Der Landkreis Dachau plant den Neubau einer Katastrophenschutzhalle für Maschinen und Geräte, die momentan an verschiedenen Orten im Landkreis gelagert werden. Der Neubau umfasst zugleich einen angrenzenden Verwaltungsbau sowie eine Kalthalle. Der Verwaltungsbau soll über Büros für die Kreisbrandinspektion und eine Kreiseinsatzzentrale verfügen, welche nur teilweise (und im Bedarfsfall) mit Personal besetzt werden sollen. Die Katastrophenschutzhalle soll der schnelleren und koordinierten Reaktion von Rettungskräften bei überregionalen Notsituationen dienen. Der Neubau soll auf einem im Eigentum des Landkreises Dachau stehenden Grundstück in Hebertshausen entstehen. Die zu realisierende Brutto-Grundfläche (BGF) beträgt ca. 2 400 m (davon 750 m Verwaltungsbau, 1 250 m Halle und 400 m Kalthalle), der Brutto-Rauminhalt ca. 15 000 m (davon 3 000 m Verwaltungsbau, 10 000 m Halle und 2 000 m Kalthalle).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Lagerhallen
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Dachau plant den Neubau einer Katastrophenschutzhalle für Maschinen und Geräte, die momentan an verschiedenen Orten im Landkreis gelagert werden. Der Neubau umfasst zugleich einen angrenzenden Verwaltungsbau sowie eine Kalthalle. Der Verwaltungsbau soll über Büros für die Kreisbrandinspektion und eine Kreiseinsatzzentrale verfügen, welche nur teilweise (und im Bedarfsfall) mit Personal besetzt werden sollen. Die Katastrophenschutzhalle soll der schnelleren und koordinierten Reaktion von Rettungskräften bei überregionalen Notsituationen dienen. Der Neubau soll auf einem im Eigentum des Landkreises Dachau stehenden Grundstück in Hebertshausen entstehen. Die zu realisierende Brutto-Grundfläche (BGF) beträgt ca. 2 400 m
Der Landkreis Dachau plant den Neubau einer Katastrophenschutzhalle für Maschinen und Geräte, die momentan an verschiedenen Orten im Landkreis gelagert werden. Der Neubau umfasst zugleich einen angrenzenden Verwaltungsbau sowie eine Kalthalle. Der Verwaltungsbau soll über Büros für die Kreisbrandinspektion und eine Kreiseinsatzzentrale verfügen, welche nur teilweise (und im Bedarfsfall) mit Personal besetzt werden sollen. Die Katastrophenschutzhalle soll der schnelleren und koordinierten Reaktion von Rettungskräften bei überregionalen Notsituationen dienen. Der Neubau soll auf einem im Eigentum des Landkreises Dachau stehenden Grundstück in Hebertshausen entstehen. Die zu realisierende Brutto-Grundfläche (BGF) beträgt ca. 2 400 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Lagerhallen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dachau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Projekt wird als ÖPP-Modell ausgeschrieben. Das bedeutet, dass die Aufgabenstellung die auf den Vergabeunterlagen aufbauende vollständige Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Katastrophenschutzhalle durch den Auftragnehmer auf dem zur Verfügung gestellten Grundstück beinhaltet. Der Auftragnehmer soll ferner für einen Zeitraum von 20 Jahren für das technische Gebäudemanagement und untergeordnete Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements verantwortlich sein. Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Das bedeutet, dass zunächst im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs geeignete Unternehmen ausgewählt werden, die zur Erarbeitung von Angeboten aufgefordert werden, über welche sodann verhandelt wird. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden interessierte Unternehmen ihre Eignung unter anderem durch Referenzprojekte sowie Angaben zu Umsätzen und Mitarbeitern in den Aufgabenbereichen Objektplanung, Bauen und Gebäudebetrieb zu belegen haben. Interessierte Bewerber können sich zum Nachweis ihrer Eignung dabei auf eigene Referenzen, Umsätze oder Mitarbeiter oder auf Referenzen, Umsätze oder Mitarbeiter anderer Unternehmen (Nachunternehmen) berufen, soweit diese Unternehmen durch vorgegebene Erklärungen bestätigen, dass sie dem Bewerber für das Projekt des Landkreises Dachau zur Verfügung stehen (Eignungsleihe). Von den Bewerbern wird darüber hinaus eine grundsätzliche Finanzierungsbereitschaftserklärung (für die Bauzeitfinanzierung) eines Kreditinstituts oder einer Sparkasse gefordert (letter of intent). Daneben werden Versicherungsnachweise verlangt.
