Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix Stufe 1) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) in elektronischer Form;
3) Abschlusserklärungen in Textform;
4) Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
5) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Art der Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und bevollmächtigten Vertreter;
8) Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. Eine MFB ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
9) Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
10) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
12) Studiennachweise, Kammereintrag, Handelsregisterauszug u. Bauvorlageberechtigung gem. Pkt. III.1.1);
13) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
14) Mindestreferenzen (ref.) 1, 2, 3 gem. Pkt. III.1.3);
15) Ausbildungsnachweise PL/ BÜ gem. Pkt. III.1.3);
16) pers. Mindestref. PL/ BÜ gem. Pkt. III.1.3);
17) Mindestref. Building Information Modeling (BIM) gem. Pkt. III.1.3)
Auswahlkriterien u. deren Wichtung: Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %
1. Ref. für vergleichbare Planungsleistungen 36 %; davon:
1.1 Mindestref. 1 OPL gem. § 34 HOAI für Neubau- u./o. Sanierungs-/Umbauvorhaben für ein Gemeinschaftshaus o. eines Bildungs- u. Kulturbaus o. eines Gebäudes; mind. Lph 2-4 erbracht; 12 %, davon:
1.1.1 Baukosten (KG 300+400) (BWK) 8 %, 1.1.2 Objektart 4 %.
1.2 Mindestref. 2 OPL gem. § 34 HOAI für Neubau- u./o. Sanierungs-/Umbauvorhaben für ein Gemeinschaftshaus o. eines Bildungs- u. Kulturbaus o. eines Gebäudes; mind. Lph. 5-8 erbracht; 12 %, davon:
1.2.1 BWK 8 %, 1.2.2 Objektart 4 %.
1.3 Mindestref. 3 OPL gem. § 34 HOAI für Neubau- u./o. Sanierungs-/Umbauvorhaben für ein Gemeinschaftshaus o. eines Bildungs- u. Kulturbaus o. eines Gebäudes; mind. Lph 9 erbracht; 12 % davon:
1.3.1 BWK 8 % 1.3.2 Objektart 4 %.
2 pers. Ref. 40 %; davon:
2.1 Angaben PL 20 %, davon:
2.1.1 erbrachte Lph 8 %, 2.1.2 BWK 8 %, 2.1.3 Objektart 4 %
2.2 Angaben BÜ 20 %, davon:
2.2.1 erbrachte Lph 8 %, 2.2.2 BWK 8 %, 2.2.3 Objektart 4 %
3 Referenzen zum BIM 16 %; davon:
3.1 Erfahrung in Jahren 4 %, 3.2 Anzahl Projekte 6 %, 3.3 erbrachte Lph 6 %
4. Zusätzliche Ref. 10 %, davon:
4.1 Erfahrung bei Bearbeitung Fördermittelanträge/Verwendungsnachweis 4 %
4.2 Erklärung zur Erfahrung mit dem öfftl. Vergaberecht 6 %
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0-3 Pkt.) kann beigefügter Bewertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden.