Beschreibung der Beschaffung
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse, veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen – Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf).
Die Leistungen der ökologischen Baubegleitung umfassen mindestens die folgenden Aufgaben:
— Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen,
— Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen),
— Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
— fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen
Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt),
— Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom konkreten Einzelfall),
— Begleitung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen,
— Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen,
— Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle, Vermerke. Fotodokumentation),
— regelmäßige bzw. anlassbezogene Unterrichtung (Vorlage der Protokolle zur ökologischen Baubegleitung) der Planfeststellungsbehörde und der unteren
Naturschutzbehörde.
Durch den Auftragnehmer ist vor Allem die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen wahrzunehmen:
— S1 Schutz von Einzelgehölzen und Baumreihen im Einzugsbereich der
— Baumaßnahme,
— CEF 1 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstruktur durch Kasten/ „Big-Bags“
— CEF 3 Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn,
— E4 Herstellung von Nistmöglichkeiten und ökologischen Nischen,
— A2 Umwandlung der als Abriss gekennzeichneten Gebäude/ Schuppen in
— unversiegelten Flächen,
— G1 Ansaat offener Bodenbereiche mit Landschaftsrasen.
Das Los 1 entspricht dem Abschnitt 1 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.018. Bestandteil des Loses 1 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-1-6 und optional VGE 1-1-3, 1-1-5.
VGE 1.1.3 (optional):
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+366,82 und 0+493,32 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 126,5 m.
1.140 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
VGE 1.1.5 (optional):
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+493,32 und 0+678,17 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 184,84 m.
1.150 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl), Neubau Gewässerzufahrtsrampe, Neubau Treppenanlage
1.151 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.160 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.170 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
VGE 1.1.6:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+049,91 und 0+447,33 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 162,17 m.
1.40.2 L – Deichertüchtigung/ Deicherhöhung
1.50.2 L – Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand
1.90 L – Dammbalkenverschluss, Neubau rückversetzte HWS-Wand mit Flachgründung (Grundstücksmauern.