Beschreibung der Beschaffung
III. Verfahren
Folgendes Verfahren ist beabsichtigt (eine Änderung des Ablaufs durch den Veräußerer ist jederzeit möglich):
— Interessenten können zunächst ein Formblatt zur Interessenbekundung abfragen,
— Nach Einreichung des ausgefüllten Formblatts können die Interessenten ein Informationspaket mit einem Exposé und Unterlagen zu der Immobilie erhalten,
— Eine Besichtigung der Immobilie ist in den Zeiträumen 5.8.-9.8.2019 und 19.8.-23.8.2019 nach möglichst frühzeitiger Terminabstimmung vorgesehen und möglich,
— Die Interessenten können indikative Angebote einreichen. Diese sollen bis 31.8.2019 eingehen,
— Der Veräußerer entscheidet auf dieser Grundlage über die Einladung zu Verhandlungen,
— Die Verhandlungen sind für den Zeitraum 09.09.-13.09. vorgesehen, eine sukzessive weitere Beschränkung des Kreises der Verhandlungspartner ist möglich
— Vertragsverhandlungen werden auf der Grundlage eines Vertragsentwurfs des Veräußerers geführt,
— Der Abschluss des ausgehandelten Vertrages steht unter dem Vorbehalt einer Gremienentscheidung des Veräußerers. Bei der Entscheidung ist der Kaufpreis von wesentlicher Bedeutung, weitere beim Veräußerer anfallende Kosten der Transaktion (z. B. Maklercourtage, Beurkundung) werden bei einem Preisvergleich angerechnet, weitere Kriterien können berücksichtigt werden,
— Der Veräußerungsprozess soll bis November 2019 mit einem Vertragsschluss beendet werden,
— Einseitige Änderungen der Zeitplanung und Zeitvorgaben durch den Veräußerer sind jederzeit möglich.
IV. Rahmenbedingungen
Die Gelegenheit zur Bekundung des Interesses am Erwerb der Immobilie und zur Erbringung von Maklerleistungen ist nicht durch eine Frist begrenzt (Open-House-Verfahren, vgl. auch Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2.6.2016, Rs. C-410/14), insbesondere wird die Frist nach Ziff. IV.3.4) nicht angewendet, diese ist lediglich den formalen Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Der Auftraggeber wird den Maklern, die ihr Interesse in der vorgegebenen Form (unter Verwendung des Formblatts, das auf der Internetadresse nach Ziff. I.1) abrufbar ist) bekundet haben, mitteilen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, insbesondere wenn einer oder mehrere geeignete Käufer für abschließende Verhandlungen gefunden sind. Das Verfahren kann aber von der DGUV zu jedem Zeitpunkt beendet werden.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Mit dieser Bekanntmachung wird kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet. Die im Rahmen dieser Bekanntmachung verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Mit dessen Verwendung, der Verwendung der Plattform „TED“ sowie den Eintragungen in dem Formblatt ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, die nicht gesetzlich zwingend vorgegeben sind.
Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf Beteiligung an dem Veräußerungsverfahren und kein Rechtsschutz, insbesondere kein vergaberechtlicher Rechtsschutz.
Die vorliegende Bekanntmachung dient einer möglichst breit angelegten Information interessierter Makler und potentieller Erwerber und erfolgt lediglich mangels anderer geeigneter Formblätter auf dem Formblatt für offene Verfahren.