Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0-3 Punkte (siehe Anlage 2.2 Bewertungsmatrix Stufe 1) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten
2) Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA über Nachrichtenfunktion, per Post, E-Mail oder Fax sind unzulässig)
3) Abschlusserklärungen mit Namensangabe/Firma des Erklärenden in Textform
4) Angabe der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 43 (1) VgV;
5) Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
6) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
7) Art der Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung)
8) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und bevollmächtigten Vertreter
9) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
10) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt
11) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt
12) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
13) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV durch Studiennachweis, Handelsregisterauszug/ Partnerschaftsregisterauszug
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
15) Büro Mindestref. gem. Pkt. III.1.3)
16) pers. Mindestref. Projektleiter (PL)/Bauüberwacher (BÜ) gem. Pkt. III.1.3)
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 % davon:
1) Büro Referenzen 40 %:
1.1) Büro Mindestref. 1: Objektplanung Freianlage (OPFA) gem. § 39 HOAI 2013 (Neubau-, Umbau-, Modernisierungs- u./o. Instandsetzungsvorhaben); 20 %, davon: 1.1.1 Honorarzone (HZ) 4 %, 1.1.2) Baukosten (BK) (KG 500) in EUR brutto 6 %, 1.1.3 Einbauten 6 %, 1.1.4 Objektart 4 %
1.2 Büro Mindestref. 2: OPFA gem. § 39 HOAI (Neubau-, Umbau-, Modernisierungs- u./o. Instandsetzungsvorhaben); 20 %, davon: 1.2.1 HZ 4 %, 1.2.2 BK (KG 500) in EUR brutto 6 %, 1.2.3 Einbauten 6 %, 1.2.4 Objektart 4 %
2) Persönliche Ref. 40 %:
2.1) Angaben zum PL: OPFA gem. § 39 HOAI; 20 %, davon:
2.1.1) HZ 4 %, 2.1.2 BK (KG 500) in EUR brutto 6 %, 2.1.3 Einbauten 6 %, 2.1.4. Objektart 4 %
2.2) Angaben zum BÜ: OPFA gem. § 39 HOAI; 20 %, davon:
2.2.1) HZ 4 %, 2.2.2 BK (KG 500) in EUR brutto 6 %, 2.2.3 Einbauten 6 %, 2.2.4. Objektart 4 %
3) Zusätzliche Ref. 20 %:
3.1) zusätzliche Büro Ref.: OPFA gem. § 39 HOAI; 10 %, davon: 3.1.1 HZ 2 %, 3.1.2 BK (KG 500) in EUR brutto 3 %, 3.1.3 Einbauten 3 %, 3.1.4 Objektart 2 %
3.2) Erklärung zur Erfahrung Fördermittelantrag u./o. Verwendungsnachweis 4 %
3.3) Erklärung zur Erfahrung öfftl. Vergaberecht nach VOB/A 6 %
Weitere Unterkriterien sowie Vorgehensweise bei der Bewertung siehe beigefügte Wertungsmatrix Stufe 1.