Planung, schlüsselfertiger Neubau, Gebäudemanagement sowie Bauzeitfinanzierung eines mehrgeschossigen Seminar-, Labor- und Bürogebäudes (ca. 4 100 qm NUF 1-6 DIN 277:2016) - Anteil von Laborflächen von ca. 30 % - für die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros des Rechenzentrums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf einem im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehenden Grundstück am Standort Ludewig-Meyn-Straße in Kiel mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells). Der Auftrag umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie die Bauzeitfinanzierung der Investitionen und Leistungen des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements. Die Endfinanzierung der Investitionen ist nicht umfasst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Universitätsgebäude
Referenznummer: ZB-G0-19-0314000-4121.7
Kurze Beschreibung:
Planung, schlüsselfertiger Neubau, Gebäudemanagement sowie Bauzeitfinanzierung eines mehrgeschossigen Seminar-, Labor- und Bürogebäudes (ca. 4 100 qm NUF 1-6 DIN 277:2016) - Anteil von Laborflächen von ca. 30 % - für die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros des Rechenzentrums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf einem im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehenden Grundstück am Standort Ludewig-Meyn-Straße in Kiel mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).
Der Auftrag umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie die Bauzeitfinanzierung der Investitionen und Leistungen des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements. Die Endfinanzierung der Investitionen ist nicht umfasst.
Planung, schlüsselfertiger Neubau, Gebäudemanagement sowie Bauzeitfinanzierung eines mehrgeschossigen Seminar-, Labor- und Bürogebäudes (ca. 4 100 qm NUF 1-6 DIN 277:2016) - Anteil von Laborflächen von ca. 30 % - für die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros des Rechenzentrums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf einem im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehenden Grundstück am Standort Ludewig-Meyn-Straße in Kiel mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).
Der Auftrag umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie die Bauzeitfinanzierung der Investitionen und Leistungen des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements. Die Endfinanzierung der Investitionen ist nicht umfasst.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Universitätsgebäude📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991479📞
Fax: +49 4315991465 📠
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de🌏
URL der Teilnahme: https://www.e-vergabe-sh.de🌏
Zu. II.2.7: Die Aussage bezieht sich auf eine erwartete Planungs- und Bauzeit von 30 Monaten und einen anschließenden Bewirtschaftungszeitraum von 25 Jahren. Dies unterliegt den Verhandlungen.
Zu II.1.5 und II.2.6: Geschätzter nominaler Wert inkl. Betrieb u. Instandsetzung für 25 Jahre. Geschätzte Kosten für Investition (Planung, Bau, Bauzeitfinanzierung) ca. 24,17 Mio. EUR netto.
Zu. II.2.7: Die Aussage bezieht sich auf eine erwartete Planungs- und Bauzeit von 30 Monaten und einen anschließenden Bewirtschaftungszeitraum von 25 Jahren. Dies unterliegt den Verhandlungen.
Zu II.1.5 und II.2.6: Geschätzter nominaler Wert inkl. Betrieb u. Instandsetzung für 25 Jahre. Geschätzte Kosten für Investition (Planung, Bau, Bauzeitfinanzierung) ca. 24,17 Mio. EUR netto.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, schlüsselfertiger Neubau, Gebäudemanagement sowie Bauzeitfinanzierung eines mehrgeschossigen Seminar-, Labor- und Bürogebäudes (ca. 4 100 qm NUF 1-6 DIN 277:2016) - Anteil von Laborflächen von ca. 30 % - für die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros des Rechenzentrums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf einem im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehenden Grundstück am Standort Ludewig-Meyn-Straße in Kiel mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).
Planung, schlüsselfertiger Neubau, Gebäudemanagement sowie Bauzeitfinanzierung eines mehrgeschossigen Seminar-, Labor- und Bürogebäudes (ca. 4 100 qm NUF 1-6 DIN 277:2016) - Anteil von Laborflächen von ca. 30 % - für die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros des Rechenzentrums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf einem im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehenden Grundstück am Standort Ludewig-Meyn-Straße in Kiel mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).
