften:
Los 1:
Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundeslliegenschaften in Frankurt(Oder) und
Los 2:
Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in Guben.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen in Frankfurt(Oder)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Glatteisbeseitigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: FF01
📦
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“15236 Frankfurt (Oder), Kopernikusstraße 24-28
Hauptzollamt, Zollfahndungsamt (WE 103685) und
15236 Frankfurt (Oder), Kopernikusstraße 71-75
Bundespolizei...”
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Beschreibung der Beschaffung:
“Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in 15236 Frankfurt (Oder)
A. Winterdienstsaison (01.11.-31.03.)...”
Beschreibung der Beschaffung
Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in 15236 Frankfurt (Oder)
A. Winterdienstsaison (01.11.-31.03.) einschließlich Endreinigung
WE 103685 (Anlage 1)
Nicht öffentliche Flächen (rot markiert)
Befestigte Flächen ohne Fugen ca. 360 m (Liegenschaftszufahrt)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 4 440 m (Liegenschaftsstraße/Hubschrauberlandeplatz)
Ausführungszeiten: Winterdienst muss täglich bis 6.00 Uhr erstmalig erfolgt sein. Wenn danach Bedarf auftritt, ist unverzüglich, auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.
Wege- und Stellflächen (grün markiert) ca. 2 420 m
Ausführungszeiten: Winterdienst muss Sa, So und an Feiertagen bis 6:00 Uhr erstmalig erfolgt sein. Wenn danach Bedarf auftritt, ist unverzüglich, auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.
Öffentliche Flächen (gelb markiert)
Befestigte Flächen ohne Fugen ca. 330 m
Unbefestigte Flächen ca. 330 m
Ausführungszeiten: nach Satzung
WE 106877 (Anlage 2)
Nicht öffentliche Flächen (rot markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 11 911 m
Ausführungszeiten: Der Winterdienst muss täglich 24 h (0.00 Uhr bis 24.00 Uhr) gewährleistet sein. Bei Bedarf ist auch wiederholt zu räumen und/ oder zu streuen.
z. T. Öffentliche Flächen (gelb markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 5 333 m
Ausführungszeiten: Der Winterdienst muss Mo – Fr bis 15.00 Uhr erstmalig erfolgt sein. Wenn danach Bedarf auftritt, ist unverzüglich, auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 05.30 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen muss der Winterdienst 24.00 h (0.00 bis 24.00 Uhr) gewährleistet sein. Bei Bedarf ist auch wiederholt zu räumen und/oder zu streuen.
Bedarfsleistung: (grün markiert)
Nicht öffentliche Flächen
Befestigte Flächen ohne Fugen ca. 2 254 m
Ausführungszeiten: täglich 24.00 h
Die Einsätze auf dieser Teilfläche werden von der AG nach Bedarf abgerufen. Mit der Ausführung der notwendigen Arbeiten muss spätestens 60 Min. nach Abruf begonnen werden.
Der AN ist für den rechtzeitigen Beginn der Räum- und Streuarbeiten selbst verantwortlich.
(nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten).
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.9.2023 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind....”
Beschreibung der Verlängerungen
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.9.2023 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 3 Mon. vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 3 Mon. jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 30.9.2025.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Bedarfsleistungen auf besondere Anforderung, zusätzliche Arbeitsgänge nach Einzelbeauftragung.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis (Wertungssumme). Die Wertungssumme ist der...”
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis (Wertungssumme). Die Wertungssumme ist der Wertungsgesamtpreis für Leistungen und Optionen, der sich aus der Anlage „Preisblatt“ ergibt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in Guben” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Spree-Neiße🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“03172 Guben, Alte Poststraße 1
Bundespolizei (WE 106894) und
03172 Guben, Berthold-Lissner-Straße 1
Hauptzollämter (WE 106895)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in Guben
A. Winterdienstsaison (01.11.-31.03.) (einschließlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in Guben
A. Winterdienstsaison (01.11.-31.03.) (einschließlich Endreinigung)
WE 106894 (Anlage 1)
Nicht öffentliche Flächen (rot markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 495 m
Öffentliche Flächen (gelb markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 104 m
Ausführungszeiten: Der Winterdienst muss täglich 24.00 h (0.00 Uhr bis 24.00 Uhr) gewährleistet sein. Bei Bedarf ist auch wiederholt zu räumen und/oder zu streuen.
WE 106895 (Anlage 2)
Nicht öffentliche Flächen (rot markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 1 207 m
Treppen/ Aufgänge ca. 43 m (nur für Handreinigung geeignet)
Öffentliche Flächen (gelb markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 60 m
Ausführungszeiten: Der Winterdienst muss täglich 24.00 h (0.00 Uhr bis 24.00 Uhr) gewährleistet sein. Bei Bedarf ist auch wiederholt zu räumen und/oder zu streuen.
