Beschreibung der Beschaffung
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen - Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf).
Im Allgemeinen umfasst die ökologische Baubegleitung mindestens die folgenden Aufgaben:
Erfassung der Grundlagen
— Sichtung der Genehmigungsunterlagen und der darin festgesetzten Vorgaben bezüglich Naturschutz und Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz, Gewässer- und Bodenschutz,
— Sichtung und Auswertung der Auflagen aus der Genehmigung,
— Hinweise zu im weiteren Bauablauf erforderlichen Fachplanern oder Gutachtern.
Begleitung der Realisierung des Vorhabens
— Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen,
— Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen),
— Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
— fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen.
Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt);
— Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom konkreten Einzelfall),
— Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen,
— Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle, Vermerke.
Fotodokumentation)
— regelmäßige bzw. anlassbezogene Unterrichtung (Vorlage der Protokolle zur ökologischen Baubegleitung) der Planfeststellungsbehörde und der unteren
Naturschutzbehörde.
Durch den Auftragnehmer ist vor allem die fachliche Begleitung der im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen wahrzunehmen.
Der Bearbeitungsumfang richtet sich im Wesentlichen nach der oben beschriebenen Baumaßnahme und der umwelt- und naturschutzfachlichen Wertigkeit der Landschaft im Baubereich und Bauumfeld.
Geforderte Dokumentationen beziehen sich auf einzelne Leistungsbestandteile des Baugeschehens und ihre ökologischen Auswirkungen. Sie sind zeitnah nach Fertigstellung des Leistungsbestandteils aufzubereiten und dem AG zu übergeben.
Die Begehungen sind regelmäßig in 2-3 wöchigem Abstand vorzunehmen. Die entsprechen-de Dokumentation zur Begehung, spiegelt das Baugeschehen wieder und wird unabhängig von bestimmten Leistungsbestandteilen erstellt. Die Dokumentation wird an den zuständigen Bearbeiter des AG, die Bauoberleitung/Örtliche Bauüberwachung und die Baufirma digital übergeben.
Nach bauabschnittsweisem Abschluss der Bautätigkeiten inkl. abgeschlossenen Rückbaus der entsprechenden Baufelder, BE- und Baustraßen ist jeweils eine Abschlussbegehung mit dem AG und dessen Bauoberleitung/Örtliche Bauüberwachung sowie der Naturschutzfachbehörde vorzunehmen und ein Zustandsbericht zu erstellen.
Der ÖBB wird, unter strikter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften, das Betretungsrecht des gesamten Baufeldes und aller Baustelleneinrichtungsflächen erteilt. Die ständige telefonische Erreichbarkeit der ÖBB ist sicherzustellen.