Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition), § 46 Abs. 3 (2) VgV (Wichtung 5 %)
Die max. Punktzahl von 5 Punkten wird durch Angabe der Fachkräfte oder der technischen Stellen erreicht. Bei nicht Vorliegen der Angaben der Fachkräfte oder der technischen Stellen, wird das Kriterium mit 0 Punkten gewertet.
2) Referenzliste für jede der nacholgenden Teilleistungen (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen je Teilleistung erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 90 %):
Der Teilnehmer hat je Teilleistung 3 geeignete Referenzen nachzuweisen. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form der den Bewerbungsunterlagen beigefügten Formblättern. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen je Teilleistung, wenn Sie Mindestanforderungen je Teilleistung erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Mindestanforderungen Referenzen:
Es können nur Punkte für eine Referenz je Teilleistung erzielt werden, die die Mindestanforderungen je Teilleistung erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen nicht, wird diese nicht gewertet. Die Mindestanforderungen für die Referenzen je Teilleistung sind im Teilnahmeantrag dargestellt.
Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen (Schienenverkehr, BOStrab)
Gewichtung: 9 %, 3 % je Referenz
Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenverkehr)
Gewichtung: 9 %, 3 % je Referenz
Planung Fahrstromversorgung in Verbindung mit Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen (Schienenverkehr BOStrab)
Gewichtung: 9 %, 3 % je Referenz
Leistungsbild Fachplanung technische Ausrüstung
Gewichtung: 9 %, 3 % je Referenz
Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke
Gewichtung: 9 %, 3 % je Referenz
Leistungsbild landschaftspflegerische Begleitplanung
Gewichtung: 6 %, 2 % je Referenz
Beratungsleistungen nach dem Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie
Gewichtung: 6 %, 2 % je Referenz
Beratungsleistungen nach dem Leistungsbild Bauphysik
Gewichtung: 9 %, 3 % je Referenz
Beratungsleistungen nach dem Leistungsbild Geotechnik
Gewichtung: 6 %, 2 % je Referenz
Beratungsleistungen nach dem Leistungsbild planungsbegleitende Vermessung
Gewichtung: 9 %, 3 % je Referenz
Brandschutzplanung
Gewichtung: 9 %, 3 % je Referenz
Die Mehrfachnennung von Referenzprojekten ist möglich, ein Referenzprojekt kann als Referenz für mehrere Teilleistungen benannt werden.
Bewerbergemeinschaft/Einsatz von Nachunternehmern zur Eignungsleihe:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dem Einsatz von Nachunternehmern zur Eignungsleihe dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).