Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentgelt, Sozialversicherungsbeiträgen,
Eigenerklärung zur Eignung – EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden,
Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (FFV),
Unteraufträge, Eignungsleihe,
Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen
Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Verknüpfung/Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Angaben über technische Leitung
Berufliche Qualifikation der tatsächlichen
Leistungserbringern/ Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung) wenn möglich
Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung)
Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr.
Nachweis Tresor-Zertifizierung Sicherheitsklasse P3 nach VdS Prüfrichtlinie 3546 oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung Tresor
Nachweis Zertifizierung nach EN60068-2-52 oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung
Nachweis Zertifizierung nach IEC 62262 (früher EN50102) oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung
Detaillierte Angaben zu Schutzmaßnahmen PSA
Detaillierte Angaben zum angebotenen PSA
Muster Abrechnungsbeleg zum Kassettenwechsel
Musterparkschein Ticket
Detaillierte Angaben zu Schutzmaßnahmen PSA Angaben zu den verwendeten Akkus
Angaben zur Leistungsaufnahme Solar
Aufgrund besonderer Gegebenheiten sind Änderungen während der Vertragslaufzeit möglich. Dies kann eine Auftragsänderung in Höhe von nicht mehr als 20 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz:
Gemäß § 4 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz können die Vergabestellen von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer –und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die Frist für rechtzeitige beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet 30.4.2019
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar unter der Internetseite
http://www.vergabe.berlin.de zur Verfügung.
Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet. Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, E-Mail oder Fax werden nicht mehr angenommen.
Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung und Bewerbung unter
http://www.vergabe.berlin.de mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse erforderlich.
Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der Vergabeunterlagen sofort mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) über
www.vergabe.berlin.de erfolgen.
Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht zugelassen. Weitere Hinweise können unter
http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden. Es besteht die Möglichkeit ein Angebot über die Vergabeplattform „elektronisch in Textform“ abzugeben. Bei dieser Abgabeart benötigt man keine elektronische Signatur, es ist der Name der natürlichen Person die Erklärung abgibt anzugeben.
Angebote ohne Name der natürlichen Person werden ausgeschlossen