Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird fristgerecht eingegangen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in vorliegender Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0-3 Punkte vergeben werden, pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach d. erreichten Gesamtpunktzahl. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung d. Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen vollständiger TA in elektr. Form;
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV;
5) Angabe gem. § 53 (8) VgV, zu gewerblichen Schutzrechten;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG):
Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und bevollmächtigten Vertreter
8) Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. Eine MFB ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher NL eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
9) Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV, Verpflichtungserklärung d. Unterauftragnehmer beigefügt;
10) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
11) Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB;
12) Studiennachweise, Kammereintrag, Handelsregisterauszug und Bauvorlageberechtigung gem. Pkt. III.1.1);
13) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
14) Mindestref. 1 u. 2 gem. Pkt. III.1.3);
15) PL u. BÜ nicht in Personalunion;
16) Ausbildungsnachweise PL/ BÜ gem. Pkt. III.1.3);
17) pers. Mindestref. PL/ BÜ gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit,
1 Ref. für vergleichbare Planungsleistungen, Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1.1 Mindestref. 1- OPL gemäß § 34 HOAI für Neubau- und/oder Sanierungs-/Umbauvorhaben für eine Sporthalle (gemäß BWZ 5100), ein Bildungsbau (gemäß BWZ 4100 oder 4400) oder ein Gebäude (gemäß BWZ 1000, 2000, 3000, 4000, 7400 oder 7700); 25 %, davon:
1.1.1 erbrachte Leistungsphasen 10 %;
1.1.2 Bruttogesamtkosten (KG 300+400) 10 %;
1.1.3 Objektart 5 %;
1.2 Mindestref. 2- OPL gemäß § 34 HOAI für Neubau- und/oder Sanierungs-/Umbauvorhaben für eine Sporthalle (gemäß BWZ 5100), ein Bildungsbau (gemäß BWZ 4100 oder 4400) oder ein Gebäude (gemäß BWZ 1000, 2000, 3000, 4000, 7400 oder 7700); 15 %, davon:
1.2.1 Bruttogesamtkosten (KG 300+400) 10 %;
1.2.2 Objektart 5 %
2 persönliche Ref.
2.1 Qualifikation PL 25 %, davon:
2.1.1 erbrachte Lph 12 %;
2.1.2 Bruttogesamtkosten (KG 300+400) 8 %;
2.1.3 Objektart 5 %;
2.2 Qualifikation BÜ 23 %, davon:
2.2.1 zusätzlich erbrachte Lph 10 %;
2.2.2 Bruttogesamtkosten (KG 300+400) 8 %;
2.2.3 Objektart 5 %
3. Optionale Nachweise/weitere Erklärungen 12 %, davon:
3.1 Erklärung zum Büro in Bezug auf den Nachweis über die Teilnahme von mindestens einen Mitarbeiters an mindestens einer Ausbildung/Fortbildung/Weiterbildung zum „energetisches (en.) Bauen“ oder „Energieeffiziensberater“ oder vergleichbar 4 %
3.2 Erklärung zum persönlichen Ref.projekt des PL: Verantwortliche PL bei einer en. Sanierung oder einem en. Neubau mit der Zielsetzung/dem Planungsziel der Zertifizierung nach KfW Effizenzhaus 70, Passivhaus, Nullenergiehaus oder Plusenergiehaus nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) Standard oder vergleichbar 4 %
3.3 Fördermittelantrage/Verwendungsnachweis 4 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix entnommen werden.