Der Auftrag umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie die Bauzeitfinanzierung der Investitionen und Leistungen des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements. Die Endfinanzierung der Investitionen ist nicht umfasst.
Geschätzter Gesamtwert: 41 933 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: S. oben II.1.4 und die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 41 933 000 EUR 💰
Dauer: 330 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag enthält optionale Positionen (Bedarfspositionen) betreffend die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial sowie Mehrkosten aufgrund von zusätzlichem Bodenabtrag, Hindernisfunden und dergleichen nach Maßgabe der näheren Regeln in den Vergabeunterlagen. Dem Auftraggeber steht außerdem das Recht zur ordentlichen Teilkündigung von Dienstleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements nach Ablauf von jeweils 5 Jahren der Betriebsphase zu. Über weitere Optionen kann verhandelt werden.
Der Auftrag enthält optionale Positionen (Bedarfspositionen) betreffend die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial sowie Mehrkosten aufgrund von zusätzlichem Bodenabtrag, Hindernisfunden und dergleichen nach Maßgabe der näheren Regeln in den Vergabeunterlagen. Dem Auftraggeber steht außerdem das Recht zur ordentlichen Teilkündigung von Dienstleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements nach Ablauf von jeweils 5 Jahren der Betriebsphase zu. Über weitere Optionen kann verhandelt werden.
Zusätzliche Informationen:
Zu. II.2.7: Die Aussage bezieht sich auf eine erwartete Planungs- und Bauzeit von 30 Monaten und einen anschließenden Bewirtschaftungszeitraum von 25 Jahren. Dies unterliegt den Verhandlungen.
Zu II.1.5 und II.2.6: Geschätzter nominaler Wert inkl. Betrieb u. Instandsetzung für 25 Jahre. Geschätzte Kosten für Investition (Planung, Bau, Bauzeitfinanzierung) ca. 24,17 Mio. EUR netto.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Leistungsbereiche, für welche das Kriterium/der Nachweis gilt, sind wie folgt angegeben: I (Initiierung/Strukturierung (auch der Bauzeitfinanzierung)/Lebenszyklusverantwortung), PO (Objektplanung), PT (Planung Technische Ausrüstung, inkl. Laborplanung), B (Bau – Generalbauunternehmen), TGM (Technisches Gebäudemanagement), IGM (Infrastrukturelles Gebäudemanagement).
Die Leistungsbereiche, für welche das Kriterium/der Nachweis gilt, sind wie folgt angegeben: I (Initiierung/Strukturierung (auch der Bauzeitfinanzierung)/Lebenszyklusverantwortung), PO (Objektplanung), PT (Planung Technische Ausrüstung, inkl. Laborplanung), B (Bau – Generalbauunternehmen), TGM (Technisches Gebäudemanagement), IGM (Infrastrukturelles Gebäudemanagement).
Bedingungen (I, B, PO, PT, TGM, IGM): EK-1: Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung. EK-2: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Eigenerklärungen und Nachweise für die Leistungsbereiche:
BA1 (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Unternehmensprofil, auf Anforderung auch Eintragungsnachweis
BA2 (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Präqualifikationsnachweis Bau oder folgende Eigenerklärungen (bzw., soweit so bezeichnet, Nachweise):
BA5: (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Beachtung Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) seit dessen Inkrafttreten.
Konkretisierende Beschreibungen und Einzelheiten zu den Bedingungen, Erklärungen und Nachweisen (III.1.1-III.1.3) sind in den öffentlich (Adresse oben I.3) bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A Allgemeine Regeln des Verfahrens, Abschnitt V, geregelt und zu beachten, ebenso die bereitgestellten Formblätter für den Teilnahmeantrag.
Konkretisierende Beschreibungen und Einzelheiten zu den Bedingungen, Erklärungen und Nachweisen (III.1.1-III.1.3) sind in den öffentlich (Adresse oben I.3) bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A Allgemeine Regeln des Verfahrens, Abschnitt V, geregelt und zu beachten, ebenso die bereitgestellten Formblätter für den Teilnahmeantrag.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL5 (I): Finanzierungsbereitschaftserklärung eines Kreditinstituts/sonst. Finanzierers betr. Bauzeitfinanzierung.
Konkretisierende Beschreibungen und Einzelheiten zu den Bedingungen, Erklärungen und Nachweisen sind in den öffentlich (Adresse oben I.3) bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A Allgemeine Regeln des Verfahrens, Abschnitt V, geregelt und zu beachten, ebenso die bereitgestellten Formblätter für den Teilnahmeantrag.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Konkretisierende Beschreibungen und Einzelheiten zu den Bedingungen, Erklärungen und Nachweisen sind in den öffentlich (Adresse oben I.3) bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A Allgemeine Regeln des Verfahrens, Abschnitt V, geregelt und zu beachten, ebenso die bereitgestellten Formblätter für den Teilnahmeantrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien EK-7 (I): Befähigung zur Durchführung von Lebenszyklusprojekten; EK-8 (B. PO, PT, TGM, IGM),: Berufliche Referenzen des Unternehmens; EK-9 (B. PO, PT, TGM, IGM): Personalstärke; EK-10 (I, B. PO, PT, TGM, IGM): Hinreichende Qualifikation der Projektleitung; EK-11 (TGM): IT-Ausstattung.
Eignungskriterien EK-7 (I): Befähigung zur Durchführung von Lebenszyklusprojekten; EK-8 (B. PO, PT, TGM, IGM),: Berufliche Referenzen des Unternehmens; EK-9 (B. PO, PT, TGM, IGM): Personalstärke; EK-10 (I, B. PO, PT, TGM, IGM): Hinreichende Qualifikation der Projektleitung; EK-11 (TGM): IT-Ausstattung.
Erklärungen (bzw., soweit so genannt, Nachweise):
TL1 (I): Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers/Initiators.
TL2: Referenzen (Zeitraum grundsätzlich 7 abgeschlossene Jahre, also Leistungsabschluss nicht vor 2012, soweit nicht unten anders genannt):
TL2.1 (PO): Neubau Hochschul-/Laborgebäude oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad mit anrechenbaren Kosten mind. 10 000 000 EUR brutto (KG 300-500DIN 276:2018)).
TL2.2 (PO): Planungsleistungen im Bereich „Green Building“ für zertifiziertes Gebäude nach anerkanntem Standard.
TL2.3 (PT): Planungsleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung inkl. Laborplanung für Neubau Laborgebäude oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (LPh 2-5) mit anrechenbaren Kosten mind 3 000 000 Euro brutto (KG 400 DIN 276:2018)
TL2.4 (B): Bauleistung schlüsselfertiger Neubau Hochschul-/Laborgebäude oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad mit Projektvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276: 2018) von mindestens 15 000 000 EUR brutto.
TL2.5 (B): Bauleistung für ÖPP-Projekt (Lebenszyklusmodell eines öffentlichen Auftraggebers) im Hochbau mit Projektvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276: 2018) ab 10 000 000 EUR brutto.
TL2.6 (TGM): Technisches Gebäudemanagement inklusive der Instandhaltung der Gebäudesubstanz und technischer Ausrüstung für Hochschul-/Laborgebäude oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad mit mindestens 2 000 qm BGF (nach DIN 277: 2016) bewirtschafteter Gebäudefläche und Laufzeit von mind. 3 Jahren.
TL2.6 (TGM): Technisches Gebäudemanagement inklusive der Instandhaltung der Gebäudesubstanz und technischer Ausrüstung für Hochschul-/Laborgebäude oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad mit mindestens 2 000 qm BGF (nach DIN 277: 2016) bewirtschafteter Gebäudefläche und Laufzeit von mind. 3 Jahren.
TL2.7 (IGM): Infrastrukturelles Gebäudemanagement für Objekte der in TL2.6 genannten Art und Größe und Laufzeit.
