Open house Arzneimittelrabattverträge Febuxostat, ATC M04AA03

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Febuxostat, ATC M04AA03 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-16 Auftragsbekanntmachung
2020-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-03-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-03-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 19-161
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Febuxostat, ATC M04AA03 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDH63/documents 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-18 📅
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 202-490703
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
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Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Febuxostat, ATC M04AA03 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit,
— aktuellen (bei Eingang nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem der Anbieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der aktuelle Ausdruck (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der chronologische Ausdruck (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) für sämtliche Arzneimittel, für die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet (die der pharmazeutische Unternehmer gemäß seiner Erklärung unter Anlage 1 zum Rabattvertrag zu Beginn des Rabattvertrages in Verkehr bringen wird). Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller künftigen Rabattarzneimittel ergeben:
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a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Anbieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss – anderenfalls ist eine eidesstattliche Versicherung beizufügen, wonach der Anbieter zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in Deutschland berechtigt ist;
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c) Darreichungsform;
d) Wirkstoff;
e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Anbieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
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Mindeststandards:
— Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) für sämtliche Arzneimittel, für die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet (die der pharmazeutische Unternehmer gemäß seiner Erklärung unter Anlage 1 zum Rabattvertrag zu Beginn des Rabattvertrages in Verkehr bringen wird). Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller künftigen Rabattarzneimittel ergeben:
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a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Anbieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss – anderenfalls ist eine eidesstattliche Versicherung beizufügen, wonach der Anbieter zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in Deutschland berechtigt ist;
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c) Darreichungsform;
d) Wirkstoff;
e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Anbieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 200
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDH63/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert. Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YDH63

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 202-490703 (2019-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20-005
Kurze Beschreibung: Open house Rabattverträge Febuxostat — Bekanntmachung vergebener Aufträge.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 006-008569
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 202-490703
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YD48Q

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Verfahrensbedingungen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-24 📅
Name: TAD Pharma GmbH
Postort: Cuxhaven
Land: Deutschland 🇩🇪
Cuxhaven 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-25 📅
Name: Betapharm Arzneimittel GmbH
Postort: Augsburg
Land: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-04 📅
Name: Ratiopharm GmbH
Postort: Ulm
Land: Ulm, Stadtkreis 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-06 📅
Name: Zentiva Pharma GmbH
Postort: Berlin
Land: Berlin 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-31 📅
Name: AbZ- Pharma GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-07 📅
Name: Hexal AG
Postort: Holzkirchen
Land: Miesbach 🏙️
Name: 1 A Pharma GmbH
Postort: Oberhaching
Land: München, Landkreis 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-08 📅
Name: Mylan dura GmbH
Postort: Bad Homburg
Land: Hochtaunuskreis 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-05 📅
Name: Berlin-Chemie AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-11 📅
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
Postort: Gröbenzell
Land: Fürstenfeldbruck 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-26 📅
Name: Aliud Pharma GmbH
Postort: Laichingen
Land: Alb-Donau-Kreis 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-29 📅
Name: Aristo Pharma GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte entnehmen Sie genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen den §§ 135 und 160 GWB. Der Platz im Formular ist nicht ausreichend für eine vollständige Wiedergabe.
Quelle: OJS 2020/S 006-008569 (2020-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20-052
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 044-103644
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YDCU4

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-27 📅
Name: MPA Pharma GmbH
Postort: Trittau
Land: Stormarn 🏙️
Quelle: OJS 2020/S 044-103644 (2020-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20-063
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 064-152812
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YD9B3

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-27 📅
Name: Kohlpharma GmbH
Postort: Merzig
Land: Merzig-Wadern 🏙️
Quelle: OJS 2020/S 064-152812 (2020-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20-079
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 064-152902
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YD9EU

Auftragsvergabe
Name: Mylan Healthcare GmbH
Quelle: OJS 2020/S 064-152902 (2020-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20-122
Kurze Beschreibung: Open house Rabattverträge Febuxostat Bekanntmachung vergebener Aufträge.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: 81739 München

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 110-266582
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YDAK5

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-04 📅
Name: GeneVida GmbH
Postort: Dortmund
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Quelle: OJS 2020/S 110-266582 (2020-06-04)