Das Projekt wird als ÖPP-Modell ausgeschrieben. Das bedeutet, dass die Aufgabenstellung die auf den Vergabeunterlagen aufbauende vollständige Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Katastrophenschutzhalle durch den Auftragnehmer auf dem zur Verfügung gestellten Grundstück beinhaltet. Der Auftragnehmer soll ferner für einen Zeitraum von 20 Jahren für das technische Gebäudemanagement und untergeordnete Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements verantwortlich sein. Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Das bedeutet, dass zunächst im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs geeignete Unternehmen ausgewählt werden, die zur Erarbeitung von Angeboten aufgefordert werden, über welche sodann verhandelt wird. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden interessierte Unternehmen ihre Eignung unter anderem durch Referenzprojekte sowie Angaben zu Umsätzen und Mitarbeitern in den Aufgabenbereichen Objektplanung, Bauen und Gebäudebetrieb zu belegen haben. Interessierte Bewerber können sich zum Nachweis ihrer Eignung dabei auf eigene Referenzen, Umsätze oder Mitarbeiter oder auf Referenzen, Umsätze oder Mitarbeiter anderer Unternehmen (Nachunternehmen) berufen, soweit diese Unternehmen durch vorgegebene Erklärungen bestätigen, dass sie dem Bewerber für das Projekt des Landkreises Dachau zur Verfügung stehen (Eignungsleihe). Von den Bewerbern wird darüber hinaus eine grundsätzliche Finanzierungsbereitschaftserklärung (für die Bauzeitfinanzierung) eines Kreditinstituts oder einer Sparkasse gefordert (letter of intent). Daneben werden Versicherungsnachweise verlangt.
Dauer: 264 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hebertshausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis einer Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 2 BayBO (z. B. durch Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Eintragung in einer von einer Ingenieurkammer geführten Liste als bauvorlageberechtigter Ingenieur).
1) Nachweis einer Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 2 BayBO (z. B. durch Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Eintragung in einer von einer Ingenieurkammer geführten Liste als bauvorlageberechtigter Ingenieur).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Umsatz Objektplanung – Gebäude aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (4,2 % an der Gesamtwertung);
2) Umsatz Bauen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (4,2 % an der Gesamtwertung) 3. Umsatz Gebäudemanagement aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2,4 % an der Gesamtwertung).
Mindeststandards:
1) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Planungsunternehmen über mind. 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 300 000 EUR für Vermögensschäden oder unwiderrufliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfalle der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird;
1) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Planungsunternehmen über mind. 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 300 000 EUR für Vermögensschäden oder unwiderrufliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfalle der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird;
2) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Bauunternehmen über mind. 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 300 000 EUR für Vermögensschäden oder unwiderrufliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfalle der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird;
2) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Bauunternehmen über mind. 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 300 000 EUR für Vermögensschäden oder unwiderrufliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfalle der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird;
3) Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder einer Sparkasse über die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme unter Nennung der zu erwartenden Gesamtkosten der Maßnahme von mindestens 3 Mio. EUR brutto (ein Wechsel der finanzierenden Bank ist bis zum Vertragsschluss möglich, sofern die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anforderungen erfüllt werden). Die Erklärung ist auch im Falle einer vorgesehenen Finanzierung aus Eigenmitteln des Bewerbers zwingend beizubringen.
3) Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder einer Sparkasse über die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme unter Nennung der zu erwartenden Gesamtkosten der Maßnahme von mindestens 3 Mio. EUR brutto (ein Wechsel der finanzierenden Bank ist bis zum Vertragsschluss möglich, sofern die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anforderungen erfüllt werden). Die Erklärung ist auch im Falle einer vorgesehenen Finanzierung aus Eigenmitteln des Bewerbers zwingend beizubringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Unternehmensreferenzen Gesamt-Projektleitung für Lebenszyklusprojekt (Zusammenfassung von Planung, Bau und Teilen des Gebäudebetriebs) mit Projektvolumen (KG 200-700 nach DIN 276) mind. 3 Mio. EUR brutto und Datum der Bauabnahme im Zeitraum vom 1.1.2014 bis heute (10 % an der Gesamtwertung);