TL2.8 (TGM): Technisches Gebäudemanagement für einen Hochbau im Rahmen eines Lebenszyklusmodells oder vergleichbar umfassender GM-Vertrag für öffentlichen Auftraggeber je mit Laufzeit von mind. 10 Jahren und insgesamt mindestens 2 000 qm BGF (DIN 277: 2016) bewirtschafteter Gebäudefläche.
TL2.8 (TGM): Technisches Gebäudemanagement für einen Hochbau im Rahmen eines Lebenszyklusmodells oder vergleichbar umfassender GM-Vertrag für öffentlichen Auftraggeber je mit Laufzeit von mind. 10 Jahren und insgesamt mindestens 2 000 qm BGF (DIN 277: 2016) bewirtschafteter Gebäudefläche.
TL6 (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Eignungsleihe/Verfügbarkeitsnachweise. Angaben zur Berufung auf Leistungsfähigkeit Dritter, dann mit Eignungsnachweisen und Verfügbarkeitsnachweisen Dritter.
Konkretisierende Beschreibungen und Einzelheiten zu den Bedingungen, Erklärungen und Nachweisen sind in den öffentlich (Adresse oben I.3) bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A Allgemeine Regeln des Verfahrens, Abschnitt V, geregelt und zu beachten, ebenso die bereitgestellten Formblätter für den Teilnahmeantrag.
Konkretisierende Beschreibungen und Einzelheiten zu den Bedingungen, Erklärungen und Nachweisen sind in den öffentlich (Adresse oben I.3) bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A Allgemeine Regeln des Verfahrens, Abschnitt V, geregelt und zu beachten, ebenso die bereitgestellten Formblätter für den Teilnahmeantrag.
Mindeststandards:
TL2.1 (PO): Eine Referenz im Referenzzeitraum (Leistungsabschluss nicht vor 2012).
TL2.3 (PT): Eine Referenz im Referenzzeitraum (Leistungsabschluss nicht vor 2012).
TL2.4 (B): Eine Referenz im Referenzzeitraum (Fertigstellung nicht vor 2012).
TL2.6 (TGM): Eine Referenz im Zeitraum von 5 Jahren (ab 2014).
TL2.7 (IGM): Eine Referenz im Zeitraum von 5 Jahren (ab 2014).
TL4 (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Projektleiter/-in bzw. Objektleiter/-in muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns (9,99 EUR/h) nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG), Einräumung der im TTG vorgesehenen Rechte (Vertragsstrafe, Kündigungsrechte, Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden). Verpflichtungserklärungen nach dem TTG sind mit dem Angebot einzureichen (also noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, nicht zu verwechseln mit der Eigenerklärung III.1.1 BA5, die schon mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist!).
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns (9,99 EUR/h) nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG), Einräumung der im TTG vorgesehenen Rechte (Vertragsstrafe, Kündigungsrechte, Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden). Verpflichtungserklärungen nach dem TTG sind mit dem Angebot einzureichen (also noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, nicht zu verwechseln mit der Eigenerklärung III.1.1 BA5, die schon mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist!).
Bei Unteraufträgen: Berücksichtigung mittelständischer Interessen und Losvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 4 GWB).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sind mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, behält sich der Auftraggeber eine Begrenzung der Zahl der Bewerber vor, ein Anspruch auf die Begrenzung des Bewerberfeldes oder dessen maximale Größe besteht jedoch nicht. Eine strikte Höchstzahl wird nicht bereits jetzt festgelegt, sondern in Abhängigkeit von den Angaben in den Bewerbungen und deren Bewertung nach den Auswahlkriterien.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sind mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, behält sich der Auftraggeber eine Begrenzung der Zahl der Bewerber vor, ein Anspruch auf die Begrenzung des Bewerberfeldes oder dessen maximale Größe besteht jedoch nicht. Eine strikte Höchstzahl wird nicht bereits jetzt festgelegt, sondern in Abhängigkeit von den Angaben in den Bewerbungen und deren Bewertung nach den Auswahlkriterien.
