Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand d. in d.
Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten.
Die Auswahl erfolgt unter d. formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, die Kriterien werden folgend bewertet: Vergabe von 0-3 Punkten (Pkt.) pro Kriterium, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten gewichteten Punktzahlen. Maximal werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung geladen. Wird die Anzahl durch Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) fristgerechter Eingang;
2) vollständige Bewerbungsunterlagen;
3) Einreichung des TA elektronisch über die Vergabeplattform;
4) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
5) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
6) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen oder beantragt sind;
7) Angabe zur Art der Bewerbung;
8) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
9) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen;
10) Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u. 124 GWB;
12) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) (Bauvorlageberechtigung);
13) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2);
14) Nichtvorliegen einer Mehrfachbewerbung;
15) Nachweis der Mindestreferenzen 1 und 2 gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtwichtung 100 %, davon:
1.1) Mindestreferenz 1 (Anforderungen gem. Pkt. III.1.3): Gesamtwichtung (GWg) 50 %, davon
1.1.1) Bauwerkskosten (KG 300+400) in Euro brutto, Wichtung (W) 20 %;
1.1.2) bearbeitete LPH gemäß HOAI § 34, W 10 %;
1.1.3) architektonische Qualität (Kriterien: Entwurfsidee, Gestalterische Umsetzung, Funktionalität), W 20 %;
1.2 Mindestreferenz 2 (Anforderungen gem. Pkt. III.1.3): Gesamtwichtung (GWg) 30 %, davon
1.2.1) bearbeitete LPH gemäß HOAI § 34, W 10 %;
1.2.2) architektonische Qualität (Kriterien: Entwurfsidee, Gestalterische Umsetzung, Funktionalität), W 20 %;
1.3) optionale Referenz 3, (Anforderungen gem. Pkt. III.1.3), W 20 %.
Die detaillierte Punktbewertung ist dem beigefügten Dokument „Bewertungsmatrix Stufe 1“ zu entnehmen.