Ökologische Baubegleitung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und
Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-06 Auftragsbekanntmachung
2019-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: FMZ-2019-30
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt. Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet. Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de 🌏
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2061190/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-11 📅
Datum des Beginns: 2020-04-06 📅
Datum des Endes: 2028-06-04 📅
Datum des Beginns: 2019-06-17 📅
Datum des Endes: 2022-11-26 📅
Datum des Beginns: 2020-05-04 📅
Datum des Endes: 2025-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 049-112655
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und
Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
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Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Die Lose 1, 2 und 3 werden nur zusammen an einen Bieter vergeben. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der in Summe, inklusive der optionalen VGEs, das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Dabei erfolgt eine separate, losweise Beauftragung. Dementsprechend hat auch eine losweise, auftragsbezogene Abrechnung zu erfolgen.
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Bezeichnung des Loses: Ökologische Baubegleitung - VGE 1.1.6 und optional VGE 1.1.3, 1.1.5
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse, veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen - Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf).
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Die Leistungen der ökologischen Baubegleitung umfassen mindestens die folgenden Aufgaben:
— Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen,
— Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen),
— Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
— fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen
Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt);
— Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom konkreten Einzelfall),
— Begleitung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen,
— Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen,
— Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle, Vermerke.
Fotodokumentation)
— regelmäßige bzw. anlassbezogene Unterrichtung (Vorlage der Protokolle zur ökologischen Baubegleitung) der Planfeststellungsbehörde und der unteren
Naturschutzbehörde.
Durch den Auftragnehmer ist vor Allem die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen wahrzunehmen:
— S1 Schutz von Einzelgehölzen und Baumreihen im Einzugsbereich der
— Baumaßnahme
— CEF 1 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstruktur durch Kasten/ “Big-Bags“
— CEF 3 Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn
— E4 Herstellung von Nistmöglichkeiten und ökologischen Nischen
— A2 Umwandlung der als Abriss gekennzeichneten Gebäude/ Schuppen in
— unversiegelten Flächen
— G1 Ansaat offener Bodenbereiche mit Landschaftsrasen
Das Los 1 entspricht dem Abschnitt 1 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.018. Bestandteil des Loses 1 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-1-6 und optional VGE 1-1-3, 1-1-5.
VGE 1.1.3 (optional):
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+366,82 und 0+493,32 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 126,5 m.
1.140 R - Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
VGE 1.1.5 (optional):
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+493,32 und 0+678,17 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 184,84 m.
1.150 R - Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl), Neubau Gewässerzufahrtsrampe, Neubau Treppenanlage
1.151 R - Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.160 R - Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.170 R - Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
VGE 1.1.6:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+049,91 und 0+447,33 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 162,17 m.
1.40.2 L - Deichertüchtigung/ Deicherhöhung
1.50.2 L - Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand
1.90 L - Dammbalkenverschluss, Neubau rückversetzte HWS-Wand mit Flachgründung (Grundstücksmauern
Beschreibung der Optionen: Beschreibung: VGE 1.1.3, 1.1.5
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). FV-Reg.-Nr. 102833052
Bezeichnung des Loses: Ökologische Baubegleitung - VGE 1.2.1, 1.2.5
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 entspricht dem Abschnitt 2 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.019. Bestandteil des Loses 2 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-2-1 und 1-2-5.
VGE 1.2.1:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 1+000 und 1+313,23 und erstreckt sich über ca. 313,23 m.
2.10 L - Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.20 L - Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand
2.30 L - Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.190 R - Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
VGE 1.2.5:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 1+580,52 und 1+731,84 und erstreckt sich über ca. 151,32 m.
2.50 L - Neubau HWS-Wand Schwergewichtswand
2.60 L - Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.70 L - Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.80 L - Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
2.90 L - Erhöhung einer vorh. Ufermauer und Ertüchtigung zur HWS-Wand
2.91 L - Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
2.220 R - Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand einschließlich Zufahrtsrampe
2.230 R - Anhebung Radweg und Neubau eines Flügels an der Lindenbrücke
2.250 - Anhebung Lindenbrücke
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). FV-Reg.-Nr. 102869052
Bezeichnung des Loses: Ökologische Baubegleitung - VGE 1.3.3 und optional VGE 1.4.1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— S1 Schutz von Einzelgehölzen und Baumreihen im Einzugsbereich der,
— Baumaßnahme,
— CEF 1 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstruktur durch Kasten/ “Big-Bags“,
— CEF 3 Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn,
— E4 Herstellung von Nistmöglichkeiten und ökologischen Nischen,
— A2 Umwandlung der als Abriss gekennzeichneten Gebäude/ Schuppen in,
— unversiegelten Flächen,
— G1 Ansaat offener Bodenbereiche mit Landschaftsrasen,
Das Los 3 entspricht dem Abschnitt 3 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.020. Bestandteil des Loses 3 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-3-3 und optional VGE 1-4-1.
VGE 1.3.3:
Die Maßnahme liegt an dem Bau-km 3+602,23.