Diese lauten kurz gefasst wie folgt (Aufschlüsselung der Abkürzungen zu Leistungsbereichen, Eignungskriterien und Nachweisen vgl unten Abschnitt III.1. Prozentzahlen bezeichnen Gesamtgewichtung der Leistungsbereiche, Ziffern in Klammern bezeichnen, Gewichtung der Kriterien innerhalb des Bereichs).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Diese lauten kurz gefasst wie folgt (Aufschlüsselung der Abkürzungen zu Leistungsbereichen, Eignungskriterien und Nachweisen vgl unten Abschnitt III.1. Prozentzahlen bezeichnen Gesamtgewichtung der Leistungsbereiche, Ziffern in Klammern bezeichnen, Gewichtung der Kriterien innerhalb des Bereichs).
Nähere Erläuterungen und Konkretisierungen zu Bewertungsmethodik sind den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. dort Vergabeunterlagen Teil A, Allgemeine Regeln des Verfahrens, Abschnitt V.5. b)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-06-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 2 VgV, § 3 EU Nr. 3 VOB/A 2016, § 3a EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 2016 geführt.
Es sind zunächst innerhalb der oben IV.2.2. angegebenen Frist Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise zu stellen (also noch keine Angebote einzureichen), und zwar elektronisch über die e-Vergabe-Plattform.
Hierfür zu verwendende Formblätter sind unter der oben I.3 genannten URL als Bestandteil der Vergabeunterlagen verfügbar.
Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl.IV.2.3).
Zu I.3: Die Vergabeunterlagen stehen vollständig, uneingeschränkt und unentgeltlich unter der dort genannten URL zur Verfügung. Die Nr. des Verfahrens lautet: ZB-G0-19-0314000-4121.7
Die Vergabeunterlagen (insbes. Teil A, Allgemeine Regeln des Verfahrens) enthalten wichtige Informationen schon für den Teilnahmewettbewerb und sind für den Teilnahmeantrag zu beachten.
Da der Auftraggeber eine sichere elektronische Kommunikation gewährleisten muss, verwendet er dafür die e-Vergabe-Plattform (s. oben I.3), die eine Registrierung voraussetzt. Das Verfahren ist in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen beschrieben (Teil A, Allgemeine Regeln des Verfahrens, Abschnitt IV.1 Der Auftraggeber behält sich vor, einfache E-Mails unberücksichtigt zu lassen.
Da der Auftraggeber eine sichere elektronische Kommunikation gewährleisten muss, verwendet er dafür die e-Vergabe-Plattform (s. oben I.3), die eine Registrierung voraussetzt. Das Verfahren ist in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen beschrieben (Teil A, Allgemeine Regeln des Verfahrens, Abschnitt IV.1 Der Auftraggeber behält sich vor, einfache E-Mails unberücksichtigt zu lassen.
Antworten auf für den Teilnahmewettbewerb relevante Fragen werden unter der zu I.3 genannten URL bereitgestellt.
Eine Kostenerstattung wird nur den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerbern gewährt, die ordnungsgemäße Angebote abgeben, aber keinen Zuschlag erhalten (Bedingungen und Einzelheiten in den Vergabeunterlagen, Teil A, Abschnitt IV.15). Erstangebot: 90 000 EUR brutto, Endgültiges Angebot: 30 000 EUR brutto. Weitergehende Ansprüche von teilnehmenden Unternehmen auf Vergütung oder Kostenersatz aus der Verfahrensteilnahme sind ausgeschlossen.
Eine Kostenerstattung wird nur den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerbern gewährt, die ordnungsgemäße Angebote abgeben, aber keinen Zuschlag erhalten (Bedingungen und Einzelheiten in den Vergabeunterlagen, Teil A, Abschnitt IV.15). Erstangebot: 90 000 EUR brutto, Endgültiges Angebot: 30 000 EUR brutto. Weitergehende Ansprüche von teilnehmenden Unternehmen auf Vergütung oder Kostenersatz aus der Verfahrensteilnahme sind ausgeschlossen.
Bieter haben mit der Angebotsabgabe (nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Eine Nichteinreichung führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss.
Bieter haben mit der Angebotsabgabe (nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Eine Nichteinreichung führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss.
Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge oder den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) entsprechend § 17 EU VOB/A 2016 vorbehalten.
Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge oder den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) entsprechend § 17 EU VOB/A 2016 vorbehalten.
Der Auftraggeber kann den Zuschlag für das Lebenszyklusmodell nicht erteilen, wenn sich nach Auswertung der abschließenden Angebote eine konventionelle Beschaffungsvariante nach Maßgabe ordnungsgemäß fortgeschriebener Kostenschätzung als wirtschaftlicher erweist. Dies wird im Rahmen einer gesonderten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft. Nach Maßgabe einer Abwägung zwischen Transparenz- und Wettbewerbsgrundsatz würde der Auftraggeber den ansonsten für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern vor einer Aufhebung aus diesem Grund den Vergleichsmaßstab offen legen.
Der Auftraggeber kann den Zuschlag für das Lebenszyklusmodell nicht erteilen, wenn sich nach Auswertung der abschließenden Angebote eine konventionelle Beschaffungsvariante nach Maßgabe ordnungsgemäß fortgeschriebener Kostenschätzung als wirtschaftlicher erweist. Dies wird im Rahmen einer gesonderten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft. Nach Maßgabe einer Abwägung zwischen Transparenz- und Wettbewerbsgrundsatz würde der Auftraggeber den ansonsten für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern vor einer Aufhebung aus diesem Grund den Vergleichsmaßstab offen legen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24015
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319883640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2019/S 058-132955 (2019-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, schlüsselfertiger Neubau, Gebäudemanagement sowie Bauzeitfinanzierung eines mehrgeschossigen Seminar-, Labor- und Bürogebäudes (ca. 4 100 qm NUF 1-6 DIN 277:2016) – Anteil von Laborflächen von ca. 30 % – für die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros des Rechenzentrums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf einem im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehenden Grundstück am Standort Ludewig-Meyn-Straße in Kiel mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).
Der Auftrag umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie die Bauzeitfinanzierung der Investitionen und Leistungen des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements. Die Endfinanzierung der Investitionen ist nicht umfasst.
Planung, schlüsselfertiger Neubau, Gebäudemanagement sowie Bauzeitfinanzierung eines mehrgeschossigen Seminar-, Labor- und Bürogebäudes (ca. 4 100 qm NUF 1-6 DIN 277:2016) – Anteil von Laborflächen von ca. 30 % – für die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros des Rechenzentrums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf einem im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehenden Grundstück am Standort Ludewig-Meyn-Straße in Kiel mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).
Der Auftrag umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie die Bauzeitfinanzierung der Investitionen und Leistungen des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements. Die Endfinanzierung der Investitionen ist nicht umfasst.
Gesamtwert des Auftrags: 57 450 037 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Kontakt
Telefon: +49 431 / 599-1479📞
Fax: +49 431 / 599-1465 📠
Planung, schlüsselfertiger Neubau, Gebäudemanagement sowie Bauzeitfinanzierung eines mehrgeschossigen Seminar-, Labor- und Bürogebäudes (ca. 4 100 qm NUF 1-6 DIN 277:2016) – Anteil von Laborflächen von ca. 30 % – für die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros des Rechenzentrums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf einem im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehenden Grundstück am Standort Ludewig-Meyn-Straße in Kiel mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).
Planung, schlüsselfertiger Neubau, Gebäudemanagement sowie Bauzeitfinanzierung eines mehrgeschossigen Seminar-, Labor- und Bürogebäudes (ca. 4 100 qm NUF 1-6 DIN 277:2016) – Anteil von Laborflächen von ca. 30 % – für die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros des Rechenzentrums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf einem im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehenden Grundstück am Standort Ludewig-Meyn-Straße in Kiel mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Planungs- und Bauleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Gebäudemanagementleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Barwert der Zahlungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-29 📅
Name: VINCI Facilities Solutions GmbH
Postanschrift: August-Borsig-Straße 6
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68199
Land: Deutschland 🇩🇪 Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 57 450 037 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: n.n.
Postort: n.n.
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Küterstraße 30
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431599-1479📞
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2021/S 133-352674 (2021-07-08)