Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärung (Erkl.) formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0-3 Pkt. vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpkt. von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) in elektronischer Form. (Nichtberücksichtigung von Bewerbungen, die nicht elektronisch eingereicht wurden);
3) Angabe der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 43 (1) VgV;
4) Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
5) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Art der Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften: Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erkl. zur gesamtschuldnerischen Haftung u. bevollmächtigten Vertreter;
8) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig;
9) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserkl. der Unterauftragnehmer beigefügt;
10) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserkl. der anderen Unternehmen beigefügt;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
12) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV;
13) Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2);
14) Büromindestreferenzen (ref.) 1 u. 2 gem. Pkt. III.1.3);
15) Projektleiter (PL)/Bauüberwacher (BÜ) nicht in Personalunion;
16) Ausbildungsnachweise PL/ BÜ gem. Pkt. III.1.3);
17) pers. Mindestref. PL/ BÜ gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %
1 Büromindestref. für vergleichbare Planungsleistungen, 40 %; davon:
1.1 Mindestref. 1 (zum Büro) - Planung eines Neubau- u./o.Sanierungs-/Umbauvorhaben für eine Sporthalle (SH) (gem. BWZ 5100) o. ein Bildungsbau (BB) (gem. BWZ 4100 o. 4400) o. ein Gebäude (gem. BWZ 1000 bis 4000, 7400 o. 7700) gem. § 34 HOAI für OPG; 25 %, davon:
1.1.1 erbrachte Lph 10 %, 1.1.2 Baukosten (BK) (KG 300+400) 10 %, 1.1.3 Objektart 5 %,
1.2 Mindestref. 2 (zum Büro) – Planung eines Neubau- u./o. Sanierungs-/ Umbauvorhaben für eine SH (gem. BWZ 5100), ein BB (gemäß BWZ 4100 oder 4400) o. ein Gebäude (gem. BWZ 1000 bis 4000, 7400 o. 7700) gem. § 34 HOAI für OPG; 15 %, davon:
1.2.1 BK (KG 300+400) 10 %, 1.2.2 Objektart 5 %
2 pers. Mindestref. für PL u. BÜ, 48 %; davon:
2.1 Angaben zum PL, 25 %, davon:
2.1.1 erbrachte Lph 12 %, 2.1.2 BK (KG 300+400) 8 %, 2.1.3 Objektart 5 %
2.2 Angaben zum BÜ, 23 %, davon:
2.2.1 zusätzlich erbrachte Lph 10 %, 2.2.2 BK (KG 300+400) 8 %, 2.2.3 Objektart 5 %,
3 Optionale Nachweise/weitere Erkl. 12 %; davon:
3.1 Erkl. zum Büro in Bezug auf den Nachweis zum „energetischen Bauen“ o. „Energieeffizienzberater“ o. vergleichbares, 4 %
3.2 Erkl. zur pers. Ref. des PL: bezüglich energetischer Sanierung o. einem energetischen Neubau mit Zielsetzung der Zertifizierung nach KfW Effizienzhaus 70, Passivhaus, Nullenergiehaus o. Plusenergiehaus nach Passivhaus- Projektierungspaket Standard o. vergleichbar, 4 %
3.3 Erfahrung bei Bearbeitung von Fördermittelanträge/Verwendungsnachweise, 4 %
Weitere Unterkriterien u. die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0-3 Pkt.) kann der Bewertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden.