Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgend bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0-3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix Eignung) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100. Maximal werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung geladen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Fristgerechter Eingang der Bewerbung;
2) Bewerbungsunterlagen sind vollständig;
3) Teilnahmeantrag wurde elektronisch eingereicht (Nichtberücksichtigung von Bewerbungen, die nicht elektronisch eingereicht wurden);
4) Angabe der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 43 (1) VgV 2016;
5) Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016;
6) Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
7) Art der Bewerbung;
8) bei Bewerbergemeinschaften: Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
9) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.;
10) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
11) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmer beigefügt;
12) Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
13) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV 2016;
14) Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2);
15) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenzen A + B gem. Pkt. III.1.3);
17) Ausbildungsnachweise Projektleiter (PL)/ Bauüberwacher (BÜ) gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung (GW) 100 % davon:
A) Referenzen (Ref.): GW 80 % davon:
Mindestreferenz A, GW 30 % davon:
a) Erbrachte Lph der Referenz, Wichtung (W) 15 %;
b) Herstellkosten (HK) KG 500 gem. DIN 276 in EUR brutto, W 15 %.
Mindestreferenz B, GW 30 % davon:
a) HK KG 500 gem. DIN 276 in EUR brutto, W 15 %;
b) Architektonische Qualität, W 15 %.
Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste, GW 20 % davon:
Z.1 W 7,5 %
Z.2 W 7,5 %
Z.3 W 5 %
B) Qualifikation Projektteam: GW 20 % davon:
1) Erfahrungen des vorgesehenen PLs in vergleichbarer Funktion, GW 12 % davon:
a) Persönliche Referenz PL, GW 8 % davon:
I) HK KG 500 gem. DIN 276 in EUR brutto, W 4 %;
II) Erbrachte Lph der Referenz, W 4 %.
b) Berufserfahrung des vorgesehenen PLs, W 4 %.
2) Erfahrungen des vorgesehenen BÜs in selbiger Funktion, GW 8 % davon:
a) Persönliche Referenz BÜ, W 4 %;
b) Berufserfahrung des vorgesehenen BÜs, W 4 %.
Weitere Unterkriterien und die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) ist der beigefügten Matrix zu entnehmen.