Die Stadtbetriebe Kitzingen GmbH ist der Eigentümer und Betreiber des Aqua-Sole Kitzingen. Das Aqua-Sole ist eine in der Region beliebte und anerkannte Sport-, Freizeit und Erholungseinrichtung. Die operative Betriebsführung des Freizeitbades war in den letzten 5 Jahren an einen Dienstleister vergeben. Zum 1.5.2020 erfolgt eine Neuausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung sind die operative Betriebsführung des Aqua-Sole in enger Abstimmung mit den Stadtbetrieben, einschließlich der Gewährleistung der Betriebssicherheit, der eigenverantwortliche Einsatz von durch den Dienstleister einzustellendem Personal in den Bereichen operative Leitung, Kasse, Aufsicht, Reinigung, Saunabetreuung, Gastronomie, Technik, Grünpflege und Pflege der Außenanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-12.
Auftragsbekanntmachung (2019-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Heilbädern
Kurze Beschreibung:
Die Stadtbetriebe Kitzingen GmbH ist der Eigentümer und Betreiber des Aqua-Sole Kitzingen. Das Aqua-Sole ist eine in der Region beliebte und anerkannte Sport-, Freizeit und Erholungseinrichtung. Die operative Betriebsführung des Freizeitbades war in den letzten 5 Jahren an einen Dienstleister vergeben. Zum 1.5.2020 erfolgt eine Neuausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung sind die operative Betriebsführung des Aqua-Sole in enger Abstimmung mit den Stadtbetrieben, einschließlich der Gewährleistung der Betriebssicherheit, der eigenverantwortliche Einsatz von durch den Dienstleister einzustellendem Personal in den Bereichen operative Leitung, Kasse, Aufsicht, Reinigung, Saunabetreuung, Gastronomie, Technik, Grünpflege und Pflege der Außenanlagen.
Die Stadtbetriebe Kitzingen GmbH ist der Eigentümer und Betreiber des Aqua-Sole Kitzingen. Das Aqua-Sole ist eine in der Region beliebte und anerkannte Sport-, Freizeit und Erholungseinrichtung. Die operative Betriebsführung des Freizeitbades war in den letzten 5 Jahren an einen Dienstleister vergeben. Zum 1.5.2020 erfolgt eine Neuausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung sind die operative Betriebsführung des Aqua-Sole in enger Abstimmung mit den Stadtbetrieben, einschließlich der Gewährleistung der Betriebssicherheit, der eigenverantwortliche Einsatz von durch den Dienstleister einzustellendem Personal in den Bereichen operative Leitung, Kasse, Aufsicht, Reinigung, Saunabetreuung, Gastronomie, Technik, Grünpflege und Pflege der Außenanlagen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-13 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 112-275127
ABl. S-Ausgabe: 112
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtbetriebe Kitzingen GmbH ist der Eigentümer und Betreiber des Aqua-Sole Kitzingen.Das Aqua-Sole ist eine in der Region beliebte und anerkannte Sport-, Freizeit und Erholungseinrichtung. Die operative Betriebsführung des Freizeitbades war in den letzten 5 Jahren an einen Dienstleister vergeben. Zum 1.5.2020 erfolgt eine Neuausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung sind die operative Betriebsführung des Aqua-Sole in enger Abstimmung mit den Stadtbetrieben, einschließlich der Gewährleistung der Betriebssicherheit, der eigenverantwortliche Einsatz von durch den Dienstleister einzustellendem Personal in den Bereichen operative Leitung, Kasse, Aufsicht, Reinigung, Saunabetreuung, Gastronomie, Technik, Grünpflege und Pflege der Außenanlagen.
Die Stadtbetriebe Kitzingen GmbH ist der Eigentümer und Betreiber des Aqua-Sole Kitzingen.Das Aqua-Sole ist eine in der Region beliebte und anerkannte Sport-, Freizeit und Erholungseinrichtung. Die operative Betriebsführung des Freizeitbades war in den letzten 5 Jahren an einen Dienstleister vergeben. Zum 1.5.2020 erfolgt eine Neuausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung sind die operative Betriebsführung des Aqua-Sole in enger Abstimmung mit den Stadtbetrieben, einschließlich der Gewährleistung der Betriebssicherheit, der eigenverantwortliche Einsatz von durch den Dienstleister einzustellendem Personal in den Bereichen operative Leitung, Kasse, Aufsicht, Reinigung, Saunabetreuung, Gastronomie, Technik, Grünpflege und Pflege der Außenanlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung der Vetragslaufzeit um jeweils 1 Jahr bei nicht fristgerechter Kündigung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kitzingen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Anzahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist auf maximal 5 begrenzt. Bei mehr als 5 geeigneten Teilnehmern erfolgt eine Auswahl nach dem Grad der Eignung. Maßstab für den Grad der Eignung ist die Anzahl der Referenzen, welche die genannten Mindestanforderungen erfüllen. Je größer die Zahl der Referenzen ist, die die o. g. Kriterien erfüllen, desto höher ist der Grad der Eignung. Bei gleicher Zahl von Referenzen entscheidet die Summe der Besucher p.a. der Referenzbetriebe über den Grad der Eignung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Anzahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist auf maximal 5 begrenzt. Bei mehr als 5 geeigneten Teilnehmern erfolgt eine Auswahl nach dem Grad der Eignung. Maßstab für den Grad der Eignung ist die Anzahl der Referenzen, welche die genannten Mindestanforderungen erfüllen. Je größer die Zahl der Referenzen ist, die die o. g. Kriterien erfüllen, desto höher ist der Grad der Eignung. Bei gleicher Zahl von Referenzen entscheidet die Summe der Besucher p.a. der Referenzbetriebe über den Grad der Eignung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.