Der AN ist für den rechtzeitigen Beginn der Räum- und Streuarbeiten selbst verantwortlich.
(nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten).
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.9.23 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 3...”
Beschreibung der Verlängerungen
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.9.23 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 3 Mon. vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.25.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Angaben, die mit Vordruck „Bieterauskunft gem. § 15 VgV“ einzureichen sind:
1) Angaben zu Einzelbieter/Bietergemeinschaft.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen;
2.2) Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten).
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben, die mit Vordruck „Bieterauskunft gem. § 15 VgV“ einzureichen sind:
4) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben, die mit Vordruck „Bieterauskunft gem. § 15 VgV“ einzureichen sind:
4) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. EUR, Sachschäden 2 Mio. EUR, sonstige Vermögensschäden 500 000 EUR (für Los 1); Personenschäden 2 Mio. EUR, Sachschäden 2 Mio. EUR, sonstige Vermögensschäden 500 000 EUR (für Los 2). Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
5) Angaben zu Umsätzen.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Einhaltung der Deckungssummen in der Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben, die mit Vordruck „Bieterauskunft gem. § 15 VgV“ einzureichen sind:
6) Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen bzw. zur Eignungsleihe nach § 47...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben, die mit Vordruck „Bieterauskunft gem. § 15 VgV“ einzureichen sind:
6) Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen bzw. zur Eignungsleihe nach § 47 VgV.
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen und Eignungsleihe; Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern und Eignungsleihe geplant ist. Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer und Eignungsleihe vor Zuschlagserteilung zu benennen und deren Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Dies ist Voraussetzung für eine Wertung des Angebotes.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter die Eigenerklärungen und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer und Eignungsleihe vorzulegen.
7) Angaben zum praktizierten Qualitätsmanagement (nicht erforderlich);
8) Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
Erklärung, dass das Unternehmen – spätestens bei Leistungsbeginn – ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen auch – spätestens bei Leistungsbeginn — die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
9) Angaben zu Referenzen.
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre. Vergleichbarkeit: Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen.
Mindestanforderung an die Referenzen:
Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben.
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindesanforderung an die Referenzen:
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindesanforderung an die Referenzen:
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-28
00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Siehe I.1)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes...”
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter elektr. zu signieren.
(3) Angebote können elektronisch übermittelt werden. Elektronische Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per Fax, per E-Mail, auf dem Postweg oder persönlich vor Ort ist unzulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.
(4) Elektronische Angebote, Form bei elektronischem Angebot:
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
— elektronische Angebote in Textform.
Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anhang 0)
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur/mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anhang 0)
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur/mit qualifiziertem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anhang 0)
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei elektr. Angebotsabgabe muss das Angebotsschreiben in Textform (§ 126 b BGB) abgefasst sein, d. h. es muss sich um eine abgeschlossene, lesbare Erklärung handeln, in der die Person des Erklärenden genannt wird.
Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(6) Die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(7) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 199-19 entweder über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) oder per E-Mail verdingung@bundesimmobilien.de einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.6.2019; 12:00 Uhr eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Der Auftraggeber bietet für freiwillige Besichtigungen aller Liegenschaften (ausgenommen Los 2 WE 106894) einen Termin für die Besichtigungsvereinbarung bis zum 11.6.2019 und den letzten Tag für eine Besichtigung den 14.6.2019 an (sh. Angebotsaufforderungsschreiben).
(9) Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemobler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-377870📞
E-Mail: info@bundesimmobilien.de📧
Fax: +49 228-37787200 📠
URL: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 096-232352 (2019-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistungen im Bereich des Winterdienstes für insgesamt 4 Liegenschaften:
— Los 1: Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von...”
Kurze Beschreibung
Dienstleistungen im Bereich des Winterdienstes für insgesamt 4 Liegenschaften:
— Los 1: Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundeslliegenschaften in Frankurt(Oder) und
— Los 2: Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in Guben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen in Frankfurt (Oder)” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in 15236 Frankfurt (Oder)
A) Winterdienstsaison (1.11.-31.03.)...”
Beschreibung der Beschaffung
Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in 15236 Frankfurt (Oder)
A) Winterdienstsaison (1.11.-31.03.) einschließlich Endreinigung
WE 103685 (Anlage 1)
Nicht öffentliche Flächen (rot markiert)
Befestigte Flächen ohne Fugen ca. 360 m (Liegenschaftszufahrt)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 4 440 m (Liegenschaftsstraße /Hubschrauberlandeplatz)
Ausführungszeiten: Winterdienst muss täglich bis 6:00 Uhr erstmalig erfolgt sein. Wenn danach Bedarf auftritt, ist unverzüglich, auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.