3.71 - Rückbau Betriebsbrücke
VGE 1.4.1 (optional):
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 46+078 und 46+163 und erstreckt sich über ca. 85,00 m. Maßnahme E1 - Rückbau Wehr Blechwalzwerk
Beschreibung der Optionen: Beschreibung: VGE 1.4.1
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). FV-Reg.-Nr. 102870052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Olbernhau, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen (s. Formblatt „Erklärungen/ Nachweise“)
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet ökologische Baubegleitung anzugeben. Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. Die Deckungssumme für sonstige Schäden muss mindestens 1,5 Mio. EUR betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden.
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Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen (s. Formblatt „Erklärungen/ Nachweise“)
Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang oder ein vergleichbarer Abschluss in der Fachrichtung Biologie, Naturschutz und Landschaftsplanung oder thematisch vergleichbare Abschlüsse an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer Fachhochschule für Projektleiter und stellv. Projektleiter.
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Mindestens 1 Referenz für Bieter bzw. Nachauftragnehmer für ökologische Baubegleitung für bebaute Grundstücke im innerstädtischen Bereich. Der Bearbeitungszeitraum muss nach Januar 2010 abgeschlossen sein.
Mindestens 1 Referenz für den Projektleiter für ökologische Baubegleitung für bebaute Grundstücke im innerstädtischen Bereich. Der Bearbeitungszeitraum muss nach Januar 2010 abgeschlossen sein.
Mindestens 1 Referenz für den stellv. Projektleiter für ökologische Baubegleitung für bebaute Grundstücke im innerstädtischen Bereich. Der Bearbeitungszeitraum muss nach Januar 2010 abgeschlossen sein.
Die Referenzen für den PL, stellv. PL und den Bieter bzw. Nachauftragnehmer können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden, sofern sie am Fachbereich ökologische Baubegleitung beteiligt waren.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang oder ein vergleichbarer Abschluss in der Fachrichtung Biologie, Naturschutz und Landschaftsplanung oder thematisch vergleichbare Abschlüsse an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer Fachhochschule.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, Rauenstein 6A, 09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.talsperren-sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2061190/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist elektronisch in Textform zu übermitteln. Der Name der natürlichen Person, die das Angebot abgibt, ist anzugeben. Das Angebot ist als eine Datei zusammengefasst abzugeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 049-112655 (2019-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltüberwachung im Bau
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt. Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet. Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.).
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Gesamtwert des Auftrags: 13167.52 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltüberwachung im Bau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umweltüberwachung im Bau 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 177-431733
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 049-112655
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 – einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.).
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Bezeichnung des Loses: Ökologische Baubegleitung – VGE 1.1.6 und optional VGE 1.1.3, 1.1.5
Kurze Beschreibung:
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse, veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen – Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf).
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Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt),
— Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle, Vermerke. Fotodokumentation),
— CEF 1 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstruktur durch Kasten/ „Big-Bags“
— G1 Ansaat offener Bodenbereiche mit Landschaftsrasen.
1.140 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.150 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl), Neubau Gewässerzufahrtsrampe, Neubau Treppenanlage
1.151 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.160 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.170 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.40.2 L – Deichertüchtigung/ Deicherhöhung
1.50.2 L – Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand
1.90 L – Dammbalkenverschluss, Neubau rückversetzte HWS-Wand mit Flachgründung (Grundstücksmauern.
Beschreibung der Optionen: VGE 1.1.3, 1.1.5
Zusätzliche Informationen:
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 – einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
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Bezeichnung des Loses: Ökologische Baubegleitung – VGE 1.2.1, 1.2.5
Kurze Beschreibung:
2.10 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.20 L – Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand
2.30 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.190 R – Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
2.50 L – Neubau HWS-Wand Schwergewichtswand
2.60 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.70 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.80 L – Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
2.90 L – Erhöhung einer vorh. Ufermauer und Ertüchtigung zur HWS-Wand
2.91 L – Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
2.220 R – Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand einschließlich Zufahrtsrampe
2.230 R – Anhebung Radweg und Neubau eines Flügels an der Lindenbrücke
2.250 – Anhebung Lindenbrücke.
Bezeichnung des Loses: Ökologische Baubegleitung – VGE 1.3.3 und optional VGE 1.4.1
Kurze Beschreibung:
3.71 – Rückbau Betriebsbrücke
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 46+078 und 46+163 und erstreckt sich über ca. 85,00 m. Maßnahme E1 – Rückbau Wehr Blechwalzwerk.
Beschreibung der Optionen: VGE 1.4.1
Zusätzliche Informationen:
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.3.3. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.4.1 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Olbernhau
Deutschland

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-05 📅
Name: BPM Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Waisenhausstraße 10
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: infp@bpm-ingenieure.de 📧
Land: Mittelsachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5393.08 EUR 💰
4062.32 EUR 💰
Postanschrift: Waisenhausstr. 10
E-Mail: info@bpm-ingenieure.de 📧
Gesamtwert des Auftrags: 3712.12 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 177-431733 (2019-09-11)