1) Unternehmensreferenzen Gesamt-Projektleitung für Lebenszyklusprojekt (Zusammenfassung von Planung, Bau und Teilen des Gebäudebetriebs) mit Projektvolumen (KG 200-700 nach DIN 276) mind. 3 Mio. EUR brutto und Datum der Bauabnahme im Zeitraum vom 1.1.2014 bis heute (10 % an der Gesamtwertung);
2) Unternehmensreferenzen Objektplanung – Gebäude für Neubauprojekt mit Bauwerkskosten (KG 300-400 nach DIN 276) mind. 2 Mio. EUR brutto, Leistungserbringung mindestens der LPH 2-5 nach HOAI und Abschluss der LPH 4 nach HOAI im Zeitraum vom 1.1.2014 bis heute (24,50 % an der Gesamtwertung) 3) Technische Fachkräfte (Dipl.-Ing. (FH, Uni) od. M.Sc./M.Eng. Architektur, Städtebau oder vergleichbar), einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre im Mittel, Vollzeitäquivalent (VZÄ) (6,30 % an der Gesamtwertung);
2) Unternehmensreferenzen Objektplanung – Gebäude für Neubauprojekt mit Bauwerkskosten (KG 300-400 nach DIN 276) mind. 2 Mio. EUR brutto, Leistungserbringung mindestens der LPH 2-5 nach HOAI und Abschluss der LPH 4 nach HOAI im Zeitraum vom 1.1.2014 bis heute (24,50 % an der Gesamtwertung) 3) Technische Fachkräfte (Dipl.-Ing. (FH, Uni) od. M.Sc./M.Eng. Architektur, Städtebau oder vergleichbar), einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre im Mittel, Vollzeitäquivalent (VZÄ) (6,30 % an der Gesamtwertung);
4) Unternehmensreferenzen Bauen für Neubauprojekt mit Auftragsvolumen von mind. 2 Mio. EUR brutto und Abnahme der Bauleistung im Zeitraum vom 1.1.2014 bis heute (24,50 % an der Gesamtwertung);
5) Technische Fachkräfte (Dipl.-Ing. (FH, Uni) od. M.Sc./M.Eng. Architektur, Bauingenieurwesen oder gleichwertig sowie Bachelor, Techniker und gewerbliche MA) einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre im Mittel, Vollzeitäquivalent (VZÄ) (6,30 % an der Gesamtwertung);
5) Technische Fachkräfte (Dipl.-Ing. (FH, Uni) od. M.Sc./M.Eng. Architektur, Bauingenieurwesen oder gleichwertig sowie Bachelor, Techniker und gewerbliche MA) einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre im Mittel, Vollzeitäquivalent (VZÄ) (6,30 % an der Gesamtwertung);
6) Unternehmensreferenzen Gebäudebetrieb für mind. 500 m
7) Technische Fachkräfte (Dipl.-Ing. (FH, Uni) od. M.Sc./M.Eng. Bauingenieur, Versorgungstechnik oder vergleichbar sowie sonstige MA (z. B. Techniker od. Meister) die aufgrund Erfahrung und Qualifikation mit Führungsaufgaben betraut sind), einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre im Mittel, Vollzeitäquivalent (VZÄ) (3,60 % an der Gesamtwertung).
7) Technische Fachkräfte (Dipl.-Ing. (FH, Uni) od. M.Sc./M.Eng. Bauingenieur, Versorgungstechnik oder vergleichbar sowie sonstige MA (z. B. Techniker od. Meister) die aufgrund Erfahrung und Qualifikation mit Führungsaufgaben betraut sind), einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre im Mittel, Vollzeitäquivalent (VZÄ) (3,60 % an der Gesamtwertung).
Mindeststandards:
1) Unternehmensreferenz Objektplanung - Gebäude für Neubau mit Hallenbau oder hallenbauähnlichen Gebäuden über eine Spannweite von mind. 10,0 m, Leistungserbringung mindestens der LPH 2-5 nach HOAI und Abschluss der LPH 4 nach HOAI im Zeitraum vom 1.1.2014 bis heute;
1) Unternehmensreferenz Objektplanung - Gebäude für Neubau mit Hallenbau oder hallenbauähnlichen Gebäuden über eine Spannweite von mind. 10,0 m, Leistungserbringung mindestens der LPH 2-5 nach HOAI und Abschluss der LPH 4 nach HOAI im Zeitraum vom 1.1.2014 bis heute;
2) Unternehmensreferenz Bauen für Neubauprojekt, Auftragsvolumen von mind. 2 Mio. EUR brutto als Generalunternehmer, Totalunternehmer, ÖPP-Partner oder als Auftragnehmer im Schlüsselfertigbau und Abnahme der Bauleistung im Zeitraum vom 1.1.2014 bis heute.
2) Unternehmensreferenz Bauen für Neubauprojekt, Auftragsvolumen von mind. 2 Mio. EUR brutto als Generalunternehmer, Totalunternehmer, ÖPP-Partner oder als Auftragnehmer im Schlüsselfertigbau und Abnahme der Bauleistung im Zeitraum vom 1.1.2014 bis heute.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen i. S. d. § 6e EU VOB/A;
2) Abschluss des zu verhandelnden Projektvertrages;
3) Zustimmung zur förmlichen Verpflichtung/förmliche Verpflichtung gem. § 1 Verpflichtungsgesetz.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Mindestanforderung: Nachweis einer Bauvorlageberechtigung, vgl. III.1.1);
2) Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Planungsunternehmen oder Erklärung des Versicherers zu Versicherungsschutz im Auftragsfalle, vgl. III.1.2);
3) Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Bauunternehmen oder Erklärung des Versicherers zu Versicherungsschutz im Auftragsfalle, vgl. III.1.2.);
4) Mindestanforderung: Vorlage einer Finanzierungsbereitschaftserklärung, vgl. III.1.2);
6) Mindestanforderung: als Mindeststandard geforderte Unternehmensreferenz Bauen für Neubauprojekte, vgl. III.1.3);
7) Punkte für Erfüllung Eignungskriterien nach III.1.2) und III.1.3).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 115-281256 (2019-06-13)
Ergänzende Angaben (2019-07-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 383 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-28 📅
Name: Rudolf Hörmann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rudolf-Hörmann-Str. 1
Postort: Buchloe
Postleitzahl: 86807
Land: Deutschland 🇩🇪 Ostallgäu
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5 383 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.