Optische Pinzette

Technische Universität München

Lieferung einer Optischen Pinzette mit der Möglichkeit zu korrelativen Kraft-Fluoreszenzmessungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-08 Auftragsbekanntmachung
2019-08-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Optische Mikroskope
Referenznummer: 002/2019
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer Optischen Pinzette mit der Möglichkeit zu korrelativen Kraft-Fluoreszenzmessungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Optische Mikroskope 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität München
Postanschrift: Arcisstraße 21
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.tum.de 🌏
E-Mail: vergabeberatung@zv.tum.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0Y1VC/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0Y1VC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 131-321411
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0Y1VC

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu beschaffende optische Pinzette soll folgende technische Eigenschaften haben:
— 2 unabhängig orthogonal-polarisierte Laserfoki zum Fangen zweier Mikrometer-Kugeln,
— Gleichzeitige Detektion der auf die Kugeln wirkende Kräfte,
— Parallele Positionierung beider Laserfoki in z-Richtung,
— Kraftauflösung im sub-pN Bereich (<0.1 pN, bei 100 Hz) mit Kräften zwischen 0 und mindestens 1 000 pN (bei 4.5 μm großen Kugeln),
— Gleichzeitige Abstandsbestimmung der beiden Kugeln mit einer Kamera,
— Ortsauflösung für die Bewegung der Laserfoki im sub-Nanometerbereich (< 0.1 nm) und einer Genauigkeit bei Wiederholung von mindestens 0.5 nm,
— nachgewiesene Kraftstabilität besser als 0.2 pN für mindestens 2 Minuten (besonders wichtig für langsame kinetische Prozesse in Biomolekülen),
— Eingebaute, wiederverwendbare monolithische Mikrofluidikzelle aus Glas mit bis zu fünf Kanälen die per Computer gesteuert werden können und deren Kanäle passiv über Druckunterschiede getrieben werden,
— Upgradeoption auf gleichzeitige 4 Laserfokipositionen,
— Detektion des Fluoreszenzsignals mit single photon avalanche diodes (SPADs), je eine pro Farbkanal mit der Möglichkeit einzelne Photonen mit zeitlicher Auflösung im Nanosekunden-Bereich zu erfassen,
— Möglichst hohe Genauigkeit bei der Positionierung des Anregungslasers (1 nm oder besser),
— die Möglichkeit, in Echtzeit Kymographen.
Dauer: 5 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Horizon 2020, Grant Agreement 810104, PoInt, ERC-2018-SyG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität München
Lehrstuhl für Biophysik E22 James-Franck-Str. 1
85748 Garching

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Eigenerklärungen und Dokumente sind mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigk. rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen d. Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen d. Bereitstellung o. Sammlung fin. Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils a. in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internat. Bestechung (Bestechung ausl. Abgeordneter im Zusammenhang mit internat. Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
— Eigenerkl., dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB),
— Eigenerkl. (gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB), dass,
— weder das Unt. des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öff. Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpfl. verst. hat,
— das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmen kein Insolvenzverf. oder ein vergleichbares Verf. beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unt. zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität d. Unternehmens infrage gestellt wird,
— weder das Unt. noch eine Person, deren Verhalten dem Unt. zuzurechnen ist, Vereinb. mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausf. eines früheren öff. Auftrags o. Konzessionsvertrags erheblich oder fortd. mangelh. erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichb. Rechtsf. geführt hat,
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— Eigenerkl. ü. Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer Berufsgen. oder einer vergleichbaren Berufsver. d. Herkunftsl. d. Bieters,
— Eigenerkl. ü. d. Eintr. i. d. Berufs- o. Handelsregister. o. e. vergl. Reg. d. Herkunftsst. d. Bieters. E. Kopie d Handelsregisterausz. ist d. Angegotsunterlagen beizulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro netto jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärungen über mindestens 2 vergleichbare (Lieferung von vergleichbaren mikroskopischen Geräten) Referenzen des Bieters aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Lehrstuhl für Biophysik E22
Internetadresse: www.tum.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0Y1VC/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 131-321411 (2019-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 433 426 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Arcisstrasse 21

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 168-410634
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 131-321411
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0DDPX

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Zwei unabhängig orthogonal-polarisierte Laserfoki zum Fangen zweier Mikrometer-Kugeln,
— Kraftauflösung im sub-pN Bereich (<0.1 pN, bei 100 Hz) mit Kräften zwischen 0 und mindestens 1000 pN (bei 4.5 μm großen Kugeln),
— Die Möglichkeit, in Echtzeit Kymographen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lehrstuhl für Biophysik E22
James-Franck-Str. 1

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-09 📅
Name: Lumicks B.V.
Postort: Amsterdam
Land: Niederlande 🇳🇱
Groot-Amsterdam 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 433 426 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 168-410634 (2019-08-28)