Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix Stufe 1) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von max. 300. Es werden max. die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung);
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise v. allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt (Stufe 2);
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfschbewerbung ist auch eine Bewerbung untersch. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbung von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitglieds gem. Pkt. III.1.1);
13) Handels-/Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
15) Mindestreferenz gem. Pkt. III.1.3);
16) Erklärung zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards zur beruflichen Befähigung Projektleiter (PL) und Objektüberwacher (OÜ) (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3);
17) Bestätigung Vorhaltung Kapazitäten und Leistung Fachplaner vorbeugender Brandschutz (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3) (Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab Datum des geforderten Studienabschlusses bis Fristende zur Einreichung Teilnahmeantrag).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Referenzen mit Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1) Mindestreferenz – Objektplanung (OPL) für den Umbau und die Modernisierung eines Gebäudes; 48 %, davon:
1.a) Erbrachte Lph der Referenz, 20 %;
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 300 + 400) in Euro brutto, 15 %;
1.c) Gebäude wurde energetisch saniert, 13 %.
2) Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste; 52 %, davon:
2.a) Referenz Z.1 – OPL Erfahrung Sanierung von Plattenbauten in Elementbauweise in den letzten 10 Jahren, 20 %;
2.b) Referenz Z.2 – OPL Erfahrung Sanierung oder Neubau Kinderbetreuungseinrichtung nach RBBau Teil 2 – Bauwerkszuordnungskatalog Nr. 4400, 20 %;
2.c) Referenz Z.3 – OPL Erfahrung mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2), 12 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden.