Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Anlage 2.1 der VU Bewertungsmatrix der Eignungskriterien Stufe 1) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA über Nachrichtenfunktion, per Post, E-Mail oder Fax sind unzulässig);
3) Abschlusserklärungen mit Namensangabe/Firma des Erklärenden;
4) Angabe der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 43 (1) VgV 2016;
5) Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016;
6) Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
7) Art der Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung);
8) bei Bewerbergemeinschaften: geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und bevollmächtigten Vertreter;
9) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
10) Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
11) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
12) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
13) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV 2016 durch Studiennachweis, Handelsregisterauszug/Partnerschaftsregisterauszug;
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
15) Büro Mindestreferenz gem. Pkt. III.1.3);
16) persönliche Mindestref. PL gem. Pkt. III.1.3);
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %
Ref. für vergleichbare Planungsleistungen, Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1) Büro Referenzen 45 %:
1.1) Büro Mindestref.: Objektplanung Freianlage (OPL FA) gem. § 39 HOAI (Neubau- u./o. Sanierungs- /Umbauvorhaben); 45 %,
Davon:
1.1.1) Baukosten (KG 500) in EUR brutto 25 %, 1.1.2 Objektart 20 %
2) Persönliche Ref. 45 %, davon:
2.1) Qualifikation PL: Objektplanung Freianlage (OPL FA) gem. § 39 HOAI 45 %, davon:
2.1.1) erbrachte Lph 20 %, 2.1.2 Baukosten (KG 500) in EUR brutto 15 %, 2.1.3. Objektart 10 %
3) Zusätzliche Ref. 10 %:
3.1) Erklärung zur Erfahrung Fördermittelantrag und/oder Verwendungsnachweis 10 %
Weitere Unterkriterien sowie Vorgehensweise bei der Bewertung siehe beigefügte Bewertungsmatrix Stufe 1