Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Fertigarzneimittel zur oralen Anwendung bei der Behandlung von onkologischen Erkrankungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Orale Zytostatika
2019-11-14-MEH-SAW
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Fertigarzneimittel zur oralen Anwendung bei der Behandlung von...”
Kurze Beschreibung
Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Fertigarzneimittel zur oralen Anwendung bei der Behandlung von onkologischen Erkrankungen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Titel
Los-Identifikationsnummer: Gebietslos 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“— Wirkstoff: Sorafenib,
— Wirkstärke: 200 mg,
— ATC: L01XE05,
— Packungsgröße: N3 (112 Stück),
— Darreichungsform: Filmtabletten.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen über jeweils 6 Monate
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse und AOK Bremen/Bremerhaven
Titel
Los-Identifikationsnummer: Gebietslos 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Wirkstoff: Sorafenib,
— Wirkstärke: 200 mg,
— ATC: L01XE05,
— Packungsgröße: N3 (112 Stück),
— Darreichung: Filmtabletten.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Titel
Los-Identifikationsnummer: Gebietslos 3
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen über jeweils 6 Monate.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Titel
Los-Identifikationsnummer: Gebietslos 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland — Die Gesundheitskasse
Titel
Los-Identifikationsnummer: Gebietslos 5
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Titel
Los-Identifikationsnummer: Gebietslos 6
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Titel
Los-Identifikationsnummer: Gebietslos 7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt;
a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich ist folgende Unterlage für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
Gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich ist folgende Unterlage je Nachunternehmer einzureichen:
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis* einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis* einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit angemessenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sind die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung nicht angemessen, kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern wird und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen wird.
a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen;(b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung zu Produktions- und Lieferkapazitäten;
2) Eigenerklärung zur Bereitstellung der Arzneimittel im Zeitpunkt des Vertragsbeginns und während...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung zu Produktions- und Lieferkapazitäten;
2) Eigenerklärung zur Bereitstellung der Arzneimittel im Zeitpunkt des Vertragsbeginns und während der Vertragslaufzeit.
Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Hinweis für Eignungsleihe/Nachunternehmereinsatz: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Produktions-/Lieferkapazität der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), vgl. § 47 Abs. 1 VgV. In diesem Fall hat er nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er einen der Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen entsprechenden Nachweis hinsichtlich seines Zugriffs auf die Fremdkapazitäten vorlegt. Der Nachweis kann bereits mit Angebotsabgabe eingereicht werden, muss spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Für den Fall der Eignungsleihe/des Nachunternehmereinsatzes sind vom Bieter entsprechende Angaben in Anlage 6 vorzunehmen. Der Nachweis hinsichtlich seines Zugriffs auf die Fremdkapazitäten kann gemäß Anlage 7 bzw. 7a geführt werden. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten im Fall der Eignungsleihe/des Nachunternehmereinsatzes wird die Bewerbungsbedingungen verwiesen. Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bewerber benannten Drittunternehmen können bereits mit
Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-17
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-17
09:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD5S4
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“.
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Quelle: OJS 2019/S 223-546312 (2019-11-14)