Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgend bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0-3 Pkt. (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100. Maximal werden 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Das Verhandlungsverfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3, aber mindestens eine wertbare Bewerbung vorliegt.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Fristgerechter Eingang der Bewerbung;
2) Bewerbungsunterlagen sind vollständig;
3) Teilnahmeantrag wurde elektronisch eingereicht;
4) Angabe der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 43 (1) VgV;
5) Bestätigung Unabhängigkeit v. Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
6) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
7) Angabe der Art der Bewerbung (Einzelbewerbung/Gemeinschaftsbewerbung);
8) bei Bewerbergemeinschaften: Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
9) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
10) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
11) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmer beigefügt;
12) Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
13) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV;
14) Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2);
15) Mindestreferenzen A + B gem. Pkt. III.1.3);
16) Ausbildungsnachweise Projektleiter (PL)/ Bauüberwacher (BÜ) gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A Referenzen (Ref.) mit 74 %, davon:
Mindestref. A: Objektplanung (OPL) für Umbau o. Sanierungsmaßnahme o. Sanierung mit Erweiterungsbau eines Gebäudes im Bereich Ausbildung/ Wissenschaft/Forschung, Büro/Verwaltung/Staat/Kommune, Gesundheit/Betreuung, Freizeit/Sport oder Kultur-/Sakralbauten gem. Anlage 10.2 HOAI; 35 %, davon:
a) erbrachte Lph; 20 % b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in Euro brutto; 15 %
Mindestref. B: OPL Neubau eines Gebäudes; 24 % davon:
a) BWK (KG 300+400) in Euro brutto; 8 % b) Kriterien für architektonische Qualität (Entwurfsidee, gestalterische Umsetzung u. Funktionalität); 16 %
2) Ref. aus zusätzlicher Referenzliste; 15 %, davon:
Ref. Z.1 – Erfahrungen bei Verwendung Fördermittel/Verwendungsnachweis; 5 %
Ref. Z.2 – OPL Umbau/Sanierung o. Neubau einer Bildungseinrichtung; 5 %
Ref. Z.3 – OPL Umbau o. Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes; 5 %
B Qualifikation Projektteam mit 26 %, davon:
1) Erfahrungen des vorgesehenen PL in vergleichbarer Funktion; 13 %, davon:
a) Persönliche Referenz PL; 10 %;
b) Berufserfahrung PL; 3 %.
2) Erfahrungen des vorgesehenen BÜ in gleicher Funktion; 13 %, davon:
a) Persönliche Referenz BÜ; 10 %;
b) Berufserfahrung BÜ; 3 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0-3 Pkt.) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.