Wege- und Stellflächen (grün markiert) ca. 2 420 m
Ausführungszeiten: Winterdienst muss Sa, So und an Feiertagen bis 6:00 Uhr erstmalig erfolgt sein. Wenn danach Bedarf auftritt, ist unverzüglich, auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.
Öffentliche Flächen (gelb markiert)
Befestigte Flächen ohne Fugen ca. 330 m
Unbefestigte Flächen ca. 330 m
Ausführungszeiten: nach Satzung
WE 106877 (Anlage 2)
Nicht öffentliche Flächen (rot markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 11 911 m
Ausführungszeiten: Der Winterdienst muss täglich 24 h (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) gewährleistet sein. Bei Bedarf ist auch wiederholt zu räumen und/ oder zu streuen.
z. T. Öffentliche Flächen (gelb markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 5 333 m
Ausführungszeiten: Der Winterdienst muss Mo – Fr bis 15 Uhr erstmalig erfolgt sein. Wenn da-nach Bedarf auftritt, ist unverzüglich, auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 05:30 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen muss der Winterdienst 24 h (0:00 bis 24:00 Uhr) gewährleistet sein. Bei Bedarf ist auch wiederholt zu räumen und/ oder zu streuen.
Bedarfsleistung: (grün markiert)
Nicht öffentliche Flächen
Befestigte Flächen ohne Fugen ca. 2 254 m
Ausführungszeiten: täglich 24 h
Die Einsätze auf dieser Teilfläche werden von der AG nach Bedarf abgerufen. Mit der Ausführung der notwendigen Arbeiten muss spätestens 60 Min. nach Abruf begonnen werden.
Der AN ist für den rechtzeitigen Beginn der Räum- und Streuarbeiten selbst verantwortlich.
(nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten)
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in Guben
A) Winterdienstsaison (1.11.-31.3.) (einschließlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in Guben
A) Winterdienstsaison (1.11.-31.3.) (einschließlich Endreinigung)
WE 106894 (Anlage 1)
Nicht öffentliche Flächen (rot markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 495 m
Öffentliche Flächen (gelb markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 104 m
Ausführungszeiten: Der Winterdienst muss täglich 24 h (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) gewährleistet sein. Bei Bedarf ist auch wiederholt zu räumen und/ oder zu streuen.
WE 106895 (Anlage 2)
Nicht öffentliche Flächen (rot markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 1 207 m
Treppen/ Aufgänge ca. 43 m (nur für Handreinigung geeignet)
Öffentliche Flächen (gelb markiert)
Befestigte Flächen mit Fugen ca. 60 m
Ausführungszeiten: Der Winterdienst muss täglich 24 h (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) gewährleistet sein. Bei Bedarf ist auch wiederholt zu räumen und/ oder zu streuen.
Der AN ist für den rechtzeitigen Beginn der Räum- und Streuarbeiten selbst verantwortlich.
(nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 096-232352
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VOEK 199-19
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen in Frankfurt (Oder)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Müllers GmbH
Postanschrift: Im Horn 9
Postort: Kröv
Postleitzahl: 54536
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bernkastel-Wittlich🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Winterdienst auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in Guben” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Erich Niediek GmbH & Co. KG
Postanschrift: Krefelder Straße 15
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33647
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes...”
1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes;
2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter elektr. zu signieren;
3) Angebote können elektronisch übermittelt werden. Elektronische Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per Fax, per E-Mail, auf dem Postweg oder persönlich vor Ort ist unzulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren;
4) Elektronische Angebote, Form bei elektronischem Angebot:
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
— elektronische Angebote in Textform
Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anhang 0),
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anhang 0),
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anhang 0).
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei elektr. Angebotsabgabe muss das Angebotsschreiben in Textform (§ 126 b BGB) abgefasst sein, d.h. es muss sich um eine abgeschlossene, lesbare Erklärung handeln, in der die Person des Erklärenden genannt wird.
Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen;
5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen;
6) Die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen;
7) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 199-19 entweder über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) oder per E-Mail verdingung@bundesimmobilien.de einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.6.2019; 12:00 Uhr eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
8) Der Auftraggeber bietet für freiwillige Besichtigungen aller Liegenschaften (ausgenommen Los 2 WE 106894) einen Termin für die Besichtigungsvereinbarung bis zum 11.6.2019 und den letzten Tag für eine Besichtigung den 14.6.2019 an (sh. Angebotsaufforderungsschreiben);
9) Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 161-397036 (2019-08-20)