Das Land Rheinland-Pfalz plant die Erstellung und Inbetriebnahme von webbasierten Fachanwendungen für das InVeKoS Antragstellungsverfahren. Der Auftrag umfasst die Erstellung einer Online-Beantragung für Agrarfördermaßnahmen, AUKM-Neuverträge sowie die Anträge auf Umstrukturierung von Rebflächen. Die Beantragung hat dabei im Ganzen als Online-System zu erfolgen. Um die Beantragung für den Nutzer zu vereinfachen, beinhaltet der Auftrag zusätzlich die Erstellung einer Onlineplattform, in der Antragstellung und Informationen für den Antragsteller zusammengeführt werden.
Der Auftrag umfasst die Erstellung und Inbetriebnahme der web-basierten Anwendung für gesamt Rheinland-Pfalz und einen Wartungs- und Pflegevertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Online Antragstellung Agrarförderung Rheinland-Pfalz
02 108-00018/2019-001
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Rheinland-Pfalz plant die Erstellung und Inbetriebnahme von webbasierten Fachanwendungen für das InVeKoS Antragstellungsverfahren. Der Auftrag...”
Kurze Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz plant die Erstellung und Inbetriebnahme von webbasierten Fachanwendungen für das InVeKoS Antragstellungsverfahren. Der Auftrag umfasst die Erstellung einer Online-Beantragung für Agrarfördermaßnahmen, AUKM-Neuverträge sowie die Anträge auf Umstrukturierung von Rebflächen. Die Beantragung hat dabei im Ganzen als Online-System zu erfolgen. Um die Beantragung für den Nutzer zu vereinfachen, beinhaltet der Auftrag zusätzlich die Erstellung einer Onlineplattform, in der Antragstellung und Informationen für den Antragsteller zusammengeführt werden.
Der Auftrag umfasst die Erstellung und Inbetriebnahme der web-basierten Anwendung für gesamt Rheinland-Pfalz und einen Wartungs- und Pflegevertrag.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Entwicklung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz plant die Erstellung und Inbetriebnahme von webbasierten Fachanwendungen für das InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz plant die Erstellung und Inbetriebnahme von webbasierten Fachanwendungen für das InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) Antragstellungsverfahren. Der Auftrag umfasst die Erstellung einer Online-Beantragung für Agrarfördermaßnahmen, AUKM (Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen) – Neuverträge sowie die Anträge auf Umstrukturierung von Rebflächen. Die Beantragung hat dabei im Ganzen als Online-System zu erfolgen. Um die Beantragung für den Nutzer zu vereinfachen, beinhaltet der Auftrag zusätzlich die Erstellung einer Onlineplattform, in der Antragstellung und Informationen für den Antragsteller zusammengeführt werden.
Der Auftrag umfasst die Erstellung und Inbetriebnahme der webbasierten Anwendung für gesamt Rheinland-Pfalz bis 30.10.2021 und einen sich anschließenden, jährlich kündbaren Wartungs- und Pflegevertrag.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Wartungs- und Pflegevertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich um jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 31.7. mit Wirkung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Wartungs- und Pflegevertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich um jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 31.7. mit Wirkung zum 31.10. des laufenden Jahres gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat einen Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Bietern hilfsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem kommerziellen Register der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat einen Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Bietern hilfsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem kommerziellen Register der Firma vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter eine Referenzliste vorzulegen. Aus den vorgelegten Referenzen muss hervorgehen, dass das Unternehmen innerhalb...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter eine Referenzliste vorzulegen. Aus den vorgelegten Referenzen muss hervorgehen, dass das Unternehmen innerhalb der vergangenen 3 Jahre für den Bereich GIS-Systeme und Antragswesen oder vergleichbarer Projekte Erstellung und Betreuung der Software vorgenommen hat.
Der Bieter hat weiterhin eine Eigenerklärung abzugeben, in der insbesondere die nachfolgenden Ressourcen und Bearbeitungskapazitäten zu beschreiben sind:
— Nachweis der technischen Ausstattung (Hardware und Software) zur termingerechten Erfüllung der angebotenen Leistung,
— Sicherstellung der ausreichenden Infrastruktur für alle Arbeitsschritte,
— Welche Kapazitäten bereits vorhanden sind, noch zu beschaffen oder zu entwickeln sind. Dies betrifft in erster Linie etwaige Unterauftragsverhältnisse, die zur Erfüllung des Auftrags entwickelt werden müssen.
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter zudem über ein Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015 ff. oder vergleichbar verfügen und vorlegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die „Erklärung Landestariftreuegesetz“...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die „Erklärung Landestariftreuegesetz“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Die Bieter haben mit dem Angebot die „Scientology-Schutzerklärung“ vorzulegen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-12
10:05 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYHJX
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162250📞
E-Mail: zentralevergabestelle@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116172250 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 131-322212 (2019-07-09)
Ergänzende Angaben (2019-07-10)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 131-322212
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“(...)
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter zudem über ein Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem DINEN ISO 9001:2015 ff. oder vergleichbar verfügen...”
Text
(...)
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter zudem über ein Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem DINEN ISO 9001:2015 ff. oder vergleichbar verfügen und vorlegen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“(...)
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter zudem über ein Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015 ff. oder vergleichbar...”
Text
(...)
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter zudem über ein Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015 ff. oder vergleichbar verfügen oder eine Eigenerklärung zu den angewandten Qualitätsmanagementprozessen vorlegen.
“Die Vergabeunterlagen „Ausschreibungsbedingungen“ und „Liste der beizufügenden Unterlagen“ wurden entsprechend geändert.”
Quelle: OJS 2019/S 133-328002 (2019-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 690 240 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz plant die Erstellung und Inbetriebnahme von webbasierten Fachanwendungen für das InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz plant die Erstellung und Inbetriebnahme von webbasierten Fachanwendungen für das InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) Antragstellungsverfahren. Der Auftrag umfasst die Erstellung einer Online-Beantragung für Agrarfördermaßnahmen, AUKM (Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen) - Neuverträge sowie die Anträge auf Umstrukturierung von Rebflächen. Die Beantragung hat dabei im Ganzen als Online-System zu erfolgen. Um die Beantragung für den Nutzer zu vereinfachen, beinhaltet der Auftrag zusätzlich die Erstellung einer Onlineplattform, in der Antragstellung und Informationen für den Antragsteller zusammengeführt werden.
Der Auftrag umfasst die Erstellung und Inbetriebnahme der web-basierten Anwendung für gesamt Rheinland-Pfalz bis 30.10.2021 und einen sich anschließenden, jährlich kündbaren Wartungs- und Pflegevertrag.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 131-322212
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 02 108-00018/2019-001
Titel: Online Antragstellung Agrarförderung Rheinland-Pfalz
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GDV Gesellschaft für geografische Datenverarbeitung mbH
Postort: Ingelheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mainz-Bingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 690 240 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYH8F
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 182-443983 (2019-09-19)