Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix I – 1. Stufe) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los..
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder über Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig);
3) Angabe der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 43 (1) VgV;
4) Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73 (3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Art der Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften: geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung u. bevollmächtigten Vertreter;
8) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig;
9) Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
10) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV;
13) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
14) Mindestreferenzprojekte 1 und 2 gem. Pkt. III.1.3);
15) Projektleiter (PL)/Bauüberwacher (BÜ) Personalunion (Personalunion zwischen PL und BÜ ist zulässig)
16) Ausbildungsnachweis PL/BÜ gem. III.1.3);
17) persönliche Mindestref. PL/BÜ gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %
Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen, Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1.1) Mindestreferenzprojekt 1 – Objektplanung Freianlage (OPF) gemäß § 39 HOAI im Zus. mit einem Neubau- und/oder Sanierungs-/Umbauvorhaben; 15 %, davon:
1.1.1) Baukosten (KG 500) in Euro brutto 10 %, 1.1.2 Objektart 5 %;
1.2) Mindestreferenzprojekt 2 – OPF gemäß § 39 HOAI im Zus. mit einem Neubau- und/oder Sanierungs-/Umbauvorhaben; 15 %, davon:
1.2.1) Baukosten (KG 500) in Euro brutto 10 %, 1.2.2 Objektart 5 %,
2.1) Mindestreferenzprojekt Projektleiter
OPF gemäß § 39 HOAI im Zus. mit einem Neubau- und/oder Sanierungs- /Umbauvorhaben; 30 %, davon:
2.1.1) erbrachte Lph. 15 %, 2.1.2 Baukosten (KG 500) in Euro brutto 10 %, 2.1.3 Objektart 5 %,
2.2) Mindestreferenzprojekt Bauüberwacher
Objektüberwachung und Dokumentation für OPF gemäß § 39 HOAI im Zus. mit einem Neubau- und/oder Sanierungs-/Umbauvorhaben; 30 %, davon:
2.2.1) erbrachte Lph. 15 %,
2.2.2) Baukosten (KG 500) in Euro brutto 10 %;
2.2.3) Objektart 5 %.
3) Optionale Nachweise/weitere Erklärungen
Erklärung zum Büro und/oder Personal 10 %, davon:
3.1) Erklärung zur Planung von Spiel-/Sportanlagen 6 %: davon: 3.1.1 erbrachte Lph. 3 %, 3.1.2 Baukosten (KG 500) in Euro brutto 3 %;
3.2) Erklärung zum öffentlichen Vergaberecht 4 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix – Stufe 1 entnommen werden.