Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgend bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0-3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix Eignung) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100. Maximal werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung geladen. Wird die Anzahl durch Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Fristgerechter Eingang der Bewerbung;
2) Bewerbungsunterlagen sind vollständig;
3) TA wurde elektronisch eingereicht (Nichtberücksichtigung von Bewerbungen, die nicht elektronisch eingereicht wurden);
4) Angabe der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 43 (1) VgV 2016;
5) Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016;
6) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
7) Art der Bewerbung;
8) bei Bewerbergemeinschaften: Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
9) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig;
10) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
11) Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
12) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
13) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV 2016;
14) Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2);
15) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenzen A + B + C gem. Pkt. III.1.3);
17) Ausbildungsnachweise Projektleiter (PL)/ Bauüberwacher (BÜ) gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung (GW) 100 % davon:
A) Referenzen (Ref.): GW 80 % davon:
Mindestreferenz A, GW 25 % davon:
a) Erbrachte Lph der Referenz, Wichtung (W) 12,5 %;
b) Bauwerkskosten KG 300 + 400 gem. DIN 276 (BWK) in EUR brutto, W 12,5 %.
Mindestreferenz B, GW 25 % davon:
a) BWK in EUR brutto, W 10 %;
b) Architektonische Qualität, W 15 %.
Mindestreferenz C, GW 10 % davon:
Architektonische Qualität, W 10 %
Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste, GW 20 % davon:
Z.1 W 5 %
Z.2 W 10 %
Z.3 W 5 %
B) Qualifikation Projektteam: GW 20 % davon:
1) Erfahrungen des vorgesehenen PL in vergleichbarer Funktion, GW 12 % davon:
a) Persönliche Referenz PL, GW 8 % davon:
I) BWK in EUR brutto, W 4 %;
II) Erbrachte LPH der Referenz, Wichtung (W) 4 %.
b) Berufserfahrung des vorgesehenen PL, W 4 %
2) Erfahrungen des vorgesehenen BÜ, GW 8 % davon:
a) Persönliche Referenz BÜ, W 4 %;
b) Berufserfahrung des vorgesehenen BÜ, W 4 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) sind der beigefügten Matrix zu entnehmen.