Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix (BM), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe BM) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder über Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig)
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV
5. Angabe gem. § 53 (3) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
6. Angabe Art d. Bewerbung
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise v. allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt
10. Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. Eine MFB ist auch eine Bewerbung untersch. Niederlassungen eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
11. Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
12. Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitglieds
13. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1)
14. Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2)
15. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
16. Mindestreferenz A + B + C gem. Pkt. III.1.3)
17. Ausbildungsnachweise Projektleiter (PL)/ Objektüberwacher (OÜ) gem. Pkt. III.1.3)
18. Berufserfahrung PL + OÜ gem. Pkt. III.1.3)
19. PL + OÜ nicht in Personalunion
20. Fachplaner vorbeugender Brandschutz (FB) gem. Pkt. III.1.3)
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A Referenzen mit 70 %, davon:
1. Mindestref. A - Objektplanung (OPL) für Neubau eines Gebäudes; 14 %, davon:
1.a erbrachte Lph 6 %, 1.b Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in EUR brutto; 8 %
2. Mindestref. B - OPL für Neubau oder Sanierung eines Gebäudes mit öffentlicher Nutzung; 14 %,
Davon:
2.a erbrachte Lph 6 %, 2.b BWK (KG 300+400) in EUR brutto; 8 %
3. Mindestref. C - OPL für den Neubau eines Gebäudes; 20 %, davon:
3.a Architektonische Qualität 20 %
4. Referenzen aus zusätzl. Referenzliste; 22 %, davon:
4.a Referenz Z.1 - OPL für Neubau oder Sanierung Schulgebäude; 10 %
4.b Referenz Z.2 - OPL Erfahrung bei Verwendung von Fördermitteln, 6 %
4.c Referenz Z.3 - OPL Erfahrung mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A §3(1) oder (2) oder §3 EU (1) oder (2); 6 %
B Qualifikation Projektteam Objektplanung für Gebäude mit 30 %, davon:
5. Erfahrungen des vorgesehenen PL in vergleichbarer Funktion; 15 %, davon:
5.a Pers. Referenz PL; 10 %;
5.b Berufserfahrung PL; 5 %
6. Erfahrungen des vorgesehenen OÜ in gleicher Funktion; 15 %, davon:
6.a Pers. Referenz OÜ; 10 %
6.b Berufserfahrung OÜ; 5 %
Weitere Unterkriterien u. d. Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten BM entnommen werden.